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Ratgeber: Krankenversicherung in den USA

Da wir wissen, dass bei vielen unserer Kunden der Beratungsbedarf bei der Wahl einer Krankenversicherung für einen Aueraufenthalt in den USA hoch ist, haben wir für Sie Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt. Wir danken an dieser Stelle Herrn Christian Krolak, Geschäftsführer der Expat Consult GmbH (einem Partner der BDAE Gruppe), der uns als Experte auf diesem Gebiet zur Verfügung stand. Weitere Informationen finden Sie unter www.bdae.de/willkommen.php.

FRAGE: Warum brauche ich eine Krankenversicherung für meinen Aufenthalt in den USA?

ANTWORT: Wer ohne Krankenversicherungsschutz in die USA reist, muss damit rechnen, dass er die im Schadensfall entstehenden Kosten selbst tragen muss. Und das kann unangenehm werden, denn die Kosten des amerikanischen Gesundheitssystems sind im Vergleich mit Deutschland überdurchschnittlich hoch. Sicherlich können sich Personen, die sich längerfristig in den USA aufhalten, auch dort lokal versichern. Der Vorteil einer Auslandskrankenversicherung besteht darin, dass sie zumeist eine weltweite Gültigkeit bietet, so dass man auch bei Heimatbesuchen oder Reisen in andere Länder Versicherungsschutz genießt, und Rücktransporte mit versichert sind.

FRAGE: Ab welchem Zeitraum lohnt sich eine solche Versicherung?

ANTWORT: Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung lohnt sich bereits ab einem Aufenthalt von wenigen Monaten, zumal die Auslandskrankenversicherungen des BDAE (Bund der Auslands-Erwerbstätigen) monatlich kündbar sind. In diesem Zusammenhang ist zusätzlich zu erwähnen, dass der Abschluss unserer Auslandskrankenversicherungen relativ unkompliziert ist: Je Tarif gibt es unabhängig von Alter und Geschlecht einheitlich festgelegte Prämien, wobei hinsichtlich der Höhe der Prämie nur zwischen den Personenkreisen Versicherungsberechtigte/r und Familienangehörige unterschieden wird.

FRAGE: Kann/soll ich meine Familie versichern? Kann ich bei mehreren Personen mit Rabatten rechnen?

ANTWORT: Familienangehörige können generell bei allen Auslandskrankenversicherungsprodukten des BDAE mitversichert werden, müssen aber höhere Prämien zahlen als der Versicherungsberechtigte – ganz gleich, ob es sich dabei um ein Kind oder einen Erwachsenen handelt. Rabatte können auf Grund des besonderen Konzeptes unserer Versicherungen nicht gewährt werden.

FRAGE: Welche Krankheitsbilder sind von vornherein ausgeschlossen oder bedürfen einer speziellen Versicherung? Müsste ich dann mit höheren Prämien rechnen?

ANTWORT: Je nach gewähltem Tarif und der damit verbundenen Höhe der Prämie bieten unsere Auslandskrankenversicherungen auf die individuellen Wünsche des Versicherten zugeschnittene Leistungen. In den meisten Fällen sind allerdings Vorerkrankungen oder ein bestehender Behandlungsbedarf ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Rehabilitationsmaßnahmen, die Behandlung geistiger und seelischer Störungen sowie Psychotherapie generell nicht versichert.

FRAGE: Für welchen Zeitraum maximal kann ich abschließen?

ANTWORT: Der maximale Versicherungszeitraum ist immer von dem jeweils gewählten Tarif abhängig und variiert für Privatpersonen, die sich in den USA aufhalten, zwischen drei und fünf Jahren, wobei eine einmalige Verlängerung um weitere fünf Jahre mit Einwilligung des Versicherers möglich ist. Zusätzlich bietet der BDAE international tätigen Unternehmen den Auslandskrankenversicherungstarif Expat Global, mit dem im Ausland tätige Mitarbeiter bis zu ihrem 65. Lebensjahr versichert werden können.

FRAGE: Wenn ich für einen kurzen Zeitraum abgeschlossen habe, aber eine Verlängerung benötige, wie leicht oder schwer ist das möglich und unter welchen Bedingungen?

ANTWORT: Sie können innerhalb eines Tarifes die Gültigkeitsdauer verlängern, jedoch nur bis zum maximalen Zeitraum des Tarifes. Hierbei ist zu beachten, dass die Bestätigung zur Verlängerung erst nach einer Prüfung der Leistungsabrechnung erfolgt und grundsätzlich auch die Möglichkeit einer Ablehnung besteht. Daher empfiehlt es sich, bei Vertragsabschluss einen möglichst langen Zeitraum auszuwählen bzw. die Dauer der Versicherung zunächst undatiert zu lassen. Damit läuft der Versicherte kein Risiko, zumal die meisten Tarife monatlich kündbar sind.

FRAGE: Wenn ich in den USA stationär oder ambulant behandelt werden muss: Wer übernimmt die Kosten oder muss ich zunächst in Vorleistung treten?

ANTWORT: Das Prozedere der Kostenübernahme hängt von der Schwere der Krankheit und damit verbunden den jeweiligen Behandlungskosten ab. Bei ambulanten Behandlungen tritt in der Regel der Versicherte in Vorleistung und lässt sich die Kosten hinterher erstatten. Aber natürlich gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel, beispielsweise bei kostspieligen Operationen, für die generell eine direkte Kostenübernahme durch den BDAE an den Leistungserbringer erteilt wird. In den USA verfügen wir zusätzlich über eine Zweigstelle, die dem Ärzteverbund angeschlossen ist. Werden diese Ärzte aufgesucht, entfällt die Vorauskasse und der BDAE rechnet direkt mit den Ärzten ab.

FRAGE: Muss ich damit rechnen, dass allgemeinmedizinisch und zahnärztliche Behandlung getrennt wird? Oder kann ich auch ein Pauschalpaket buchen?

ANTWORT: Je nach gewähltem Tarif ist Zahnersatz im Versicherungspaket enthalten oder auch nicht enthalten.

FRAGE: Kann ich in einer Notfallsituation rechnen, Hilfestellungen zu bekommen, ohne erst umständlich Abrechnungsfragen klären zu müssen?

ANTWORT: Durch die Versichertenkarte können sich Patienten als beim BDAE versichert ausweisen. Damit kann davon ausgegangen werden, dass ein Arzt im Notfall eine erforderliche Behandlung sicherlich nicht ablehnen wird. Grundsätzlich gilt aber, dass eine Kostenzusage vor der Erstattung vom BDAE geprüft werden muss.

FRAGE: Inwieweit bin ich auch in meiner Heimat versichert, wenn ich dort zu Besuch bin? Wenn ja, für wie lange?

ANTWORT: Der Versicherungsschutz im Heimatland variiert je nach Tarif. Der Mindestversicherungsschutz im Heimatland beträgt generell drei Monate. Allerdings gibt es auch Tarife, bei denen der Versicherte einen nahezu unbegrenzten Versicherungsschutz im Heimatland genießt. Für deutsche Staatsangehörige gilt das insoweit, dass sie über keinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland verfügen dürfen.

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