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Ratgeber: Umzug in die USA

Für unseren aktuellen Ratgeber hat sich unser Kooperationspartner, das Umzugsunternehmen Hertling GmbH & Co.KG (http://www.hertling.com) aus Berlin, die Zeit genommen, wichtige Fragen unserer Kunden zum Umzug in die USA zu beantworten. Hertling ist für Firmen- und Privatkunden der zuverlässige und kompetente Partner für die Durchführung von Überseeumzügen, Umzügen innerhalb Europas und Deutschlands und Lagerung von Umzugsgut. Die Fragen beantwortete Erik Cock-Johnsen, Mitglied der Geschäftsführung, der vorab darauf hinweisen möchte, dass alle Angaben grundsätzliche Fälle betreffen und im Einzelfall gesondert durch Hertling überprüft werden.

 

TAD: Angenommen, eine Berliner Familie mit zwei Kindern hat für alle eine GreenCard erhalten und möchte mit dem gesamten Hausstand in die USA übersiedeln. Die Familie beauftragt eine Umzugfirma und möchte gerne wissen, wie der Ablauf des Umzugs sein wird, wie schnell ihre Möbel und das Auto in den USA sein können und welche Kosten auf sie zukommen.

 

 

HERTLING: Zur Abschätzung der erforderlichen Leistungen sollte zunächst ein Termin mit einem Umzugsberater vereinbart werden. Nach erfolgter Besichtigung des Umzugsgutes wird ein maßgeschneidertes Angebot erstellt, bei dem alle Besonderheiten bzw. spezielle Wünsche des Kunden berücksichtigt werden.

 

Nach Auftragserteilung werden die Termine mit dem Umziehenden vereinbart und die erforderlichen Buchungen durch uns vorgenommen (Schiffsraum, Halteverbotsschilder, evtl. Handwerker, Autoverlader, Spezialkisten etc.). Dem Kunden werden alle relevanten Details in Form einer Auftragsbestätigung mitgeteilt. Dieser erhält eine schriftliche Information über die derzeit geltenden US-Zollbestimmungen.

 

Zum vereinbarten Termin findet die Verpackung und Verladung des Umzugsgutes in Container und/oder Überseekisten statt. Eine Packliste (detaillierte Auflistung aller Packstücke, die vorher fortlaufend nummeriert wurden) und gegebenenfalls eine separate Liste für die zu transportierenden Elektrogeräte werden von unseren Packern erstellt. Die Dauer der Packarbeiten hängt vom Gesamtvolumen und den Gegebenheiten an der Beladestelle ab (durchschnittlich werden für einen vollen 20 Kubikmeter Container für das Packen und Beladen zwei Arbeitstage, für einen 40 Kubikmeter Container drei Arbeitstage benötigt).

 

Der Auslieferungsagent in den USA erhält nach Verladung am Abgangsort ein Verschiffungsavis, aus dem alle für ihn wichtigen Informationen zur Sendung hervorgehen. Ferner werden die für die Einfuhrzollabfertigung benötigten Unterlagen mit gesendet                   (Pack-/Elektrolisteliste, Passkopie sowie gegebenenfalls Kopie vom Visum oder der Fahrzeugpapiere), sofern wir diese rechtzeitig vorher vom Versender erhalten haben. Der Auslieferungsagent setzt sich dann seinerseits mit dem Empfänger am Empfangsort in Verbindung (oder auch umgekehrt), um die Einfuhrzollabfertigung und die Auslieferung vorzubereiten.

 

Die gesamte Transportdauer von Wohnung zu Wohnung per Seefracht richtet sich nach dem Zielort in den USA sowie der Dauer der Einfuhr-Zollabwicklung. Die folgend angegebenen Zeitangaben sind nur ungefähre Zeiten und können im Einzelfall abweichen: Ostküste ca. 4-5 Wochen / Westküste ca. 6-7 Wochen / Midwest ca. 5-6 Wochen.

 

Grundsätzlich ist es nötig, dass der Versender sich bereits vor der Ankunft des Umzugsguts in den USA befinden muss, damit keine unnötige Zwischenlagerung beim Zoll notwendig wird.

Für sehr eilige Auswanderer kann auch der Transport von Umzugsgut per Luftfracht durchgeführt werden. Für Auswanderer, die nur wenig mitnehmen wollen, kann hingegen auch der Transport in einem Sammelcontainer attraktiv sein.

