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Als staatlich zugelassene Beratungsstelle unterstützt Sie The American Dream während des gesamten Prozesses, auch im Gewinnfall. Nehmen Sie jetzt in nur wenigen Schritten an der diesjährigen GreenCard Verlosung DV-2014 der USA teil.
Fast alle dürfen mitmachen. Finden Sie heraus, ob Sie an der GreenCard Lotterie der USA teilnehmen dürfen. Unser Teilnahmecheck gibt Ihnen in wenigen Schritten Gewissheit.
News » Newsletter-Archiv » 2008 » VISA & MORE: Häufig gestellte Fragen aus der Praxis
Im Folgenden beantworten heute unsere Experten typische Fragen zur Familienzusammenführung, insbesondere zur GreenCard durch Heirat mit einem US-Ehepartner. Es handelt sich um typische Fragen, die uns tagtäglich über das Internet erreichen. Zudem finden Sie Begriffs-Erläuterungen, die Ihnen auf Ihrem Weg zum Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung immer wieder begegnen werden und die Ihnen helfen, die Verfahren besser zu verstehen.
Wenn Sie schnelle und individuelle Informationen benötigen, steht Ihnen das Serviceteam unserer Beratungshotline Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 18 Uhr zur Verfügung. Dort erhalten Sie unter 0900 1 –72 44 11 (Euro 1,44/Min) schnell und bequem Auskünfte von Experten zu Visafragen aller Art. Bitte beachten Sie, dass sich auf Grund gesetzlicher Bestimmungen unsere Telefonnummer geändert hat!!!!
Anfragen sind auch online unter http://www.americandream.de/visa möglich.
Für alle Fragen zur GreenCard-Verlosung steht Ihnen wie gewohnt unser Service-Team unter der Rufnummer 030 – 511 0 511 zur Verfügung.
IHRE FRAGE:Unsere Tochter hat ein Visum und befindet sich bereits in den USA, um an einem High School Programm teilzunehmen. Ihr Schulschluss ist der 22. Mai.2008. Ihre Gastfamilie in Wyoming bat sie noch bis zum 21 Juni zu bleiben, um ihr noch ein paar Sehenswürdigkeiten zu zeigen. Ist ein Aufenthalt bis zum 21. Juni ohne Probleme möglich.
UNSERE ANTWORT: Das sollte möglich sein, wenn die Kulanzfrist auf ihrem J -1 Visum auf der Einreisekarte I-94 über diesen Zeitraum hinaus geht bzw. im Vordruck DS-2019 vermerkt ist. Ist die Ausreisefrist kurz nach dem 22. Mai, muss sie das Land spätestens zu diesem Zeitpunkt verlassen.
IHRE FRAGE: Ich lebe in den USA im E-2 Spouse Status. Wie lange kann ich hier weiterwohnen und arbeiten, wenn mein Mann vorzeitig nach Deutschland zurück geht? Wie ist das mit der Abhängigkeit in solch einem Fall?
UNSERE ANTWORT: Die Abhängigkeit ist leider recht groß. Endet der Status Ihres Mannes, endet auch Ihr Status und Sie müssen ausreisen. Es sei denn, Sie beantragen bzw. lassen ein anderes Arbeitsvisum für Sie (z.B. H-1 B oder H-2 B) über einen neuen US-Arbeitgeber beantragen. Ein Statuswechsel ist aber nicht zu jedem Zeitpunkt möglich, sondern ist abhängig von den verfügbaren Arbeitsvisa und Einreichungsfristen.
IHRE FRAGE: Ich werde im Oktober 2008 wieder geschäftlich in die USA reisen. Mein E-2-Visum läuft am 6. Jan 2009 aus. Mein Pass ist bis zum 10.Okt. 2013 gültig. Gibt es eine Bestimmung, die besagt, wie lange ein Visum vor Einreise gültig sein muss? Dieselbe Frage stellt sich mir bzgl. des Passes.
UNSERE ANTWORT: Die Gültigkeit des Visums ist nachrangig. Der Officer kann Ihnen auch über die Gültigkeit des Visums hinaus wieder zwei Jahre Aufenthalt gewähren (dies ist sogar fast der Regelfall). Entscheidend ist nur, dass Sie bei der Aus-und Wiedereinreise ein neues, gültiges E-2-Visum nachweisen müssen. Der Pass sollte bei Einreise immer mindestens sechs Monate gültig sein.
IHRE FRAGE: Im November 2006 habe ich in Amerika geheiratet. Mein Mann lebt seit acht Jahren mit Asyl in Kalifornien. Im Sommer 2006 habe ich probiert ein Visum zu beantragen, da ich gerne in den USA zur Schule gehen würde und dies die einzige Möglichkeit ist, bei meinem Mann zu sein. Trotz meiner schwierigen privaten Situation und der Tatsache, dass der Bildungsgang (Fashion Merchandising), welcher mich interessiert in Deutschland nicht angeboten wird, wurde das Visum abgelehnt. Die Begründung war, ich wolle in den USA sesshaft werden. Was kann ich jetzt tun? Macht es Sinn, einen erneuten Visumsantrag zu erstellen- vielleicht bei einer anderen US-Konsulat?
UNSERE ANTWORT: Ein Besuchsvisum wird Ihnen auch in Zukunft abgelehnt werden müssen, da man Ihnen offenbar eine Einwanderungsintention unterstellt. Das kann auch für andere Visa, wie z.B bestimmte arbeitsplatzbezogene Arbeitsvisa oder z.B. ein Praktikum zutreffen, da schon mal aus dem o.g Grund ein Visum abgelehnt wurde. Ein Antrag bei einem anderen Konsulat ist grundsätzlich nicht möglich, das nennt man bei den US-Behörden auch gerne „Consular shopping“. Leider kann Sie Ihr Mann aber nicht für ein GreenCard-Verfahren sponsoren, solange sein Aufenthalt in den USA selbst noch nicht geklärt ist, da er selbst in den USA auch nur geduldet wird. Erhält er eine GreenCard, ändert sich die Situation zwar, der dann mögliche Antrag auf eine GreenCard für Sie ist mit Wartezeiten nicht unter fünf Jahren verbunden. Im Moment können wir Ihnen leider keine große Hoffnung auf eine Visum-Alternative machen. Beachten Sie bitte, dass Sie möglicherweise jetzt schon von der visafreien Einreise (90 Tage Regelung) gesperrt sein könnten.
Jederzeit abrufbare Immigration-News finden Sie unter
http://www.americandream.de/News-Presse/usa-news.html
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