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News » Newsletter-Archiv » 2007 » VISA & MORE: Häufig gestellte Fragen aus der Praxis
Im Folgenden finden Sie Antworten auf brandaktuelle Visa-Fragen, die uns gerade in den letzten Tagen von Kunden erreicht haben. Bitte beachten Sie, dass die Antworten eine intensive, auf den Einzelfall bezogene Beantwortung nicht ersetzen und die Problematik nur anreißen können. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für die erteilte Information keine Gewähr besteht.
Wenn Sie schnelle und individuelle Informationen benötigen, steht Ihnen das Serviceteam unserer Beratungshotline Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 18 Uhr zur Verfügung. Dort erhalten Sie unter 0900 1 –72 44 11 (Euro 1,44/Min) schnell und bequem Auskünfte von Experten zu Visafragen aller Art. Bitte beachten Sie, dass sich auf Grund gesetzlicher Bestimmungen unsere Telefonnummer geändert hat!!!!
Anfragen sind auch online unter www.americandream.de/visa möglich.
Für alle Fragen zur GreenCard-Verlosung steht Ihnen wie gewohnt unser Service-Team unter der Rufnummer 030 – 511 0 511 zur Verfügung.
IHRE FRAGE: Ich würde gerne eine Arbeitsstelle in den USA antreten. Die Bewerbung läuft noch. Ich habe Holztechnik studiert und die Firma teilte mir mit, dass ich entweder das H-1-B Visum oder das J-1 Visum beantragen muss.
UNSERE ANTWORT: Ein H-1 B Visum können Sie derzeit leider nicht mehr über den US-Arbeitgeber beantragen lassen, das Kontingent ist bereits erschöpft. Ein Arbeitsvisum wäre wieder ab Oktober 2008 möglich, vorausgesetzt, dass Sie und der Arbeitgeber die H-1 B Bestimmungen erfüllen. Ein J-1 Visum ist keine richtige Alternative, da es sich hierbei nicht um ein klassisches Arbeitsvisum handelt, obwohl es Anteile an einem solchen enthält (wie z. B. die Bezahlung in den USA). Wir empfehlen Ihnen übergangsweise ein H-2 B Visum, dafür müsste die US-Firma zunächst den Nachweis führen, dass kein US-Amerikaner für die Stelle gefunden werden konnte. Visa in dieser Kategorie sind wieder ab Oktober 2007 erhältlich.
IHRE FRAGE: Ich möchte nach meinem Abitur im nächsten Jahr ein Jahr in die USA gehen, um dort ein Praktikum in einem renommierten Reitstall zu machen. Ich würde gern wissen, ob ich hier ein Visum erhalten kann und wie teuer das wird.
UNSERE ANTWORT: Üblicherweise sollten Sie ein J-1 Visum (Exchange Visitor Visa) beantragen. Hierfür müssen Sie sich an eine der von der US-Seite zugelassenen Austauschorganisation wenden, die Ihnen das für den Visumantrag notwendige DS-2019 ausstellt. Sie sollten sich informieren, inwiefern Ihre Tätigkeit förderungswürdig ist, denn nicht alle Praktika können im Rahmen des J-1 anerkannt werden. Dann bestände als Alternative noch die Möglichkeit des H-2 B Visums. Das wäre ab Oktober 2007 wieder erhältlich, unter der Voraussetzung der erfolglosen Suche des US-Arbeitgebers nach einem geeigneten US-amerikanischen Kandidaten.
IHRE FRAGE: Ich hatte ein J-1 Visum und war für 7 Monate als Au Pair in den USA. Jetzt wurde mein Visum jedoch gestrichen, da ich mein Programm abgebrochen habe. Ich möchte jetzt nur sichergehen, ob ich trotz meines ungültigen J-1 Visum mit einem Touristenvisum für 20 Tage als Tourist wieder einreisen darf?
UNSERE ANTWORT: Es kann ein, dass Sie Probleme an der Grenze erwarten müssen. Nicht alleine wegen des gestrichenen Visums, das alleine wird schon auch auffällig sein; sondern vielmehr, da besonders ehemalige Au Pair etwas misstrauischer als andere betrachtet werden, wenn Sie nach kurzer Zeit für etwas längere Zeit wieder in die USA einreisen wollen. Dahinter steckt oft die Vermutung, man habe einen US-Freund, den man besuchen und dann aber u.U nicht mehr verlassen will (nur eben ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung). Sie sollten ausreichend Belege für Ihre Rückkehr nach Deutschland bei sich führen. Unter Umständen wäre auch zu überlegen, zu einem späteren Zeitpunkt in die Vereinigten Staaten zu reisen.
