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VISA & MORE: Häufig gestellte Fragen aus der Praxis

Im Folgenden finden Sie Antworten auf brandaktuelle Visa-Fragen, die uns gerade in den letzten Tagen von Kunden erreicht haben. Bitte beachten Sie, dass die Antworten eine intensive, auf den Einzelfall bezogene Beantwortung nicht ersetzen und die Problematik nur anreißen können. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für die erteilte Information keine Gewähr besteht.

Wenn Sie schnelle und individuelle Informationen benötigen, steht Ihnen das Serviceteam unserer Beratungshotline Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 17 Uhr zur Verfügung. Dort erhalten Sie unter 0900 1 –72 44 11 (Euro 1,44/Min) schnell und bequem Auskünfte von Experten zu Visafragen aller Art. Bitte beachten Sie, dass sich auf Grund gesetzlicher Bestimmungen unsere Telefonnummer geändert hat!!!!

Anfragen sind auch online unter www.americandream.de/visa möglich.

Für alle Fragen zur GreenCard-Verlosung steht Ihnen wie gewohnt unser Service-Team unter der Rufnummer 030 – 511 0 511 zur Verfügung.

IHRE FRAGE: Ich beabsichtige, im April 2009 mit meiner privaten Segelyacht von den Bahamas kommend in die USA zu reisen. Von Florida aus möchte ich weiter nach New York, ab da über die Azoren wieder nach Deutschland. Aufenthaltsdauer in den USA wären 2 Monate. Insgesamt werden wir mit maximal 7 Personen an Bord sein. Für nähere Informationen bezüglich der Einreisebestimmungen und Formalitäten wäre ich Ihnen sehr verbunden.

UNSERE ANTWORT: Die Mitreisenden, einschließlich Sie selbst, benötigen ein so genanntes B-2 Visum. Sie müssen neben den üblichen Antragsformularen einen Beleg über die Registrierung der Yacht im Heimatland nachweisen. Das Verfahren ist mit einer persönlichen Vorsprache bei einem der drei Generalkonsulate(Berlin, Frankfurt, München) verbunden, die eine eigene Visa-Abteilung haben. Bei Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können zusätzliche Nachweise hinzukommen.

IHRE FRAGE: Ich habe ein Nichteinwanderungs- Visum von 1986, mit der Bezeichnung B-1 B-2, ausgestellt als „INDEFINITELY“. Verstehe ich das richtig, dass dieses Visum für mich weiterhin unbegrenzt gültig ist? Gilt es für maximal 180 Tage Aufenthalt? Fall ja: gibt es eine Möglichkeit, das Visum in einen neuen Pass übertragen zu lassen?

UNSERE ANTWORT: Das Visum gilt mit einer Regelung aus dem Jahre 1995 leider nicht mehr. Es ist in Ihrem Fall im Jahr 1996 ausgelaufen, weil es keine unbegrenzt gültigen B- Visa mehr gibt. Sie müssten also ein neues B- Visum beantragen. Ob es bewilligt wird, hängt von Ihren heutigen Lebensumständen ab (damals war es für alle USA-Reisende, auch für kurze Reisen, obligatorisch ). Ob Sie damit 180 Tage oder weniger bleiben können, entscheidet der Beamte an der US-Grenze.

IHRE FRAGE: Meine Tochter möchte gerne ein Praktikum in einem Hotel, Ritz Charlton, in den USA machen. Was für ein Visum benötigt sie? Darf das ein bezahltes Praktikum sein oder welche Möglichkeiten hat sie?

UNSERE ANTWORT: Fragen Sie am besten bei der Ritz-Carlton Gruppe an, ob Sie über einen so genannten SEVIS-Status für Trainee Visa (J-1) verfügen. Dann würde man Ihrer Tochter den erforderlichen DS-2019 Vordruck ausstellen und sie könnte ein J-1 Visum beim nächstgelegen US-Konsulat in Deutschland beantragen. Wenn nicht, müssten Sie sich für sie an eine geeignete Austauschorganistaion wenden, die Hotelprogramme durchführt und ebenfalls den genannten Vordruck gegen ein Entgelt ausstellt. Näheres hierzu finden Sie unter www.j1-visum.de.

IHRE FRAGE: Ein Mitarbeiter in unserem Haus reist im nächsten Jahr für 10 Wochen als Gastwissenschaftler/ Vortragender geschäftlich in die USA. Er möchte mit seiner Frau und seinem Kind (2 Jahre) reisen. Frau und Kind sind aber nur Privatreisende. Für wen muss ich jetzt welches Visum beantragen? Frau und Kind B2, Mann B1 ?

UNSERE ANTWORT: Ihr Mitarbeiter muss wahrscheinlich ein J -1 Visum beantragen, falls er als Gastwissenschaftler an die Institution angebunden ist. Für mehrere Vorträge ohne weitere Aktivitäten kann er ein B-1 beantragen. Seine Familie kann an ein J- 1- gebundenes B-2 Visum erhalten, im Falle des B-1 für ihn könnten Sie auch die visa freie Einreise nutzen, sofern es keine Bürger eines Landes sind, die die visa freie Einreise nicht benutzen kann.

IHRE FRAGE: Ich möchte ein ganzes Studium (Dauer 3-4 Jahre) in den USA absolvieren und danach dort leben. Welches Visum benötige ich, damit ich neben dem Studium arbeiten kann (auch außerhalb des Campus)?

UNSERE ANTWORT: Für das Studium benötigen Sie ein F-1 Visum auf Grundlage eines von der Universität ausgestellten I-20 Vordrucks. Eine Arbeitserlaubnis wird sehr selten erteilt und ist nur in einer unverschuldeten finanziellen Notlage möglich, da die Finanzierung des gesamten Aufenthaltzeitraums nachgewiesen werden muss.

Jederzeit abrufbare Immigration-News finden Sie unter
www.americandream.de/d_news/usa.html

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