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Visum für Mitarbeiter von Kirchen und Glaubensgemeinschaften
Die USA sind ein zutiefst religiöses Land. Im öffentlichen Leben ist die Religion allgegenwärtig und bildet eine Konstante in der amerikanischen Gesellschaft.
So sind 70% der Amerikaner Mitglieder einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft. Nicht verwunderlich also, dass sich dies auch im Einwanderungsrecht widerspiegelt.
Die Vereinigten Staaten treten hier bewusst als Gastgeber für eine Vielzahl von Personen auf, die in kirchlichen Einrichtungen oder in Glaubensgemeinschaften arbeiten möchten. So erfreut sich das R-1 Visum für "Religious Workers" wachsender Beliebtheit und die Antragszahlen steigen.
Innerhalb der Kategorie wurden umfassende Veränderungen vorgenommen, vor allen Dingen im Hinblick auf den Beantragungsprozess.
Wird ein US-Arbeitsplatzangebot benötigt?
Welche Voraussetzungen muss der ausländische Arbeitnehmer mitbringen?
Welche Voraussetzungen muss die Kirche/Glaubensgemeinschaft erfüllen?
Existiert für R-1 Visa eine zahlenmäßige Begrenzung ("cap")?
Wie verläuft der Beantragungsprozess?
Was bedeuten die neu eingeführten "On-Site Inspections"?
Ist ein Statuswechsel innerhalb der USA auf R-1 Visum möglich?
Welche Gültigkeitsdauer besitzt die R-1 Kategorie?
Ist ein Statuswechsel auf andere Visa-Kategorien möglich?
Welches Visum erhalten begleitende Familienangehörige?
Welchen Service bietet Ihnen The American Dream?
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