Visa-Service » Arbeitsvisa » O-1 Visum
Visum für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten
Das US-Einwanderungsrecht ist unter anderem darauf ausgelegt, besonders talentierte Personenkreise einen Anreiz zu geben, in den USA zu leben und zu arbeiten und somit einen wertvollen Beitrag für die US-Gesellschaft oder US-Wirtschaft zu leisten.
HINWEIS: Besonders interessant kann das O-1 für leitendes Personal aus Unternehmen werden, wenn weder L-, E- noch H-1B Arbeitsvisa verfügbar bzw. vom Anforderungsprofil her möglich sind. Solche Konstellationen treten bei sich rasch internationalisierenden Firmen immer häufiger auf.
Wird ein US-Arbeitsplatzangebot benötigt?
Welche Voraussetzungen muss der ausländische Arbeitnehmer mitbringen?
Was beinhaltet die Unterscheidung zwischen O-1A und O-1B Visum?
Wie erfolgt der Nachweis der "Extraordinary Ability" beim O-1A Visum?
Wie erfolgt der Nachweis der "Extraordinary Ability" beim O-1B Visum?
Wer kann sich für ein O-2 Visum qualifizieren?
Existiert für O-Visa eine zahlenmäßige Begrenzung ("cap")?
Wie wird der Nachweis des "No Objection Letters", bzw. der "Advisory Opinion" erbracht?
Wie verläuft der Beantragungsprozess?
Ist ein Statuswechsel innerhalb der USA auf O-Visum möglich?
Welche Gültigkeitsdauer besitzt die O-1 Kategorie?
Ist ein Statuswechsel auf andere Visa-Kategorien möglich?
Welches Visum erhalten begleitende Familienangehörige?
Welchen Service bietet Ihnen The American Dream?
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