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Neue US-Generalkonsulin in Frankfurt a./M. Jo Ellen Powell, Berufsdiplomatin im Rang einer Gesandten Botschaftsrätin, ist seit dem 21. August 2006 neue US-Generalkonsulin in Frankfurt am Main. Vor ihrer Entsendung nach Frankfurt war sie Direktorin des Büros für die Westliche Hemisphäre (WHA) im Außenministerium in Washington D.C. Von 2001 bis 2004 leitete sie das Büro für Arbeitnehmerbeziehungen in der Personalabteilung des Außenministeriums. Von 1998 bis 2001 war sie Management Counselor in Canberra, Australien. Zuvor hatte sie Auslandsaufgaben in Paris, Rom, Beirut, und Amman, Jordanien wahrgenommen. Jo Ellen Powell stammt aus einer Diplomatenfamilie und wuchs in Panama, Saudi Arabien, Libanon, Sri Lanka, Indien, Iran und Laos auf. Ab 1976 arbeitete sie für das Außenministerium in der Passabteilung und in der Personalabteilung des Foreign Service Institute. 1980 trat sie in den Auswärtigen Dienst ein. Jo Ellen Powell, die mehrere hohe Auszeichnungen des Außenministeriums erhalten hat, ist mit Stephen Engelken, ebenfalls Berufsdiplomat, verheiratet. Sie haben einen Sohn, John. Stellvertretender Generalkonsul bleibt weiterhin Richard Aker. Wenn Sie mehr über das US-Konsulat in Frankfurt erfahren wollen, klicken Sie auf frankfurt.usconsulate.de
US-Regierung erweitert Premium Processing Service Die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) erweitert den „Premium Processing Service“ um zwei weitere Kategorien innerhalb der arbeitsplatzbezogenen Einwanderungskategorien. Der Premium Processing Service garantiert eine Bearbeitungsdauer von maximal zwei Wochen innerhalb der USA für 1000 US-Dollar. Seit dem 28. August 2006 werden Premium Processing Anfragen für Anträge, die eine von zwei arbeitsplatzbezogenen Einwanderungskategorien innerhalb der arbeitsplatzbezogenen Präferenz betreffen, von der USCIS akzeptiert. Diese Kategorien beinhalten EB-3 Professionals / Akademiker (Einwanderer mit einem „Bachelor’s Degree, die auch in ihrem Beruf tätig sind) und EB-3 Skilled Workers / Fachkräfte (Einwanderer, die eine Arbeit ausführen, die mindestens zwei Jahre Ausbildung oder Berufserfahrung erfordert). Arbeitgeber beantragen beide Kategorien, indem sie einen Einwandererantrag für ausländische Arbeiternehmer (Formular I-140) ausfüllen. „Premium Processing“ ist nicht für andere Arbeitnehmer der Kategorie EB-3 möglich. Genaue Informationen erhalten Sie unter www.uscis.gov/graphics/howdoi/prem_process.htm
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Au-Pairs Laut einem Beschluss des US-Außenministeriums (DOS) vom 8. Juni 2006 dürfen Sponsoren von Au-Pairs deren Aufenthalt um sechs, neun oder sogar 12 Monate über die ursprüngliche Aufenthaltsdauer hinaus verlängern. Im Gegensatz zu den meisten Fällen, in denen es ausreicht, eine Verlängerung des Visums vor dessen Ablauf zu stellen, müssen Anträge für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Au-Pairs mit J-1 Visa mindestens 30 Tage vor Ablauf des Visa eingereicht werden. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist lediglich einmal möglich und kann per Computer über das SEVIS Programm beantragt werden. Genaueres zum Aufenthalt als Au-Pair in den USA erhalten Sie unter exchanges.state.gov/education/jexchanges/private/aupair.htm
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DER AMERIKANISCHE TRAUM!