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News » Newsletter-Archiv » 2008 » VISA & MORE: Häufig gestellte Fragen aus der Praxis
Wie gewohnt veröffentlichen wir nachfolgend eine Auswahl von Fragen von unseren Kunden, die uns täglich erreichen und von unseren Beratern beantwortet werden. Alle unsere Berater besitzen langjährige Erfahrung im Einwanderungsrecht für die USA und verfügen über fundierte juristische Kenntnisse der aktuellen Visa- Bestimmungen für die USA; unter anderem gewährleistet durch eine ständige Fort- und Weiterbildung.
Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Antworten, auch wenn Sie auf Ihre eigene Situation u.U zutreffen mögen, nicht als konkrete Hilfestellung für Ihre speziellen Fragen missverstanden werden sollten. Auch daher sind die gemachten Angaben stets ohne Gewähr. Eine Einzelfallberatung, die immer notwendig ist, können die Angaben in keinem Fall ersetzen.
The American Dream GmbH ist als Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte- und Einwanderungsfragen für die USA gemäß Deutschen Auswandererschutzgesetz zugelassen und Mitglied der American Chamber of Commerce.
Lassen Sie es uns wissen, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Wir bemühen uns schnellstmöglich und flexibel auf Ihre Termin- und Beratungswünsche zu reagieren! Anfragen zu unseren Serviceleistungen und Preisen sind jederzeit online unter www.americandream.de/visa möglich.
IHRE FRAGE: Ich beabsichtige ein Praktikum über fünf Monate in Guatemala im Rahmen meines Studiums. Anreisen werde ich über Managua. Um dort hin zu gelangen, muss ich über die USA fliegen. Muss ich für diesen Transit Aufenthalt in den USA ein Visum beantragen?
UNSERE ANTWORT: Sie benötigen einen für die US-Einreise derzeit gültigen Reisepass, i. d. R. ist dies ein biometrisch lesbarer oder auch ein maschinenlesbarer Pass. Ein Transitvisum benötigen Sie nicht, dies wird für die meisten EU-Bürger grundsätzlich nicht ausgestellt. Mittels der visafreien Einreise können Sie auch Transitflüge über die USA visafrei nutzen.
IHRE FRAGE: Ich wollte als DJ für mein Musiklabel in die USA einreisen, um eine Promotion Tour zu spielen. Diese wären mit kleinen Gagen verbunden gewesen. Bei der Ankunft am Flughafen in den USA wurde ich aufgrund des nicht vorhandenen Arbeitsvisums an der Einreise gehindert. Man sagte mir, ich hätte ein B-2 Visum beantragen müssen. Wieder zurück in Deutschland, wurde der daraufhin von mir gestellte Antrag für ein B-2 Visum wiederum mit der Begründung abgelehnt, "Ich könne nicht eindeutig nachweisen, dass ich nicht doch einwandern wollen würde". Was kann ich tun?
UNSERE ANTWORT: Wir beantworten Ihre Frage auf zwei Ebenen: Sie hätten bei der Einreise in die USA im Besitz eines gültigen P-Visums (nicht eines B-2) sein müssen. Allerdings wird dies für allein reisende Entertainer nur sehr selten ausgestellt (meist nur für Entertainment Gruppen). Dies hätte vorher in den USA durch einen US-Agenten beantragt werden müssen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Ein B-Visum wäre nicht das richtige für Ihr Vorhaben gewesen, da dies u.a. naturgemäß keine Arbeitserlaubnis beinhaltet.
Bei der Antragstellung beim US-Konsulat wiederum haben Sie offenbar Angaben gemacht, die auf eine spätere Absicht in den USA zu leben und zu arbeiten hindeuten. Auch insofern wäre ein P-Visum - für den Fall des Versuchs einer neuen Beantragung - notwendig, da hier i.d.R ein solcher Verdacht nicht zwingend aufkommen kann. Die von Ihnen ursprünglich geplanten und selbst organisierten Auftritte sind nicht legal. Da Ihre Einwanderungsabsicht jetzt aktenkundig geworden ist, machen wir Ihnen leider wenig Hoffnung, dass Sie sich in der nächsten Zeit auch für ein P-Visum qualifizieren können. Auch müssen Sie u.U. mit Problemen bei der Nutzung der Visa freien Eineise rechnen, da Ihr Fall jetzt auch an den US-Grenzen einsehbar ist.
IHRE FRAGE: Mein Sohn, 16 Jahre, 10. Klasse Gymnasium, möchte ab Sommer 2008 für ein Jahr eine High School in den USA besuchen. Wir haben Verwandte in Kalifornien , bei denen er wohnen könnte. Welche Voraussetzungen (Visa usw.) sind für einen ca. einjährigen Aufenthalt als Schüler in den USA notwendig?
