O-1 Visum "Extraordinary Ability"

Visum für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten

Das US-Einwanderungsrecht ist unter anderem darauf ausgelegt, besonders talentierte Personenkreise einen Anreiz zu geben, in den USA zu leben und zu arbeiten und somit einen wertvollen Beitrag für die US-Gesellschaft oder US-Wirtschaft zu leisten.

HINWEIS: Besonders interessant kann das O-1 für leitendes Personal aus Unternehmen werden, wenn weder L-, E- noch H-1B Arbeitsvisa verfügbar bzw. vom Anforderungsprofil her möglich sind. Solche Konstellationen treten bei sich rasch internationalisierenden Firmen immer häufiger auf.

Wird ein US-Arbeitsplatzangebot benötigt?

Welche Voraussetzungen muss der ausländische Arbeitnehmer mitbringen?

Was beinhaltet die Unterscheidung zwischen O-1A und O-1B Visum?

Wie erfolgt der Nachweis der "Extraordinary Ability" beim O-1A Visum?

Wie erfolgt der Nachweis der "Extraordinary Ability" beim O-1B Visum?

Wer kann sich für ein O-2 Visum qualifizieren?

Existiert für O-Visa eine zahlenmäßige Begrenzung ("cap")?

Wie wird der Nachweis des "No Objection Letters", bzw. der "Advisory Opinion" erbracht?

Wie verläuft der Beantragungsprozess?

Ist ein Statuswechsel innerhalb der USA auf O-Visum möglich?

Welche Gültigkeitsdauer besitzt die O-1 Kategorie?

Ist ein Statuswechsel auf andere Visa-Kategorien möglich?

Welches Visum erhalten begleitende Familienangehörige?

Welchen Service bietet Ihnen The American Dream? 


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