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News » Newsletter-Archiv » 2008 » VISA & MORE: Häufig gestellte Fragen aus der Praxis
Im Folgenden beantworten heute unsere Experten typische Fragen zur Familienzusammenführung, insbesondere zur GreenCard durch Heirat mit einem US-Ehepartner. Es handelt sich um typische Fragen, die uns tagtäglich über das Internet erreichen. Zudem finden Sie Begriffs-Erläuterungen, die Ihnen auf Ihrem Weg zum Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung immer wieder begegnen werden und die Ihnen helfen, die Verfahren besser zu verstehen.
Wenn Sie schnelle und individuelle Informationen benötigen, steht Ihnen das Serviceteam unserer Beratungshotline Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 18 Uhr zur Verfügung. Dort erhalten Sie unter 0900 1 –72 44 11 (Euro 1,44/Min) schnell und bequem Auskünfte von Experten zu Visafragen aller Art. Bitte beachten Sie, dass sich auf Grund gesetzlicher Bestimmungen unsere Telefonnummer geändert hat!!!!
Anfragen sind auch online unter http://www.americandream.de/visa möglich.
Für alle Fragen zur GreenCard-Verlosung steht Ihnen wie gewohnt unser Service-Team unter der Rufnummer 030 – 511 0 511 zur Verfügung.
IHRE FRAGE: Was versteht man eigentlich genau unter familienbezogener Einwanderung?
UNSERE ANTWORT: Der Begriff der Familienzusammenführung fasst alle Einwanderungsverfahren zusammen, die aufgrund von bestimmten familiären Bindungen in den USA eingereicht werden können. Der Antrag erfolgt durch einen US-Staatsbürger oder Einwanderer (Legal Permanent Resident). Sie werden als „Sponsor“ bezeichnet. Der Ausländer, für welchen der Antrag gestellt wird, wird als „Beneficiary“ (Begünstigter) bezeichnet. Ausländer können Genehmigungen auf Daueraufenthalt in diesem Bereich nicht für sich selbst beantragen.
IHRE FRAGE: Wer kann denn als Sponsor auftreten?
UNSERE ANTWORT: Ein US-Bürger oder Einwanderer (mit
Daueraufenthaltserlaubnis/“GreenCard“) kann als Sponsor auftreten. Es können sich nur bestimmte Verwandtschaftsgrade für einen Antrag qualifizieren. Im Übrigen muss der US-Sponsor eine rechtsverbindliche Erklärung unterzeichen, in welcher er/sie garantiert, dass das Einkommen des Einwanderers nicht niedriger als 125% über der nationalen Armutsgrenze liegt. Diese Erklärung gilt zehn Jahre lang und kann jederzeit von Schuldnern eingeklagt werden.
IHRE FRAGE: Meine Frau und ich befinden uns derzeit in den USA. Unsere einjährige Tochter ist in den USA geboren. Können wir über Sie eine GreenCard erhalten?
UNSERE ANTWORT: Nein, leider nicht. Das ist frühestens möglich, wenn Ihre Tochter die Volljährigkeitsgrenze von 21 Jahren in den USA erreicht hat.
Bedingung ist, dass sie zu diesem Zeitpunkt auch die o.g. Einkommenskriterien erfüllt (weswegen Anträge in der Praxis häufig auch erst später als mit 21 Jahren gestellt werden).
IHRE FRAGE: Ich bin Inhaber einer GreenCard und lebe in den USA. Kann ich einen Antrag auf Familienzusammenführung für meine im Ausland lebenden Eltern stellen?
UNSERE ANTWORT: Leider können nur US-Bürger einen solchen Antrag stellen.
Sie könnten sich einbürgern lassen, würden dann aber als deutscher Staatsbürger Ihre Staatsangehörigkeit verlieren, sofern Sie vor dem Einbürgerungsantrag keinen erfolgreichen Antrag auf Beibehaltung Ihrer Staatsangehörigkeit in Deutschland gestellt haben.
IHRE FRAGE: Wer kommt als Begünstigte(r) infrage?
UNSERE ANTWORT:Das US-Recht unterscheidet in „immediate“ (direkte) und „non – immediate“ (indirekte) Verwandte. Für direkte Verwandte von US-Bürgern gibt es keine Beschränkung in der Anzahl vorhandener Einwanderungsvisa. Der Begriff des „immediate relative“ umfasst Eltern, sofern die beantragenden Kinder (wie oben beschrieben), über 21 Jahre alt sind. Beachten Sie, dass im umgekehrten Fall, also von Eltern zu Ihren im Ausland lebenden Kindern keine unmittelbare Zuwanderung möglich ist. Diese fallen unter die Quotenregelung. Des Weiteren qualifizieren sich Ehepartner, Witwen/Witwer und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren von US-Staatsangehörigen. Jahrelange Wartezeiten entfallen, allerdings sollten i.d. R 12 Monate für das Einwanderungsverfahren selbst einzukalkuliert werden.
