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Fast alle dürfen mitmachen. Finden Sie heraus, ob Sie an der GreenCard Lotterie der USA teilnehmen dürfen. Unser Teilnahmecheck gibt Ihnen in wenigen Schritten Gewissheit.
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Neuer US-Einbürgerungstest wird ab 2007 getestet Wie die US-Einwanderungsbehörde USCIS Ende November bekannt gab, wurde der Test für Antragsteller auf US-Einbürgerung überarbeitet. Grundsätzlich kann, wer Inhaber einer GreenCard ist und auch in den USA lebt, nach 5 Jahren die US-Staatsbürgerschaft beantragen. Der Fragebogen wird in einer Pilotphase ab Januar 2007 getestet werden. Zudem wurde landesweit eine einheitliche Testversion mit standardisierten Ergebnisprotokollen eingeführt, die eine faire Bearbeitung der ausgefüllten Tests sicherstellen sollen. Die Änderungen betreffen die Fragen zu Geschichte und Staatsbürgerkunde sowie die Prüfung der Englischkenntnisse. Allen zukünftigen Antragstellern wird Studienmaterial zur Vorbereitung von der US-Einwanderungsbehörde zur Verfügung gestellt. Bis zum Abschluss der Pilotphase gilt der aktuelle Einbürgerungstest.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.uscis.gov/portal/site/uscis
Kindergeld bei Au-pair-Aufenthalt Eltern haben auch dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr volljähriges Kind als Au-pair-Kraft in die USA oder ins Ausland geht. Das hat der Bundesfinanzhof (Az.: VIII R 8/04) entschieden. Voraussetzung ist, dass das Kind mindestens zehn Stunden pro Woche Sprachunterricht erhält. Auch ein Sprachunterricht von weniger als zehn Stunden wöchentlich kann ausreichen, um ihn als Ausbildung zu werten, so dass der Kindergeldanspruch nicht verloren geht.
So genügen weniger als zehn Stunden beispielsweise, wenn ein Einzelunterricht absolviert und die Vor- und Nachbereitung mehr Zeit erfordert oder wenn neben dem Sprachunterricht zusätzliche fremdsprachenfördernde Tätigkeiten übernommen werden und das Kind etwa an Vorlesungen teilnimmt. Wichtig ist, dass das Kind nicht die Einkommensgrenze von 7.680 Euro überschreitet, damit der Kindergeldanspruch nicht verloren geht. Zu den Einkünften eines Au-pairs zählen vor allem das Taschengeld, die freie Verpflegung (für 2005 pauschal 200,30 Euro pro Monat) und die freie Unterkunft (für 2005 sind dies allgemein 194,20 Euro pro Monat oder falls sich die Unterkunft im Haushalt des Arbeitsgebers befindet 165,07 Euro).
Nähere Informationen finden Sie unter international.jugendnetz.de/index.php?id=75
The American Dream erweitert Visaservice um O- und EB-1 Visa Der Visa- und Immigrationservice von The American Dream (TAD) wird ab sofort um zwei weitere Visakategorien erweitert. Neben dem Serviceangebot zu B-, E- und L-Visa bietet TAD ab sofort Beratung zu O- und EB-1 Visa an. Genaue Angaben, wie man sich für diese Visa qualifizieren kann finden Sie unter http://www.americandream.de/Visa-Service/visa-service-index
Ein großes Dankeschön an AmericanDream. Endlich große Wälder, große Tiere und echtes Wetter!
Wenn Sie mit GreenCard oder Visum in die USA wollen, brauchen Sie dieses Buch:
DER AMERIKANISCHE TRAUM!