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News » Newsletter-Archiv » 2008 » Visa & More: Häufig gestellte Fragen aus der Praxis
Wie gewohnt veröffentlichen wir nachfolgend eine Auswahl von Fragen von unseren Kunden, die uns täglich erreichen und von unseren Beratern beantwortet werden. Alle unsere Berater besitzen langjährige Erfahrung im Einwanderungsrecht für die USA und verfügen über fundierte juristische Kenntnisse der aktuellen Visa- Bestimmungen für die USA; unter anderem gewährleistet durch eine ständige Fort- und Weiterbildung.
Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Antworten, auch wenn Sie auf Ihre eigene Situation u.U zutreffen mögen, nicht als konkrete Hilfestellung für Ihre speziellen Fragen missverstanden werden sollten.
Auch daher sind die gemachten Angaben stets ohne Gewähr. Eine Einzelfallberatung, die immer notwendig ist, können die Angaben in keinem Fall ersetzen.
The American Dream GmbH ist als Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte-
und Einwanderungsfragen für die USA gemäß deutschem Auswandererschutzgesetz zugelassen und Mitglied der American Chamber of Commerce.
Lassen Sie uns wissen, wenn wir Ihnen weiterhelfen können. Wir bemühen uns schnellstmöglich und flexibel auf Ihre Termin- und Beratungswünsche zu reagieren! Anfragen zu unseren Serviceleistungen und Preisen sind jederzeit online unter http://www.americandream.de/visa möglich.
Ihre Frage: Ich bin Metallfacharbeiter und spezialisiert im Bereich Schiffbau, außerdem habe ich drei Meisterprüfungen im Metallbereich abgelegt und in den letzten Jahren durchgehend gearbeitet. Ich habe ein konkretes Stellenangebot aus Tampa und möchte mit meiner Familie dorthin ziehen. Zuerst möchte ich sehen, ob wir dort zurecht kommen, dann ein H-1B Visum und anschließend eine Green Card beantragen. Meine Frage ist: Kann ich meine Familie überhaupt mitnehmen und welche Voraussetzungen muss ich noch erfüllen?
Unsere Antwort: Ein H-1B Visum erhalten Sie für eine Beschäftigungsaufnahme wieder ab Oktober 2009, der früheste Antragszeitpunkt durch die Firma wäre April 2009. Man sollte vorab prüfen, ob Sie sich für ein H-1B Visum qualifizieren können, da Sie keinen akademischen Abschluss haben. Hierzu wäre eine so genannte „Work Experience Evaluation“ durch einen anerkannten Service in den USA sinnvoll. Das H-1B Visum kann auf maximal drei Jahre in der Erstphase ausgestellt werden, in der Folge wäre auch ein Antrag auf eine EB-3 GreenCard sinnvoll. Der Nachweis einer erfolglosen Stellenausschreibung wäre hierfür notwendig (so genanntes PERM). Ihre Familie kann ein von Ihrem H-1B Visum abgeleitetes, so genanntes H-4 Visum, erhalten. Eine Arbeitsaufnahme für Ihre Frau ist mit dem Visum leider nicht möglich (wenn gewünscht).
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Ihre Frage: Ich bin Sprachenstudentin und möchte meine Sprachkenntnisse während eines fünfmonatigen Aufenthalts in den USA verbessern. Wenn möglich kombiniert mit einem kleinen Ferienjob, oder noch besser, ein Praktikum.
Unsere Antwort: Eine Kombination aus Sprachkurs mit angehängtem Praktikum würden wir nicht empfehlen, da ein solches Visum so nicht existiert. Sie könnten umgekehrt ein J-1 Visum beantragen und die beauftragte Austauschorganisation kann dann u.U. einen solchen Sprachkurs im Rahmen des Praktikums organisieren. Im Rahmen dieses Internships dürfen Sie auch Geld verdienen, während ein B-2 Visum oder F-1 Studentenvisum für einen Sprachkurs nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigt.
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Ihre Frage: Ich bin seit neun Jahren Mitarbeiter der deutschen Niederlassung einer US-Software-Firma und bin zwei bis vier Mal im Jahr in den USA zu Veranstaltungen, Seminaren etc. (meist firmenintern). Bisher habe ich das immer ohne Visum durchgeführt (also innerhalb des Visa-Waiver Programms).
Unsere Antwort: Sie benötigen ein B-1 Business Visitor Visum. Bei hohen Einreisefrequenzen, auch wenn Sie in der Summe unterhalb von 90 Tagen bleiben sollten, empfiehlt sich ein solches, damit es zu keinen längeren, meist auch unangenehmen Befragungen bei der Grenzkontrolle kommt. Die Visa Abteilungen fordern für das B-1 den Nachweis der dienstlich notwendigen, häufigeren Präsenz in den USA, sowie u.a. Belege über Ihr Anstellungsverhältnis und darüber, dass Sie nicht aus US-Quellen (US-Headquarter) bezahlt werden. Darüber hinaus sollte der Eindruck einer quasi-personellen Anbindung an das Mutterhaus in den USA vermieden werden.