Die indirekten Verwandten nach o.g. Definition teilen sich in verschieden Gruppen auf und werden nach Präferenzen unterteilt. Sie erhalten eine jährliche Quote, die nicht überschritten werden darf.
Es gibt 4 Kategorien von Präferenzen:
1. Präferenz: unverheiratete Söhne und Töchter von US-Bürgern 2. Präferenz: Eheleute und unverheiratet Söhne und Töchter von Personen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung 3. Präferenz: Verheiratete Söhne und Töchter von US-Bürgern 4. Präferenz: Brüder oder Schwestern von US-Bürgern.
IHRE FRAGE: Was kann der US-Sponsor tun, um das Einwanderungsverfahren einzuleiten?
UNSERE ANTWORT:Es gibt zwei mögliche Szenarien:
1. Der zukünftige Visuminhaber ist in den USA: Ein direkter Verwandter nach obiger Definition muss nicht notwendigerweise in einem typischen, längerfristigern Nichteinwanderungsstatus, z.B. aufgrund einer Arbeitsstelle sein. Er sollte aber in jedem Fall legal in die USA eingereist sein, sprich mit einem gültigen Visum, also auch mit dem Visa Waiver Programm. Neben dem Antrag auf Einwanderung muss ein Antrag auf Statusanpassung gestellt werden, um den legalen Verbleib zu ermöglichen.
Antragsteller in der Präferenzkategorien benötigen in jedem Fall einen gültigen, längerfristigen Nichteinwanderungsstatus, wie z.B. einH, L- oder ein E-Visum, um die Erteilung der Visa Nummer für die spätere Erteilung der Greencard in den USA abwarten zu können.
2. Der zukünftige Visuminhaber ist außerhalb der USA: In diesem Fall kann der US-Sponsor einen Antrag in den USA stellen. Sobald ihm der Bewilligungsbescheid vorliegt, informiert die US -Einwanderungsbehörde das National Visa Center. Dieses sendet ihm ein Informationspaket zu. Nach Rücksendung und Bearbeitung der dort enthaltenen Fragebögen erhält der Begünstigte vom NVC einen Interviewtermin beim zuständigen Konsulat im Heimatland, das ihm sein Immigrant Visa ausstellt. Mit der Einreise wird der Begünstigte dann Einwanderer der USA und erhält in den Wochen danach seine Resident Alien Card (“Green Card“).
IHRE FRAGE: Was ist ein Fiancée-Visum (K - 1)?
UNSERE ANTWORT: Das Fiancée – Visum wird häufig als das zu beantragende Visum für ausländische Ehepartner dargestellt. Primär wurde das Visum 1990 aber lediglich zur schnelleren Zusammenführung mit dem US-Ehepartner eingeführt, auch ohne vorherige Heirat. Dieser zeitliche Vorteil ist durch die sehr hohe Anzahl an K-1 Anträgen aber in den letzten Jahren so gut wie verloren gegangen. Das Verfahren zur Ausstellung der GreenCard verlängert es insgesamt deutlich nach hinten; der bürokratische Aufwand ist im Übrigen, vor allem nach der Einreise, immens. Das Verfahren startet in den USA mittels eines Antrages des zukünftigen US-Ehemannes. Sobald es genehmigt wurde, erhält der Begünstigte ein Bewilligungsbescheid, mit welchem er/sie einen Antrag auf Ausstellung des K-1 Visum stellen kann.
Nach der Einreise und der Heirat beginnt (im Unterscheid zur Petition I-130 für Verheiratete) das eigentliche Antragsverfahren zum Erhalt der GreenCard durch die so genannte Statusanpassung, das mit 12 bis 18 Monaten angesetzt werden sollte.
Diese Verfahren berechtigen zum Erhalt einer Arbeitserlaubnis auf Antrag, die später durch den Erhallt der Resident Alien Card ersetzt wird.
IHRE FRAGE: Ich bin US-Bürger und habe einen Antrag auf einen Daueraufenthalt für meine Frau gestellt. Sie ist derzeit noch in Deutschland, würde aber gerne während des laufenden Verfahrens in die USA kommen. Ist das möglich?
UNSERE ANTWORT: Ja, das ist möglich. Dazu müssen Sie für Ihre Frau nach Erhalt der Eingangsbestätigung Ihrer I-130 Petition einen weiteren Antrag auf eine so genanten K-3 Status stellen. Ist der bewilligt, kann ihre Frau einen Antrag auf ein K-3 Visum im Ausland stellen, auf dessen Basis sie auf Antrag nach Einreise eine Arbeitserlaubnis erhalten wird.
Jederzeit abrufbare Immigration-News finden Sie unter
http://www.americandream.de/News-Presse/usa-news
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