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News » Newsletter-Archiv » 2001 » Praktisches zur USA-Einreise
Wie schon im allgemeinen Teil unseres letzten Newsletters angedeutet, haben sich als Folge der Terroranschlage auf die USA auch für Inhaber von US-Visa verschiedene Konsequenzen bei der Einreise sowie bei Inlandsflügen innerhalb der USA ergeben. Natürlich musste der Immigration Service als Wächter der sensibelsten Stelle eines jeden Landes besondere Vorkehrungen treffen, die wir Ihnen heute näher darstellen wollen.
WICHTIG: Führen Sie immer alle Visaunterlagen mit sich
Uns erreichen Berichte, nach denen im ganzen Land Einwanderer und Nichtweinwanderer nach ihren Dokumenten gefragt werden, natürlich besonders an den Flughäfen. Artikel 264(e) des US – Einwanderungsgesetzes verpflichtet ohnehin alle Personen, die nicht US Staatsbürger sind, sämtliche Registrierungsunterlagen des US Immigration Service jederzeit mit sich zu führen. Davon wurde aber insbesondere bei Inlandsfügen vor dem 11.September selten oder nie Gebrauch gemacht.
Folgende Dokumente sollten Sie dabei haben:
- Für all diejenigen, die sich auf Nicht-Einwanderungsbasis in den USA aufhalten: Ihre „I-94Arrival-Departure-Record“ Karte, welche man im Flugzeug vom Bordpersonal kurz vor der Landung ausfüllen muss. Dazu zählen insbesondere alle Personen, die visafrei unter der 90-Tage-Regelung (Visa Waiver Program) in die USA reisen.
- Für alle H-1B, L-, und E-Visainhaber: Soweit zugänglich die Kopien Ihrer Genehmigungsbescheide („Notice of Action“) sowie (wenn möglich) auszugsweise die Kopien Ihres ursprünglichen Antrages (erhältlich über Ihre US-Kanzlei oder Firma)
- Für Airlinepersonal: Ihre „I-95 Landing Permit“ oder „I-184 Alien Crewman Landing Permit“ sowie die Identification Card
- Für GreenCard Inhaber (!): Reisepass mit gültigen Einwanderungs-Stempel, „I-551 Alien Registration Card“ (GreenCard) , oder vorübergehendes I-688A bzw. I-688B Employment Authorization Dokument.
Wenn Sie einen Antrag auf Statusverlängerung oder -wechsel gestellt haben, so führen Sie bitte die Kopie des Formulars I-797 („Notice of Action; filing receipt“) mit sich. Es empfiehlt sich in jedem Fall auch die Kopie Ihres ursprünglichen Antrages an den INS zu Ihren Unterlagen hinzuzufügen.
Personen mit Nichteinwanderungsstatus, welche einen Antrag auf Statusanpassung zu einer GreenCard beantragt haben, werden als sich im Land legal aufhaltend betrachtet. Es empfiehlt sich in diesem Fall den Empfangsbescheid Ihres Antrages (I-797, siehe oben), eine Kopie Ihrer Interview-Bestätigung, Kopien über Ihren „advanced parole„Antrag oder Ihrer EAD Karte („Employment Authorization Card“) dabei zu haben, für den Fall, dass Sie eine solche besitzen.
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