IHRE FRAGE: Ich benötige Informationen über die Vorgehensweise bei der Verlängerung eines B1-B2 Visa.
UNSERE ANTWORT: Für die Verlängerung Ihres Aufenthaltes benötigen Sie das Formular I-539 (Application to Extend/Change Nonimmgrant Status). Die zu zahlende Gebühr beträgt derzeit 200 US- Dollar. Anträge sollten spätestens 45 Tage vor Ablauf des genehmigten Aufenthaltstatus eingereicht werden. Wichtig ist eine hinreichend glaubhafte Begründung der Verlängerung, die oft schwierig ist. Meist werden nur Aufenthalte wegen einer medizinisch notwendigen Behandlung oder die Pflege eines Angehörigen als Verlängerungsgrund anerkannt. Beruflich bedingte Aufenthalte können verlängert werden, allerdings muss die Notwendigkeit des Aufenthaltes sehr genau nachgewiesen werden. In der Regel empfiehlt es sich daher eher ein L- oder E-Visum über die Firma zu beantragen.
IHRE FRAGE: Ich habe in den USA per Internet am 25.03.07 ein Visum mit Barcode beantragt und heute musste ich erfahren, dass dieser Antrag nie angekommen ist. Ich habe nach langen telefonieren so die Nase voll und würde gerne Ihre Hilfe in Anspruch nehmen. Ich möchte Ende Mai wieder zu meinem zukünftigen Ehemann fliegen. Am 22 u. 23.Mai werden meine Möbel abgeholt, die aber ohne Visum nicht verschifft werden können! Ich würde im Betrieb meines jetzigen Lebensgefährten arbeiten, dieser würde auch für mich die Bürgschaft übernehmen. Außerdem habe ich in München eine Sozialstation, die unter meiner Leitung weiter bestehen bleibt.
UNSERE ANTWORT: Anträge bei US-Behörden werden nicht über das Internet gestellt (mit wenigen Ausnahmen). Einen Antrag mit Barcode über das Internet vergeben nur die US-Konsulate und auch nur bei Nichteinwanderungsvisa. Bei Ihnen muss aber ohnehin vorher ein Antrag auf GreenCard von Ihrem Ehemann in den USA eingereicht werden, die Gesamtbearbeitung kann bis zu einem Jahr dauern. Eine Bürgschaft Ihres US-Ehemannes würde nicht ausreichen, da Sie in jedem Fall eine GreenCard bzw. vorher ein Immigrant Visa für die Einreise benötigen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, Ihren Zeitplan neu zu überdenken.
Visa & More SPECIAL:
US-Einwanderungsbehörde (USCIS) plant Veränderungen im Religious Workers Programm Da der Anteil der festgestellten Betrugsfälle in der Visakategorie für Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen oder Glaubensgemeinschaften stark zugenommen hat, plant die USCIS umfangreiche Änderungen bei der Antragstellung sowohl für die R-1 Visakategorie für eine befristete Arbeitsaufnahme als auch für die Spezielle Einwanderungskategorie EB-4.
Die geplanten Änderungen betreffen folgende Punkte:
- Bislang konnte der Antrag für ein R-1 Visum bei einem für den Antragsteller zuständigen Konsulat gestellt werden. Dieser soll nach dem Willen der USCIS mittels einer Petition mit dem Formular I-129 direkt bei der USCIS eingereicht werden.
- Die USCIS will die bewilligte Aufenthaltsdauer von jetzt drei Jahre auf ein Jahr verkürzen. Nach einem Jahr kann die Verlängerung des Visums neu beantragt werden.
- Die USCIS behält sich das Recht vor, religiöse Organisationen, die ausländische Mitarbeiter beschäftigen, vor Ort zu überprüfen, um einen Missbrauch auszuschließen.
- Die angekündigten Änderungen werden gleichzeitig den Nachweis für die Berechtigung des Visa-Antrags für den Antragsteller vereinfachen, da die Definition durch die USCIS für die Aufnahme einer Tätigkeit in einer kirchlichen Einrichtung oder Glaubensgemeinschaft erweitert werden soll.
Jederzeit abrufbare Immigration-News finden Sie unter
www.americandream.de/d_news/usa.html
Ein großes Dankeschön an AmericanDream. Endlich große Wälder, große Tiere und echtes Wetter!
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DER AMERIKANISCHE TRAUM!