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VISA & MORE: Häufig gestellte Fragen aus der Praxis

Im Folgenden finden Sie Antworten auf brandaktuelle Visa-Fragen, die uns gerade in den letzten Tagen von Kunden erreicht haben. Bitte beachten Sie, dass die Antworten eine intensive, auf den Einzelfall bezogene Beantwortung nicht ersetzen und die Problematik nur anreißen können. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für die erteilte Information keine Gewähr besteht.

Wenn Sie schnelle und individuelle Informationen benötigen, steht Ihnen das Serviceteam unserer Beratungshotline Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 17 Uhr zur Verfügung. Dort erhalten Sie unter 0900 1 –72 44 11 (Euro 1,44/Min) schnell und bequem Auskünfte von Experten zu Visafragen aller Art. Bitte beachten Sie, dass sich auf Grund gesetzlicher Bestimmungen unsere Telefonnummer geändert hat!!!!

Anfragen sind auch online unter www.americandream.de/visa möglich.

Für alle Fragen zur GreenCard-Verlosung steht Ihnen wie gewohnt unser Service-Team unter der Rufnummer 030 – 511 0 511 zur Verfügung.

IHRE FRAGE: Wir benötigen ein Visum, das unseren 16-jährigen Sohn zum Aufenthalt in den USA für einen Zeitraum von 12 Monaten berechtigt. Er soll im Schuljahr 2008/2009 ein High-School-Jahr absolvieren und in einer Gastfamilie unterkommen. Wir benötigen lediglich ein Visum.

UNSERE ANTWORT: Ihr Sohn muss sich entweder über eine zugelassene Austauschorganisation registrieren lassen, dann wird man ihm das für das J-1 Visum notwendige DS-2019 ausstellen. Oder Sie melden ihn direkt bei der Schule an, die muss dann aber bei der US-Einwanderungsb ehörde in deren SEVIS- System registriert sein. Auf Grundlage des dort ausgestellten I-20 Vordrucks kann er dann ein F-1 Visum beantragen. An eine öffentliche oder private Schule darf er nur unter diesen Voraussetzungen g ehen. Die Einschulung auf einem anderen als den beiden genanten Visa ist nicht zulässig und kann bei Zuwiderhandlung zu erheblichen Problemen, bis hin zur Ausweisung aus den USA führen.

IHRE FRAGE: Ich komme aus Ghana. Ich besitze eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und möchte meinen Urlaub bei meinen Verwandten in den USA verbringen.

UNSERE ANTWORT: Sie benötigen ein B-2 Visum, das Sie auf Antrag bei einer der US-Konsulate in München, Frankfurt oder Berlin erhalten. Sie sollten feste Bindungen in Deutschland mittels einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis) nachweisen können; alle Aufenthalte unter mindestens 5 bis 8 Jahren (Studienzeiten z. B.zählen nicht dazu) kommen erfahrungsgemäß hierfür nicht infrage. Insbesondere sollten Sie ein längeres Beschäftigungsverhältnis mit einem durchschnittlich guten Gehalt vorweisen können (keine 400 Euro Jobs). Familiäre Bindungen in Deutschland können ein Vorteil sein, sind aber alleinig nicht ausschlaggebend für die Entscheidung.

IHRE FRAGE: Ich lebe seit 7 Jahren in Deutschland. Ich bin Kroatin und im Moment in der Ausbildung. Ich wollte im Sommer eine langjährige Freundin meiner Familie in den USA besuchen, wurde von ihrem Mann und Sohn eingeladen und möchte ca. 2-3 Wochen bleiben. Mein Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich in der BRD keine „feste Bindung“ habe. Die amerikanische Familie hat mir einen Brief mit einer Garantie für die Übernahme aller Kosten geschickt (der Brief wurde vom Notar in USA beglaubigt).

UNSERE ANTWORT: Die Entscheidung ist verständlicherweise s ehr hart für Sie, aber leider in Ihrem Fall vollkommen gerechtfertigt. Man darf bei Besuchsvisa niemals mit Einladungen von US-Amerikanern arbeiten, insbesondere wenn diese eine finanzielle Unterstützung beinhalten. Im Übrigen sind Ihre Bindungen an Deutschland wegen Ihrer Ausbildung und Ihrem Alter noch zu lose, um ein Besuchvisum für die USA erhalten zu können. Da Sie unter einem Paragraphen im Einwanderungsrecht abgel ehnt wurden, der auch über einen Neuantrag kaum m ehr zu umg ehen ist, könne wir Ihnen für mindestens die Zeit Ihrer Ausbildung leider keine Hoffnung auf eine Visa-Erteilung für die USA machen. Die jetzt beim Konsulat vorliegenden Informationen werden leider dauerhaft gegen Sie arbeiten. Wir können Ihnen daher nicht empf ehlen, einen neuen Antrag zu stellen, er würde wieder abgel ehnt werden müssen.

IHRE FRAGE: Nur mal interessehalber gefragt: Ich bin Rentner (63 Jahre), mein Sohn lebt in Texas. Ich denke daran, meinen Sohn für 6 bis 9 Monate zu besuchen. Ich beabsichtige nicht auszuwandern. Wie ist dies möglich?

UNSERE ANTWORT: Sie können ein B-2 Besuchsvisum beantragen, das Ihnen als Rentner sicher leicht erteilt wird, wenn Sie ausreichend Rente für einen längeren Aufenthalt beziehen oder sonstige Sparvermögen haben. Sie erhalten einen Aufenthalt an der Grenze für maximal 180 Tage. Dieser muss dann spätestens 45 Tage vor Ablauf auf Antrag bei der US-Einwanderungsbehörde verlängert werden. Während dieser Zeit sollten Sie die USA nicht verlassen.

IHRE FRAGE: Meine Tante mit iranischer Staatsang ehörigkeit und z. Z. als Besucherin in Deutschland möchte ihre Tochter in den USA besuchen. Kann sie in Deutschland ein Visum für die USA beantragen?

UNSERE ANTWORT: Ja, das ist möglich. In Deutschland ist dafür zentral das US-Generalkonsulat in Frankfurt zuständig. Aus dem Farsi ins Englische übersetzte Unterlagen über die engen Bindungen an den Iran, wie z. B.eine Arbeitsstelle, eine Anmeldebescheinigung, familiäre Bindungen sowie eigenes Einkommen müssen vorgelegt werden. Sollte wieder Erwarten beim Interviewtermin eine routinemäßige Sicherheitsüberprüfung angesetzt werden, kann diese bis zu sechs Monaten in Anspruch nehmen. Solange wird ein Visum nicht erteilt.

Jederzeit abrufbare Immigration-News finden Sie unter
http://www.americandream.de/News-Presse/usa-news.html

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