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VISA & MORE AKTUELL

Biometrische Erfassung von zehn Fingerabdrücken
US-Konsulate in München, Berlin und Frankfurt/a.M. erfassen seit dem 10. Dezember die Fingerabdrücke aller zehn Finger für Visa-Anträge für Reisen in die Vereinigten Staaten von Amerika. Die Maßnahme soll für mehr Sicherheit sorgen, da das US-Außenministerium und das US-Ministerium für innere Sicherheit die Fingerabdrücke von Visa-Antragstellern bei der Einreise effektiver überprüfen und Antragsteller identifizieren kann, die aufgrund von Vorstrafen nicht für ein Visum in Frage kommen. Die elektronische Abnahme der Fingerabdrücke erfolgt beim Visumgespräch. Es gibt keine Änderungen bezüglich der Kategorien für Antragsteller, die bei dem Gesprächstermin Fingerabdrücke abgeben müssen. Wie bisher sind Personen, die ein diplomatisches Visum beantragen sowie Antragsteller, die jünger als 14 oder älter als 79 Jahre alt sind sowie medizinische Notfälle von der Regelung ausgenommen. Zudem hat auch das US-Heimatschutzministerium (DHS) angekündigt, dass die neue Methode bei der Erfassung von biometrischen Daten innerhalb des nächsten Jahres an allen US-Grenzstellen eingeführt wird.
Weitere Informationen finden Sie unter: travel.state.gov/visa/immigrants/info/info_1336.html#easy1

Initiative für Erhöhung der H1-B und GreenCard Quoten
Unter der Führung der Sprecherin des amerikanischen Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, haben 59 demokratische Mitglieder des Kongresses die Erhöhung der Quoten für H1B-Visa (derzeit 65.000) und für die GreenCard (derzeit 55.000) Quoten gefordert. „Wir wollen das Repräsentantenhaus dazu auffordern, etwas dafür zu tun, dass die um sich greifende Talentkrise, mit der sich amerikanische Arbeitgeber konfrontiert sehen, behoben wird“, sagte Nancy Pelosi. Die Neue Demokratische Koalition drängt darauf, die Reform so bald wie möglich zu verabschieden. Stichtag ist der 1. April 2008, wenn das Antragsstellungsverfahren für H1B-Visa für das Jahr 2009 beginnt.

Neue Visabestimmungen für HIV-infizierte Personen
Das US-Heimatschutzministerium (DHS) hat bekannt gegeben, dass seit dem 6. November 2007 Nichteinwanderungsvisa (B1-/B2-Visa) an Reisende in die USA ausgegeben werden können, die mit dem HIV-Virus infiziert sind und in die USA zu akademischen, familiären, gesundheitlichen oder geschäftlichen Zwecken reisen. Die Visa gelten nicht länger als 30 Tage. Bislang war es Personen mit einem HIV-Virus generell nicht möglich, in die USA einzureisen, ohne vorher einen Antrag auf Aussetzung des geltenden Rechts zu stellen. Nur wenn dieser Antrag bewilligt wurde, konnte ein Visum beantragt werden, das wiederum nur erteilt wurde, wenn nachgewiesen werden konnte, dass keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht und das Ansteckungsrisiko minimal gehalten werden kann. Die oben genannte Regelung ist weiterhin gültig, wenn die Aufenthaltsdauer in den USA länger als 30 Tage betragen wird oder die Gründe der Reise rein touristischer Natur sind.

Elektronische Bearbeitung von H, L, O, P und Q Visa-Anträgen
Das US-Department of State hat im November an alle US-Konsulate die Weisung erteilt, dass Antragsteller für Visa der Kategorien H, L, O, P und Q ab sofort für die Bearbeitung ihres Antrags eine elektronische Registrierung durch das Petition Information Management Service (PIMS) benötigen. Das PIMS soll sicherstellen, dass die dem Antrag zugrunde liegende Petition des Arbeitgebers des Antragstellers durch die US-Einwanderungsbehörde bewilligt wurde. Selbst wenn zum Interview-Termin das Original des Bewilligungsbescheids für die Petition I-797 vorgelegt wird – was bislang ausreichend war – kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Der Antragsteller muss auf die Bestätigung durch das PIMS warten. Deshalb muss zukünftig mit einer verlängerten Bearbeitungszeit für die genannten Visa-Kategorien gerechnet werden.

Neue Regelung bei der Antragstellung für familienbezogene Einwanderung
Die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) hat eine Änderung bei der Antragstellung für die familienbezogene Einwanderung (Petition for Alien Relative) mit dem Formular I-130 bekannt gegeben. Seit dem 3. Dezember 2007 sind Antragsteller dieser Kategorie aufgefordert, die Petition nicht mehr – wie bisher – bei einem zuständigen USCIS Service Center einzureichen, sondern bei der sogenannten Chicago Lockbox. Diese wird die Anträge an die jeweilig zuständigen Service Center in Vermont oder Kalifornien weiterleiten. Petitionen, die auch nach dem 3. Dezember an ein USCIS Service Center gesendet wurden, werden nicht abgelehnt, sondern der zutreffenden Chicago Lockbox zugestellt. In diesen Fällen muss mit einer Verlängerung der Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.uscis.gov

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