 

Die Kosten für einen Umzug hängen vom Abgangs- aber auch vom Zielort ab, vom Volumen der Sendung und natürlich auch vom Umfang des gewünschten Service. Bei jedem Umzug handelt es sich um ein maßgeschneidertes Angebot, daher ist selbst eine ungefähre Preisangabe nicht zu machen oder würde nur einen ungenauen Eindruck verschaffen. In jedem Fall fällt für einen Umzug nach USA keine Mehrwertsteuer an.

 

EINFUHR VON PKW

 

Fahrzeuge für den persönlichen Gebrauch können zollfrei für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr mit in die USA genommen werden. Für längere Aufenthalte in den USA muss folgendes beachtet werden: Wenn das Auto in den USA nicht baugleich im Handel ist bzw. war, dann wird es als privater Import in der Regel nicht zugelassen, da den Behörden keine Abgas- und Sicherheitstestwerte vorliegen. Diese müssen von amerikanischen Stellen, wie der Environmental Protection Agency (EPA) und dem Department of Transportation (DOT), kommen. Die Vorlage europäischer Dokumente nützt nichts: Das Auto wird entweder vom Zoll nicht freigegeben oder muss unter Aufwand von oft tausenden Dollar den amerikanischen Bestimmungen entsprechend in speziellen Werkstätten umgerüstet werden. Dieser Aufwand lohnt sich in der Regel nicht. Wer ein neues Auto dauerhaft in die USA importieren will, muss außerdem Zollgebühren bezahlen.

 

Besonders bei Dieselfahrzeugen ist größte Vorsicht geboten. Aber auch andere Autos, wie der Smart, die Mercedes A-Klasse, der Audi A2 und andere europäische Fahrzeuge, sind nicht zugelassen. Sie ersparen sich viel Ärger und möglicherweise großen finanziellen Schaden, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mitnehmen, sondern es vor der Abreise verkaufen und mit dem Geld ein neues Auto in den USA erwerben. Eine Ausnahme besteht, wie eingangs gesagt, wenn Sie Ihr Auto nur vorübergehend, d. h. für weniger als ein Jahr, mit nach Amerika bringen. Sie dürfen das Fahrzeug allerdings nicht in den USA verkaufen, wenn es nicht den erwähnten amerikanischen Bestimmungen entspricht. Sie müssen es daher nach spätestens einem Jahr entweder ausführen, umrüsten, sofern das technisch möglich ist, oder verschrotten lassen. Anderenfalls drohen empfindliche Strafen bis hin zur Konfiszierung oder sogar ein Rücktransport auf eigene Kosten. Für Oldtimer/Sammlerstücke gelten spezielle Bestimmungen, die wir bei Bedarf zur Verfügung stellen.

 

PKWs können mit speziellen Schiffen im sogenannten roll-on-roll-off-Verfahren (RoRo) oder direkt in einen Überseecontainer verladen in die USA verschifft werden.

 

Zwar ist jeder Umzug auf Grund gesetzlicher Verpflichtung im Rahmen einer Grundhaftung versichert. Der Abschluss einer Transportversicherung ist dennoch in jedem Fall ratsam, da hierdurch das Umzugsgut auch zum Neuwert versichert werden kann, die Haftung in einem Schadenfall unabhängig von einem nachzuweisenden Verschulden eintritt und auch eine Versicherung für den Strandungsfall besteht. Ein Strandungsfall liegt vor, wenn bspw. der Container vom Schiff gespült wird, das Schiff untergeht oder sonstige Fälle höherer Gewalt eintreten. Eine Haftung im Falle des Strandungsfalls ist bei der gesetzlichen Grundhaftung beispielsweise ausgeschlossen. Bei der gesetzlichen Grundhaftung, bei der das Umzugsgut nur zum Zeitwert bemessen wird, ist zudem die Haftungssumme in der Höhe abhängig vom Volumen des Umzugsguts begrenzt, was im Vergleich zur Transportversicherung, die in jeder Höhe eingedeckt werden kann, einen Nachteil darstellt. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von dem deklarierten Wert  und von der gewünschten Deckungsform ab. Eine Transportversicherung kann auch über Hertling abgeschlossen werden.

 

TAD: Wann sind Schwierigkeiten mit dem amerikanischen Zoll zu erwarten (Stichwort self-packing)?

