Sie sind bereits Kunde von THE AMERICAN DREAM und für die diesjährige Lotterie registriert? Dann können Sie sich einloggen und Ihre Daten ändern.

Falls Sie Neukunde sind, so müssen Sie sich hier anmelden.




Jetzt anmelden und Chance auf eine GreenCard sichern.
Als staatlich zugelassene Beratungsstelle unterstützt Sie The American Dream während des gesamten Prozesses, auch im Gewinnfall. Nehmen Sie jetzt in nur wenigen Schritten an der diesjährigen GreenCard Verlosung DV-2014 der USA teil.

GreenCard Check Fast alle dürfen mitmachen. Finden Sie heraus, ob Sie an der GreenCard Lotterie der USA teilnehmen dürfen. Unser Teilnahmecheck gibt Ihnen in wenigen Schritten Gewissheit.

RATGEBER: Die Social Security Card

Vorbemerkung Die Social Security Card (SSN) ist ein sehr wichtiges zentrales Dokument, dass als Identitätsnachweis im Kontakt mit Behörden, Arbeitgebern, Banken, Versicherungen etc. praktisch täglich gebraucht wird. Diese SSN wird nur ausgestellt, wenn eine Aufenthaltsgenehmigung in Form eines meist arbeitsplatzbezogenen Nichteinwanderungsvisum oder einer Daueraufenthaltsgenehmigung (Green Card) vorliegt. Deshalb kann eine SSN KEIN Ersatz für das Fehlen einer solchen Aufenthaltserlaubnis sein. Dies bedeutet auch, dass eine zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellte SSN unter Umständen keine Gültigkeit hat, wenn es um die Frage der Arbeitsaufnahme geht, selbst wenn diese als Dokument noch gültig sein sollte. Daher empfehlen wir Ihnen, sich in jedem Fall zunächst einmal mit der Frage der Aufenthaltsgenehmigung zu beschäftigen. In einzelnen Bundestaaten kann man ersatzweise auch eine Taxpayer Identification Number oder Employer Identification Number beantragen und nutzen.
WIE KANN MAN EINEN ANTRAG AUF EINE SOZIALVERSICHERUNGSNUMMER STELLEN?

Die Sozialversicherungsverwaltung (SSA) gibt Karten an US-Staatsbürger und ausländische Bürger aus, die einen Daueraufenthalt oder eine zeitlich befristete Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die USA besitzen.

WER KANN EINEN ANTRAG STELLEN, WÄHREND ER SICH UM EINEN DAUERAUFENTHALT BEMÜHT? Ausländische Bürger, die sich um einen langfristigen Aufenthalt in den USA bemühen, können parallel zum Einwanderungsverfahren einen Kartenantrag stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung 18 Jahre oder älter sind und als einwanderungsberechtigt anerkannt sind. Im Fragebogen DS-230 des Antrags für Einwanderungsvisa und Ausländerregistrierung, muss der Antragsteller in Frage 33a und b „ja“ ankreuzen. Die Frage 33 a bezieht sich auf den Umstand, dass der Antragsteller die Sozialversicherungsverwaltung bittet, ihm eine Nummer zuzuordnen und eine entsprechende Karte auszustellen. Die Frage 33 b ermöglicht es der US-Einwanderungsbehörde, der Sozialversicherungsverwaltung und anderen Regierungsstellen Informationen über den Antragsteller einzuholen, die eine Nummernzuteilung ermöglichen.

Nach Angaben der SSA soll die Karte innerhalb von drei Wochen nach Einreise an die US-Adresse zugestellt werden. Sollte in der Zwischenzeit ein Adressenwechsel erfolgen, muss das der SSA unbedingt mitgeteilt werden.

WAS PASSIERT, WENN DER EINWANDERER KEINEN ANTRAG AUF KARTENAUSSTELLUNG MIT SEINEM EINWANDERUNGSANTRAG STELLT? Sollte der Antragsteller keine Kartennummer mit dem DS-230 beantragen, so kann er das auch bei der örtlichen Stelle der SSA tun. Um das zuständige örtliche Büro zu finden, kann man die Internetseite und deren „Office Locator“ (www.ssa.gov/locator) nutzen oder sich unter der kostenfreien Nummer 1-800-772-1213, Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr (Eastern time) erkundigen. Wenn Sie das Ihnen nächstgelegene Büro besuchen, so benötigen Sie die folgenden Dokumente für sich und alle antragsberechtigten Familienmitglieder: Ihren gültigen (maschinenlesbaren) Reisepass, die gültige „Resident Alien Card“ (GreenCard), falls schon vorhanden, ansonsten Ihre Einreisestempel (I-551) und Ihre Geburtsurkunde.