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Ihre Frage:
Ich befinde mich z.Zt. in meinem Sabbatical (unbezahlter Urlaub). Mein B-2 Besuchsvisum wurde bereits abgelehnt, da ich vorab zwei Mal für jeweils 90 Tage in den USA war. Trotz Ablehnung war ich jetzt weitere 90 Tage in den USA. Wurde allerdings daraufhingewiesen, dass eine weitere Einreise problematisch werden wurde.
Unsere Antwort: Es ist gut möglich, dass Sie beim nächsten Mal an der US-Grenze abgewiesen werden müssen. Denn vermutlich unterstellt man Ihnen schon jetzt eine Einwanderungsintention nach Paragraph 214 b des Einwanderungsgesetzes. Ist wiederum beim nächsten Mal eine Ablehnung an der Grenze erfolgt, und Sie damit auch aktenkundig bei den US-Konsulaten, ist die Hürde i.d.R. noch höher. Für die visafreie Einreise sind Sie mit der Ablehnung auch gleich lebenslang gesperrt. Meist entwickelt sich ein solches Einreiseverhalten schnell zu einem Bumerang, das langjährige Einreisehindernisse, fast egal, welches Visum Sie beantragen (Ausnahme: Immigrant Visen) nach sich zieht.
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Ihre Frage: Unsere Tochter soll Ende des Monats eine nicht SEVIS (F-1) akkreditierte Schule in den USA besuchen. Damit bekommen wir kein I-20. Sie soll jeweils zwei Monate des Semesters in anderen Ländern außerhalb der USA zur Schule gehen. Sie wäre eigentlich nie mehr als 63 Tage am Stück in den USA an der privaten Boarding school. Wie bekommen wir das noch hin in der Kürze der Zeit? Meine Tochter hätte in Illinois (USA) eine Gastfamilie und auch einen zugesagten Schulplatz (vermittelt durch eine dort arbeitende Deutschlehrerin). Ist es möglich, dass meine Tochter (15 Jahre) mit einem B2-Visum 6 Monate in die USA einreist?
Unsere Antwort: In beiden Fällen ist leider keine Einreise möglich. Im ersteren Fall würde Ihre Tochter die visafreie Einreise nutzen, das ist aber für einen Schulbesuch leider unzulässig. Da die Grenzkontrollen routinemäßig streng ausfallen können, würde das Ganze vermutlich auffliegen und Ihre Tochter an der Grenze abgewiesen werden müssen. Folge wäre, dass man sie für die visafreie Einreise u.U lebenslang sperren würde. Wird ein Schulbesuch einer nicht-registrierten Einrichtung im Nachhinein entdeckt, droht Ihrer Tochter zudem u.U. die lebenslange Einreisesperre für die USA.
Im zweiten Falle ist anzunehmen, dass es sich um eine Public School handelt. Der Schulbesuch ist dort ebenfalls nur zulässig, wenn es sich um eine F-1 SEVIS-registrierte Schule handelt. Der Schulbesuch auf einem B-2 Visum (das allerdings aller Wahrscheinlichkeit nach gar nicht genehmigt werden könnte) ist unzulässig und würde, wie im o.g. Fall, zu den oben genannten unangenehmen Konsequenzen führen. Dies sollte unbedingt vermieden werden.
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Ihre Frage: Ich bin über meinen Ehemann seit August 2008 mit einem H-4 Visum in den USA. Ich habe ein Jobangebot bei einer deutschen Firma, die mich hier einsetzen und eine Montagefirma für den Schiffbau aufbauen will. In der Prüfung ist das E-2 Visum. Folgende Fragen habe ich dazu: Wo muss mich der Arbeitgeber anstellen? Mein neuer Arbeitgeber hat auch eine Filiale in Florida eröffnet - auch diese könnte mich anstellen. Kommt das E-2 mit dem H-4 Status in Konflikt oder gar mit dem H-1B von meinem Mann? Wie lange dauert die Beantragung? Gibt es noch irgendetwas Wichtiges zu beachten?
Unsere Antwort: Die Firma kann Sie in den USA und in Deutschland anstellen. In beiden Fällen ist keine Mindestbeschäftigungszeit vorher mit dem Deutschen Mutterhaus als Nachweis erforderlich. Das E-2 kommt nicht in den Konflikt mit dem H-1B Ihres Mannes und Ihrem H-4. Das H-4 wird, im Bewilligungsfall für das E-2, einfach ungültig gemacht und durch das E-2 ersetzt. Die Bearbeitungszeiten in Frankfurt betragen derzeit ca. vier bis sechs Wochen für die Erstregistrierung der Firma (dies ist nicht automatisch auch Ihre Visumausstellung). Ihr Mann kann, sollte er sein H-1 B verlieren, wiederum von Ihrem Status profitieren und ein abgeleitetes E-2 mit der Option einer allgemeinen Arbeitserlaubnis erhalten.
Jederzeit abrufbare Immigration-News finden Sie unter
http://www.americandream.de/News/usa-news.html
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