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News » Newsletter-Archiv » 2007 » VISA & MORE: Ihre Fragen & Unsere Antworten
Im Folgenden finden Sie Antworten auf brandaktuelle Visa-Fragen, die uns gerade in den letzten Tagen von Kunden erreicht haben. Bitte beachten Sie, dass die Antworten eine intensive, auf den Einzelfall bezogene Beantwortung nicht ersetzen und die Problematik nur anreißen können. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für die erteilte Information keine Gewähr besteht.
Wenn Sie schnelle und individuelle Informationen benötigen, steht Ihnen das Serviceteam unserer Beratungshotline Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 18 Uhr zur Verfügung. Dort erhalten Sie unter 0900 1 –72 44 11 (Euro 1,44/Min) schnell und bequem Auskünfte von Experten zu Visafragen aller Art.
Anfragen sind auch online unter www.americandream.de/visa möglich.
Für alle Fragen zur GreenCard-Verlosung steht Ihnen wie gewohnt unser Service-Team unter der Rufnummer 030-511 0 511 zur Verfügung.
IHRE FRAGE: Ich habe zwei Kinder, die in den USA geboren wurden und dort noch bei meinem Ex- Mann leben. Ich habe selbst 12 Jahre in den USA gelebt, mußte aber aus persönlichen Gründen vor fünf Jahren wieder nach Deutschland zurück. Nun würde ich gerne wieder in den USA leben und würde gerne wissen, ob das möglich wäre.
UNSERE ANTWORT: Eine Rückkehr über die US-Staatsangehörigkeit Ihrer Kinder ist leider nicht möglich. Ihr eigener Status ist nach Jahren gesetzlich abgelaufen. Er kann nicht durch Wiedereinreise erneuert werden. Sie könnten aber versuchen, einen Antrag auf ein so genanntes Returning Resident Visa bestellen. Dann müssen Sie beweisen können, dass Sie noch enge wirtschaftliche Bindungen an die USA pflegen und diese über die letzten fünf Jahre beibehalten haben.
IHRE FRAGE: Ich bin mit dem Visa Waiver Program am 14. Dez. 2006 in die USA eingereist. In den nächsten Tagen möchte ich gerne einen Tagesausflug nach Kanada unternehmen. Nun meine Frage: Was passiert bei der Wiedereinreise in die USA mit meinem Besuchervisum – verlängert es sich dann um weitere 90 Tage !?
UNSERE ANTWORT: Eine visafreie Wiedereinreise könnte problematisch werden. Üblicherweise sollten Sie, wenn Sie bereits vorher wussten, dass Sie länger als drei Monate bleiben wollen, hierfür bereits ein gültiges Visum haben. Es wird also von der Kulanz des Officers an der Grenze abhängen, ob er sie wieder einreisen lassen wird. Sie sollten glaubhaft erläutern können, warum Sie kein B-2 Visum beantragt haben und überzeugend darlegen, ggf. auch mit Dokumenten, dass Sie nahe wirtschaftliche, arbeitsbezogene Bindungen an Ihr Heimatland haben. Einen Antrag auf ein B-2 Visum bei den US- Konsulaten in Kanada ist übrigens nicht möglich.
IHRE SITUATION: Ich möchte für ca. drei Monate in einer Waldorfschule in Florida als Volunteer arbeiten und erhalte für diese Tätigkeit keine Bezahlung.
UNSERE ANTWORT: Sie benötigen ein J-1 Visum. Wenn Sie visafrei einreisen, dürfen Sie nicht als Volunteer arbeiten, auch dann nicht, wenn wie in Ihrem Fall kein Entgelt gezahlt wird. Ein B-Visum, das in solchen Fällen manchmal auch genutzt werden kann, trifft in Ihrem Fall nicht zu, weil es sich bei der Waldorfschule nicht um eine kirchliche oder anderweitige karitative Einrichtungen handelt.
IHRE SITUATION: Meine Verlobte wohnt in den USA. Ich würde sie gerne für ein halbes Jahr besuchen, um sie wiederzusehen.
UNSERE ANTWORT: Sie können versuchen, ein B-2 Visum zu beantragen. Dabei dürften Sie aber Ihre amerikanische Verlobte nicht erwähnen, weil sonst Ihr Visum höchstwahrscheinlich abgelehnt werden müsste. Man würde dann vermuten, dass Sie unter Umständen nach Ablauf der Zeit in den USA ohne Genehmigung bleiben wollen. Sie sollten ausreichend wirtschaftliche Bindungen an Deutschland, vor allem einen Arbeitsplatz, nachweisen können. Der Arbeitsvertrag oder ein Schreiben des Arbeitgebers sollte belegen, dass sie für diese Zeit freigestellt und nach sechs Monaten wieder bei ihm arbeiten können. Ausreichend Finanzmittel sollten über Kontoauszüge nachgewiesen werden können. Ein Reiseplan, der Ihren Aufenthalt nachvollziehbar macht ist ergänzend sinnvoll.
IHRE FRAGE: Mein Mann wird zu medizinischen Forschungszwecken ein Jahr in Chicago im Krankenhaus arbeiten, der dortige Arbeitgeber kümmert sich um das Visum. Darf ich eigentlich als Ehefrau ebenfalls in dem Jahr arbeiten und Geld verdienen? Ich bin Innenarchitektin und arbeite seit drei Jahren als Lichtplanerin. Oder kann ich nur ein Praktikum machen?
UNSERE ANTWORT: Vermutlich können Sie ein von Ihrem Ehemann abgeleitetes J-2 (wenn er ein J-1 Visum erhält) bekommen. Auf diesem Status ist prinzipiell zunächst keine Arbeitserlaubnis für die Ehefrau vorgesehen. Es besteht nach Einreise eine theoretische Möglich, eine solche zu erhalten. Dafür müsste das Einkommen Ihres Mannes aber nicht ausreichen, den Lebensunterhalt von Ihnen beiden zu finanzieren. Die Frage ist auch abhängig vom lokalem Arbeitsmarkt: liegt die Arbeitslosenquote in der Region über dem Bundesdurchschnitt, ist eine Genehmigung eher nicht zu erwarten. Dann bestünde nur noch die Möglichkeit, den Status auf ein H-2 B Arbeitsvisum zu wechseln.
Jederzeit abrufbare Immigration-News finden Sie unter
http://www.americandream.de/News-Presse/usa-news.html
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