Ein Mitarbeiter wird Ihnen beim Ausfüllen des Antrages dort behilflich sein. Nach Antragstellung sollte es nicht viel länger als zwei Wochen dauern, bis Sie Ihre Karte in den Händen halten. Müssen Ihre Dokumente (z. B. bei der Einwanderungsbehörde) ggf. überprüft werden, kann es natürlich auch langer dauern.

WAS PASSIERT WENN SCHON EINE KARTE OHNE ARBEITSERLAUBNIS EXISTIERT UND MAN NUN EINE ERLAUBNIS ERHALTEN HAT? Sollte Ihnen die Einwanderungsbehörde eine Arbeitserlaubnis erteilt haben, müssen Sie einen Antrag auf Neuausstellung ohne den Zusatzvermerk „Not valid for employment“ beantragen. Die Nummer Ihrer alten Karte wird dann auch die Nummer Ihrer neuen sein. Das Antragsformular hierfür nennt sich SS-5, das Sie unter folgender Webseitenadresse erhalten können: www.socialsecurity.gov/online/ss-5.html. Sie könne es aber auch telephonisch unter 1-800-772-1213 oder bei einem Besuch Ihrer örtlichen SSA-Filiale erhalten. Als Dokumente benötigen Sie lediglich Nachweise Ihrer Identität, also z. B. Ihren Reisepass, und Ihre Arbeitserlaubnis. Die Dokumente müssen Sie in Kopie mit dem Original oder von der ausstellenden Behörde in beglaubigter Form vorlegen. Fotokopien alleine reichen leider nicht aus. Die SSA wird Ihre Aufenthaltsdokumente der Einwanderungsbehörde zur Sicherheitsüberprüfung vorlegen und nach deren Bestätigung Ihre Karte Ihnen innerhalb von zwei Arbeitstagen aushändigen.

WAS KOSTET EINE SOLCHE KARTE? Bei Neuanträgen, Verlust oder Neuausstellung oder Verlust der Karte fallen keine Gebühren für Sie an.

BENÖTIGEN AUSLÄNDISCHE STUDENTEN ÜBERHAUPT EINE KARTE? Ausländische Studenten haben i.d.R. keinen eigenen Sozialversicherungsausweis. Bildungseinrichtungen in den USA haben keine Berechtigung, diese Karte für die Abwicklung ihrer Studienprogramme zu nutzen. Sollte der Student also keine eigene Karte haben oder es bevorzugen, diese der Einrichtung nicht vorzuzeigen, erhält er/sie von der Einrichtung eine entsprechende interne Nummer. Beachten Sie bitte, dass Studenten für Arbeiten auf dem Campus eine Sozialversicherungskarte benötigen.

MUSS MAN ALS STUDENT BEITRÄGE AN DIE SOZIALVERSICHERUNGSVERWALTUNG ENTRICHTEN? Arbeiten, die von Nichteinwanderern, welche die USA für eine begrenzte Zeit besuchen, fallen nicht unter die Sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, sind also nicht Gegenstand der Besteuerung von Sozialversicherungsabgaben. Inhaber von F- 1 (Studenten), J-1 (Austauchprogramme) und M-1 (Vocational School) Visa, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium in den USA arbeiten, unterliegen nicht dem geltenden Steuerrecht. Das bedeutet für Sie, dass keine Steuern für Sozialversicherung oder Medicare auf Ihren Lohn einbehalten werden. Die
Einkommensmöglichkeiten in allen drei Visatypen sind ohnehin per Gesetz stark eingeschränkt und umfassen i.d.R. nur Arbeiten auf dem Campus, Praktika und Arbeitserlaubnisse im Falle von wirtschaftlich begründeten Ausnahmefällen.

Newsletter

Auf dem Laufenden










Facebook

Direkter Kontakt

Empfehlungen

Das sagen die anderen

Buchtipp

Wenn Sie es genau wissen wollen

Der Amerikanische Traum Wenn Sie mit GreenCard oder Visum in die USA wollen, brauchen Sie dieses Buch:

DER AMERIKANISCHE TRAUM!

Jetzt registrieren GreenCard Check

Kundenlogin