UNSERE ANTWORT: Ihr Sohn benötigt entweder ein J-1 Visum über die Registrierung bei einer deutschen oder deutsch-amerikanischen Austauschorganisation, die von der US-Seite zugelassen ist. Diese Organisation sucht i.d.R. aber eine eigene Gastfamilie aus. Oder aber Ihr Sohn wird an einer ebenfalls im SEVIS- System registrierten US- High School angemeldet. Über dieses System ist die Schule bei der US-Einwanderungsbehörde registriert und darf ausländische Schüler aufnehmen. Dort erhalten Sie für ihn den so genannten I- 20 Vordruck, mit welchem er dann zu einem Interviewtermin für das F-1 Visum vorsprechen kann. Tipp: Besuchen Sie für weitere Informationen folgende Homepage: http://www.ice.gov/doclib/sevis/pdf/ApprovedSchools.pdf. Auf dieser Seite finden Sie die amerikanischen Schulen aufgelistet, die offiziell bei der US-Einwanderungsbehörde registriert und damit berechtigt sind, ausländische Gastschüler aufzunehmen.
Hinweis: Wie schon in anderen Ausgaben unseres Newsletters, sei an dieser Stelle besonders darauf hingewiesen, dass eine eigenmächtige Einschulung in einer öffentlichen Schule (Public School) vor Ort, die nicht im SEVIS- System registriert ist - auch wenn diese in Unkenntnis der Rechtslage eine Platz anbietet - einen schwerwiegenden Gesetzesverstoß darstellt und zur sofortigen Ausweisung sowie Einreisesperren von bis zu 10 Jahren führen kann.
IHRE FRAGE: Ich habe in den USA einen Arbeitgeber gefunden, der mich einstellen würde. Dieser muss aber noch feststellen, ob kein US Bürger für die Arbeit in Frage kommt. Ich war 2007 mit einem B1/B2 Visum in den Staaten. Ich würde gerne die US Staatsbürgerschaft beantragen.
UNSERE ANTWORT: Es kommt darauf an, welches Verfahren der Arbeitgeber gewählt hat. Hat er ein so genanntes PERM/Labor Certification Verfahren eingeleitet, führt nach einem erfolgreichen Bescheid dieser Weg über einen Antrag bei der US-Einwanderungsbehörde später zu einem Daueraufenthalt. Dieses Verfahren kann, je nach Immigrant Visa Kategorie zwischen 12 bis 14, meist 18- 24 und sogar 36 Monaten in Anspruch nehmen. Basierend auf der dann erteilten „GreenCard“ wird nach fünf Jahren der Antrag auf US-Staatsangehörigkeit möglich, sofern ein mindestens 30-monatiger Daueraufenthalt in den USA vor der Einreichung des Einbürgerungsantrags nachgewiesen werden kann. Hat der Arbeitgeber eine so genannte „Temporar Labor Certifcation“ für Sie eingereicht, führt diese i.d.R. zu einem temporären Arbeitsvisum für maximal drei Jahre. Dafür müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch ausreichend H-2 B Visa verfügbar sein. Danach müssen Sie das Land verlassen oder aber der US-Arbeitgeber veranlasst einen so genanten Statuswechsel auf ein anderes geeignetes Arbeitsvisum (vor Ablauf der 3 Jahre!). Dieses Visum eignet sich kaum für ein paralleles GreenCard-Verfahren und es führt nicht zur US- Staatsangehörigkeit.
IHRE FRAGE: Ich habe mich heute mit einem Freund um ein H-2A Visum in der US-Botschaft beworben und wurde abgelehnt. Wir habe einen Arbeitgeber in den USA, von dem wir auch die Petition I-797 vorliegen hatten. Meinem Freund wurde das Visum genehmigt, mir nicht. Mit der Begründung, dass ich nicht genug Bindung hier habe und vielleicht in den USA bleiben will. Ich bin nach Verbindungen hier in Deutschland gar nicht gefragt worden, z.B. Wohnung, Auto, Familie usw. Nun meine Frage: Wie kann ich oder wann kann ich wieder ein Visum beantragen?
UNSERE ANTWORT: Ein erneuter Antrag hat aus unsere Erfahrung heraus keine Aussicht auf Erfolg, wenn diese Einwanderungsabsicht unterstellt wird (diese angenommene Absicht wirkt auch für jeden Neuantrag weiter). Möglicherweise haben Sie Angaben im Antrag oder während des Gespräches gemacht, die zu diesem Verdacht führten. Zu nahen Bindungen müssen Sie seitens der Beamten des US-Konsulates nicht gefragt werden; es reicht aus, dass dieser Verdacht aufgrund Ihres Verhaltens bzw. Ihrer Informationen zu bestimmten Fragen sich aufdrängt und sie diesen auch während der Befragung nicht widerlegen konnten. Wir können Ihnen leider nicht zu einem Neuantrag raten.
Jederzeit abrufbare Immigration-News finden Sie unter
http://www.americandream.de/News-Presse/usa-news
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