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VISA & MORE: Häufig gestellte Fragen aus der Praxis

Im Folgenden finden Sie Antworten auf brandaktuelle Visa-Fragen, die uns gerade in den letzten Tagen von Kunden erreicht haben. Bitte beachten Sie, dass die Antworten eine intensive, auf den Einzelfall bezogene Beantwortung nicht ersetzen und die Problematik nur anreißen können. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für die erteilte Information keine Gewähr besteht.

Wenn Sie schnelle und individuelle Informationen benötigen, steht Ihnen das Serviceteam unserer Beratungshotline Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 18 Uhr zur Verfügung. Dort erhalten Sie unter 0900 1 –72 44 11 (Euro 1,44/Min) schnell und bequem Auskünfte von Experten zu Visafragen aller Art. Bitte beachten Sie, dass sich auf Grund gesetzlicher Bestimmungen unsere Telefonnummer geändert hat!!!!

Anfragen sind auch online unter Online-Anfrage möglich.

Für alle Fragen zur GreenCard-Verlosung steht Ihnen wie gewohnt unser Service-Team unter der Rufnummer 030 – 511 0 511 zur Verfügung.

IHRE FRAGE: Ich bin Abiturientin und möchte nach dem Abitur meine Familie in den USA besuchen und gleichzeitig ein Praktikum im Kindergarten machen (wenn möglich). Da ich bosnische Staatsbürgerin bin, brauche ich ein Visum.

UNSERE ANTWORT: Sie benötigen ein sogenanntes B-2 Visum. Voraussetzung ist ein dauerhafter Aufenthalt, ausreichend eigene Finanzmittel, nicht zu enge verwandtschaftliche Bindungen an die USA und ein geeigneter Reiseplan. Sie benötigen einen Visa-Interview -Termin bei der US-Botschaft, einen Antrag auf Nichteinwanderungsvisum und einen gültigen Reisepass. Die zu zahlende Visa- Gebühr beträgt derzeit 80 €.. Sie sollten darstellen können, welche wichtigen Gründen Sie haben, nach Deutschland zurückzukehren. Einladungsschreiben von Verwandten in den USA sind i.d.R nicht zu empfehlen. Allerdings können Sie mit einem B-2 Visum kein Praktikum machen. Aufgrund Ihrer fehlenden Ausbildung können Sie aber auch kein J-1 Visum bekommen, das für ein solches Praktikum notwendig wäre.

IHRE FRAGE: Meine Frau bekommt ein H1B-Visum, ich das H4-Visum. Damit darf ich nicht in den USA arbeiten. Darf ich denn mit einem H4-Visum meinen Wohnsitz in den USA haben und in Deutschland arbeiten?

UNSERE ANTWORT: Das ist möglich. Sie können, müssen aber das Visum nicht nutzen. Es ist also eine Option, aber keine Verpflichtung. Sie müssten lediglich bei der Steuererklärung darauf achten, dass Sie auch für die USA beim dortigen Internal Revenue Service(Finanzamt) eine solche abgeben, auch wenn Sie dort ein so genannten „Nulleinkommen“ erwirtschaften. Eine Steuererklärungspflicht ergibt sich bereits aus Ihrem Aufenthalt mit dem H4- Visum.

IHRE FRAGE: Ich bin dabei, mit einer Partnership mit einem US Amerikaner und einer britischen LTD ein Unternehmen in El Paso, Texas zu gründen. Ich brauche jedoch ein E-Visum, damit ich dort wohnen und das Geschäft führen kann.

UNSERE ANTWORT: Für den Erhalt des E-Visums benötigen Sie zunächst Dokumente, die beweisen, dass Sie mindestens 50% des Unternehmens halten. Daher müssen auch 50% der nachzuweisenden Investitionen von Ihnen kommen oder unter Ihrer Kontrolle sein. Für den Antrag benötigen Sie Belege über die Hohe der Investitionen, Personaleinstellungen und über die Rechtsform. Sie sollten also z.B die Article of Incorporation oder der Limited Liability Company vorweisen können, je nachdem welche Form Sie aus steuerlichen Gründen gewählt haben. Das Unternehmen sollte bereits voll funktionsfähig sein.

IHRE FRAGE: Ich habe ein R-Visum, Typ B1/B2, das bis 2016 gültig ist. Kürzlich war ich als Tourist vier Wochen in den USA. Meine Frage: Darf ich in diesem Jahr noch einmal in die USA reisen? Wenn nicht, was brauche ich?

UNSERE ANTWORT: Sie können bis maximal 180 Tage, am Stück oder nacheinander während verschiedener Aufenthalte, in die USA einreisen. Sie sollten die nächste Einreise aber dennoch nicht allzu früh legen, da Sie gerade erst wieder aus den USA zurückgekommen sind. Wir empfehlen eine Abwesenheit von ca. zwei Monaten bis zum nächsten Flug in die USA.

IHRE FRAGE: Ich arbeite zurzeit in einem festen Arbeitsverhältnis in einem Verlag. Nun habe ich eventuell die Möglichkeit eine Trainee- Stelle in einem amerikanischen Verlag zu absolvieren. Da ich mich mit den Arten der Visen nicht auskenne, benötige ich Ihre Hilfe. Vielen Dank.

UNSERE ANTWORT: Sie benötigen ein so genanntes J-1 Visum(Exchange Vistor Visa). Hierzu müssen Sie sich bei einer anerkannten Exchange – Organisation registrieren lassen, die Ihnen dann den Vordruck DS-2019 ausstellt. Hierfür wird i.d.R eine Gebühr, abhängig von der Dauer des Aufenthaltes, berechnet. Die Visum-Ausstellung ist verbunden mit einem Visa-Interviewtermin bei dem für Sie zuständigen, nächstgelegen US-Generalkonsulat. Die Dauer der Registrierungsverfahren sind unterschiedlich, einzelne Anbieter haben Premium-Pakete im Angebot, die gegen eine Gebühr das Antragsverfahren beschleunigen.

Jederzeit abrufbare Immigration-News finden Sie unter
http://www.americandream.de/News-Presse/usa-news.html

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