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Ratgeber: Was ist das Reisegenehmigungssystem ESTA?

Wie Sie bereits in den Breaking News lesen konnten, müssen sich ab dem 12. Januar 2009 alle Staatsangehörigen von Ländern, die am Visa Waiver Programm (VWP) teilnehmen und die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff über das ESTA-System registrieren lassen. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu dieser neuen Einreisebestimmung zusammengestellt.

WAS BEDEUTET ESTA?

Das US-Ministerium für innere Sicherheit (DHS) hat das elektronische Reisegenehmigungssystem ESTA angekündigt, welches im direkten Zusammenhang mit dem Gesetz der Untersuchungskommission zum 11. September aus dem Jahr 2007 steht. Hiermit führen die Vereinigten Staaten ein neues Online-System ein, das Teil des Programms für visumsfreies Reisen (Visa Waiver Program = 90 Tage Einreise) ist. Wenn ESTA verbindlich wird, benötigen alle Staatsangehörige von VWP-Ländern, die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die USA reisen möchten, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff eine so genannte ESTA-Genehmigung.

Betroffen sind lediglich Reisende, die ohne Visum in die USA reisen. D.h. Visa-Inhaber (z.B. B-, E-, oder L-Visum) füllen wie gehabt lediglich das I-94 Einreiseformular im Flugzeug/ Schiff aus. Für VWP-Reisende entfällt das Ausfüllen des I-94W trotz der ESTA-Genehmigung im Vorfeld der Reise nicht!

WIE FUNKTIONIERT ESTA?

Zur Beantragung einer Genehmigung zur Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP müssen sich Reisende in das ESTA-System im Internet einloggen und online einen Antrag mit ihren persönlichen und anderen Daten ausfüllen. Die Homepage: https://esta.cbp.dhs.gov ist aktuell noch nicht verfügbar. Zu Beginn wird die Webseite nur auf Englisch sein, aber bis spätestens 15. Oktober 2008 werden weitere Sprachen hinzukommen. Anhand dieser Angaben wird die Teilnahmeberechtigung zur visafreien Einreise geprüft. Es handelt sich bei den Details um dieselben Informationen, die üblicherweise im I-94W Einreiseformular (Flugzeug/Schiff) abgefragt werden. Wenn Sie den ESTA-Antrag erfolgreich ausgefüllt und online eingereicht haben, wird dieser mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen, d.h. einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Das Ministerium für innere Sicherheit speichert die Informationen für ein weiteres Jahr, und bewahrt sie dann zwölf Jahre im Archiv auf. D.h. Ihre Daten können für weitere strafverfolgungs- und ermittlungstechnische Zwecke jederzeit abgefragt werden. Im Übrigen müssen Kinder mit und ohne Begleitung unabhängig von ihrem Alter eine eigene ESTA-Genehmigung und eine eigene VWP-Einreiseberechtigung vorweisen.

WIE ERFAHRE ICH, OB ICH DAS VWP BENUTZEN KANN ODER NICHT?

In den meisten Fällen stellt das ESTA-System nahezu sofort fest, ob man Ihnen die Einreise im Rahmen des VWP ermöglichen wird. Aktuell gibt es leider noch keine Erfahrungswerte, wie lange Antragssteller auf eine Antwort von der DHS warten müssen. Man geht derzeit von bis zu 72 Stunden (also von bis zu drei Tagen!!) aus.

Folgende Antworten auf Ihre Online-Anfrage sind denkbar:

- Genehmigung erteilt
- Einreise nicht genehmigt
- Genehmigung wird bearbeitet

WIE LANGE IST EIN GENEHMIGTER ESTA-ANTRAG GÜLTIG?
Insofern Ihnen mittels ESTA eine Genehmigung zur Einreise erteilt wurde
- ist diese bis zu maximal zwei Jahre oder bis zum Ablauf der Gültigkeit Ihres Passes gültig (je nachdem, was früher eintritt)
- ist diese für mehrere Einreisen in die USA gültig

WICHTIG: Eine ESTA-Genehmigung begründet keinen Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Einreise in die USA an der Grenze. Die ESTA-Bewilligung erlaubt den Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff lediglich im Rahmen des VWP. In allen Fällen treffen aber die Einwanderungsbeamten an der Einreisestelle die Entscheidung, ob und für wie lange man Sie einreisen lässt.

WAS PASSIERT, WENN MEINEM ESTA-ANTRAG NICHT STATTGEGEBEN WURDE?

Wenn Ihnen als ESTA-Antragssteller die Genehmigung zur visafreien Einreise in die Vereinigten Staaten nicht erteilt wurde, werden Sie zur Beantragung eines Visums in Ihrem Herkunftsland verwiesen. D.h. Sie müssen nunmehr einen Antrag auf Erteilung eines Visums (z.B. B-2 Visum) im zuständigen US-Konsulat stellen.

WICHTIG: Ohne dieses Visum wird man Ihnen die Einreise nicht gestatten!

IST EIN ESTA-ANTRAG ABSOLUT VERBINDLICH?

VWP-Reisende, die keine ESTA-Genehmigung vorweisen können, nachdem das ESTA-System verbindlich geworden ist, kann der Zutritt zu Flugzeug oder Schiff verwehrt werden. Sie müssen in diesem Fall mit längeren Wartezeiten rechnen! Die Einreiseerlaubnis an der Grenze in den USA kann Ihnen ohne ESTA-Bewilligung auch komplett verwehrt werden und wird (laut aktuellem Stand) sicherlich konsequent praktiziert werden!

WANN KANN UND SOLLTE ICH DEN ESTA-ANTRAG STELLENß

ESTA-Anträge können zu jedem Zeitpunkt vor einer Reise in die USA eingereicht werden. Wir empfehlen Ihnen dringend, sobald Sie mit der Reiseplanung beginnen, einen Genehmigungsantrag rechtzeitig, spätestens aber 72 Stunden vor Abflug, zu beantragen. Konkrete Pläne für eine Einreise sind vor dem Antrag (laut US-Behörden) nicht erforderlich. Sollten sich z.B. Zieladresse oder Reisedaten eines Antragsstellers nach Erteilung der Genehmigung ändern, können die Informationen einfach auf der ESTA-Seite aktualisiert werden. Das elektronische ESTA-System soll allerdings so angelegt werden, dass auch weiterhin Reisen im Rahmen von Last-Minute-Flügen oder bei Notfällen ermöglicht werden sollen. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie sich dies konkret verhalten wird.

Zur Ihrer eigenen Sicherheit möchten wir noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass Sie bitte frühzeitig die Registrierung vornehmen lassen sollten!

AB WANN KANN UND MUSS ICH ESTA BENUTZEN?

Ab dem 1. August 2008 wird das US-Ministerium für innere Sicherheit (DHS) freiwillige ESTA-Anträge über die ESTA-Webseite https://esta.cbp.dhs.gov entgegen nehmen. Derzeit ist die Homepage noch nicht freigeschaltet. Verbindlich für alle Reisenden im Rahmen des VWP werden ESTA-Anträge ab dem 12. Januar 2009!

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