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VISA & MORE: Häufig gestellte Fragen aus der Praxis

Im Folgenden finden Sie Antworten auf brandaktuelle Visa-Fragen, die uns gerade in den letzten Tagen von Kunden erreicht haben. Bitte beachten Sie, dass die Antworten eine intensive, auf den Einzelfall bezogene Beantwortung nicht ersetzen und die Problematik nur anreißen können. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für die erteilte Information keine Gewähr besteht.

Wenn Sie schnelle und individuelle Informationen benötigen, steht Ihnen das Serviceteam unserer Beratungshotline Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 18 Uhr zur Verfügung. Dort erhalten Sie unter 0900 1 –72 44 11 (Euro 1,44/Min) schnell und bequem Auskünfte von Experten zu Visafragen aller Art. Bitte beachten Sie, dass sich auf Grund gesetzlicher Bestimmungen unsere Telefonnummer geändert hat!!!!

Anfragen sind auch online unter http://www.americandream.de/Visa-Service/anfrage.html möglich.

Für alle Fragen zur GreenCard-Verlosung steht Ihnen wie gewohnt unser Service-Team unter der Rufnummer 030 – 511 0 511 zur Verfügung.

IHRE FRAGE: Meine Oma wohnt in Baltimore. Ich habe sie schon öfters besucht und möchte nun mit meinem Mann, der die polnische Staatsangehörigkeit hat, besuchen

UNSERE ANTWORT: Ihr Mann benötigt ein B-2 Besuchsvisum. Ob er es bekommen kann, hängt davon ab, wie lange er schon mit Ihnen in Deutschland lebt. Erfahrungsgemäss sind alle Aufenthalte unter 5 bis 8 Jahre in Deutschland nicht ausreichend, um ein B-2 Visum zu erteilen. In jedem Fall sollte er Unterlagen über seinen Aufenthaltstatus, seine Einkommenssituation, eine Kopie des Mietvertrages, des Arbeitsvertrages und der Heiratsurkunde zum notwendigen Interviewtermin mitnehmen.

IHRE FRAGE: Ich muss am Dienstag zur Botschaft und bin mir nicht sicher, was es mit diesem Nachweis auf sich hat, dass ich auch wieder zurück nach Deutschland komme und über genügend finanzielle Mittel verfüge, um meinen Aufenthalt zu finanzieren. Zur Info: Ich gehe als Au Pair dorthin und eigentlich müsste mit dem Vertrag, den ich unterschrieben habe, doch schon alles geklärt sein oder?

UNSERE ANTWORT: Nicht ganz. Wichtig ist, dass Sie ausreichende finanzielle Mittel haben, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, auch wenn sie Kost und Logis von der US-Familie erhalten. Hierzu sind Kontoauszüge oder ein Schreiben Ihrer Eltern, welche die Übernahme aller Kosten in den USA garantieren, in jedem Fall sinnvoll. Ihre Rückkehr ist nicht wirklich zu beweisen. Aber vielleicht können Sie den Beamten am Schalter erläutern, was genau Sie nach Ihrer Heimkehr tun wollen(also Ausbildung, Studium etc.) Vielleicht haben Sie auch schon eine Ausbildungsplatzzusage, dann sollten sie diese mitbringen.

IHRE FRAGE: Meine Frau hat ein Visum, aber der Pass ist abgelaufen. Kann man mit dem neuen Pass und Visum in dem alten Pass in die USA reisen? Ich und die Kinder haben deutsche Pässe.

UNSERE ANTWORT: Ja, Ihre Frau kann mit dem alten Pass mit dem Visum und dem neuen Pass einreisen. Bitte dann bei der Grenzkontrolle beide vorweisen. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Pass für die US-Einreise gültig ist und insbesondere Ihre Kindern richtige Reisepässe haben(Kinderreisepässe, auch neueren Datums, werden nicht mehr anerkannt).Alles Nähere zu diesem Thema finden Sie in dieser Übersicht:
http://bern.usembassy.gov/uploads/images/GP_smau7Q5Vc3uQET-6aWg/vwp_timelinegerman.pdf

IHRE FRAGE: Ich habe ein konkretes Arbeitsplatzangebot (IT-Branche) in den USA, besitze anstelle eines Bachelor-Abschlusses jedoch eine dreijährige Berufsausbildung in Deutschland und ab dem 1. August diesen Jahres 9 Jahre Berufserfahrung (insgesamt 12 Jahre) im IT-Bereich. Ist es möglich, mit diesen Voraussetzung zu Anfang Oktober ein H1-B-Visum zu bekommen?

UNSERE ANTWORT: Nein, leider nicht. Ihre 3jährige Ausbildung zählt nicht zu den geforderten Jahren an Berufserfahrung, sondern nur die reinen Arbeitsjahre. Da der Gesetzgeber als Minimum 12 Jahre vorschreibet, um einen dem Bachelor-Degree vergleichbaren Tätigkeit nachzuweisen, wären die 9 Jahre unterhalb dieser Mindestgrenze. Es muss sich übrigens auch um eine den H-B Vorschriften adäquate Tätigkeit handeln und die US -Stelle muss eine solche, dem Bachelor-Degree vergleichbare Qualität verlangen. H-1 B Visa sind leider erst wieder ab Oktober 2008 zu erhalten.

IHRE FRAGE: Meine Schwester lebt bereits seit über 30 Jahren in den USA. Ihre Tochter ist mit einem Amerikaner verheiratet und ebenfalls US-Bürgerin. Wir würden gerne auswandern und mit meiner Familie in Virginia leben und arbeiten.

UNSERE ANTWORT: Ihre Schwester kann einen Antrag auf Familienzusammenführung in der Kategorie F- 4 stellen. Die Wartezeiten bis zum Erreichen des so genannte „Priority Date“, also der Möglichkeit, eine Visa-Nummer zu erhalten, beträgt derzeit ca. 12 Jahre, da in dieser Kategorie sehr wenige Green Cards verfügbar sind und die Nachfrage höher ist. Mit dem Erreichen des o. g. „Date“ sollten Sie noch mal ca. 6 bis 8 Monate für die Abwicklung des sich anschließenden, allgemeinen Einwanderungsverfahrens hinzurechnen. Die Green Card gilt für beide Ehepartner sowie für alle Kinder unter 21 Jahren. Über 21jährige benötigen ein eigenes Aufenthaltsrecht.

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