 

In den USA werden momentan nahezu alle Container, die Umzugsgut beinhalten, einer RÖNTGENBESCHAU (X-Ray) unterzogen. Es kann auch dazu kommen, dass der Container einer intensiven  Zollbeschau  unterzogen wird, wodurch das Ausladen des gesamten Containers unter Zollaufsicht erforderlich wird. Zu Schwierigkeiten kann es kommen, wenn der Kunde selbst packt und keine detaillierte und explizite Packliste erstellt worden ist. Aus der Liste muss ersichtlich sein, was sich genau in jedem einzelnen Karton befindet. Sammelangaben oder Abkürzungen können zu einer Zollbeschau führen. Die Einfuhr von Alkohol erfordert eine besondere Zollabfertigung, hier kann es auch zur Abgabe von Einfuhrzoll und Sonderabgaben kommen.

 

Sollte das Umzugsgut in einem speziellen Holzcontainer verpackt sein, ist darauf zu achten, dass der Holzcontainer aus speziell behandeltem Holz besteht, da ansonsten die Einfuhr nicht möglich ist. Dies ist bei der Beauftragung eines Qualitätsunternehmens wie Hertling in jedem Fall gewährleistet.

Die Einfuhr von Pflanzen, Fleisch oder Lebensmitteln mit Fleischinhalt, Getränken, Waffen, unbehandeltem Fell oder Leder, pornographischem Material, Drogen und anderen gefährlichen Gütern und bestimmten Gegenständen ist ausgeschlossen.

Antiquitäten können eingeführt werden, bedürfen jedoch eines entsprechenden Zertifikats. Kunstwerke können zollfrei eingeführt werden, wenn sie sich bereits länger als 1 Jahr im Besitz des Kunden befunden haben.

 

TAD: Worauf muss man bei der Einfuhr von hochwertigen elektronischen Geräten wie z.B. DVD-Player, Kühlschrank etc. achten? Gibt es eine Warenwertbeschränkung?

 

Es gibt keine Warenwertbeschränkung, sofern es sich um gebrauchte Elektrogeräte handelt, die im Zuge eines Umzuges mitbefördert werden sollen. Sollten Elektrogeräte in einem größeren Rahmen mitgenommen werden, könnte der Verdacht einer gewerbsmäßigen Einfuhr entstehen, der unnötige Verzögerungen mit dem Zoll bedeuten könnte. Ein Einfuhrzoll wird jedoch dann erhoben, auch auf elektronische Geräte, wenn der Kunde das Umzugsgut nicht bereits länger als ein Jahr besessen hat.

 

Es ist zu beachten, dass statt 220/230 Volt die Netzspannung in den USA nur 110 Volt beträgt. Die meisten in Deutschland gekauften netzabhängigen elektrischen Geräte kann man ohne Hilfsmittel wie Adapter und Umspanngeräte daher nicht benutzen. Elektronische Geräte ab einem Einzelwert von 20.000 € sollten bei Abschluss einer Transportversicherung gesondert versichert werden. Kühlschränke sollten FCKW-frei sein.

 

TAD: Worauf ist bei der Mitnahme von Haustieren zu achten? Welche Tiere dürfen nicht mitgenommen werden?

 

Vor dem Transport von Haustieren sind in jedem Fall die Einfuhrbestimmungen für das jeweilige Tier, die jeweilige Tierart zu überprüfen, die sogar nach dem betreffenden US-Bundesstaat abweichen können. In der Regel ist eine Impfbescheinigung gegen Tollwut vorzuweisen. Eine Gesundheitsbescheinigung für das betreffende Tier kann auch erforderlich sein, im  Einzelfall unterliegen Tiere einer Quarantäne (Vögel und exotische Tiere) unterschiedlicher Dauer. Für bestimmte Tiere, wie beispielsweise Reptilien und Fische muss eine Genehmigung des US Fish and Wildlife Service vorab eingeholt werden. Die Einfuhr von Tieren, die unter Artenschutz stehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

TAD: Ist ein Umzug in die USA auch ohne ein Umzugsunternehmen möglich?

 

Ein Umzug ohne die Hilfe eines professionellen und umfassend beratenden Umzugsunternehmens ist selbstverständlich ebenfalls möglich. In Eigeninitiative kostet der Umzug allerdings vielleicht weniger Geld, dafür aber sicher mehr Zeit und Nerven, da der Kunde selbst nicht über das Know-How und die Kontakte zu allen Servicepartnern verfügt. Um sich den Start in das neue Leben zu erleichtern, ist es daher durchaus empfehlenswert, sich bei dem ersten großen Schritt über den großen Teich durch ein Qualitätsunternehmen wie Hertling begleiten zu lassen.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns an folgende Mailadresse: berlin@hertling.com. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Informationen im Einzelfall abweichen können und wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

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