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Ratgeber: No go's für die Einreise in die USA

Seit 1986 ist es für Staatsangehörige bestimmter Länder möglich, ohne die vorherige Ausstellung eines Visums in die USA einzureisen. Sie können das so genannte Visa Waiver Program (VWP) nutzen, welches die Einreise aus touristischen Gründen für bis zu maximal 90 Tage im Jahr gestattet. Dies beinhaltet selbstverständlich auch die Durchreise („Transit"). Das VWP kann darüber hinaus auch für Geschäftsaktivitäten genutzt werden, wenn auch in einem sehr eingeschränkten Rahmen („Business Visa Waiver"). So z.B. für Messen, Meetings, Konferenzen etc. Allerdings steht nicht allen Staatsangehörigen der am Visa Waiver Programm teilnehmenden Länder die Nutzung der visumfreien Einreise offen. Folgende Personengruppen sind allerdings vom VWP ausgeschlossen:


• - Antragsteller, die eine Arbeitsaufnahme in den USA planen oder nachgehen möchten

• - Antragsteller, die ein Praktikum, ein Studium, einen Schulbesuch oder einen Aupair-Aufenthalt absolvieren möchten

• - Personen, denen schon einmal eine Einreise in die USA verweigert wurde

• - Personen, die innerhalb der letzten fünf Jahre aus den USA ausgewiesen wurden

• - Personen, die vorbestraft sind

• - Personen, die an einer übertragbaren Krankheit oder an einer schweren psychischen Erkrankung leiden

• - Personen, die drogenabhängig sind

• - Personen, die an den Verfolgungen des nationalsozialistischen Regimes beteiligt waren

• - Mitglieder subversiver oder terroristischer Vereinigungen

• - Besitzer von bundesdeutschen blauen Reise- oder Fremdpässen

Sollten Sie einen der oben genannten Punkte erfüllen, müssen Sie im Vorfeld ein US-Visum beantragen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gerade die Erfolgsaussichten auf Erteilung eines US-Visums für Antragssteller mit Vorstrafen als eher schlecht einzuschätzen sind. Dies betrifft nicht nur schwerwiegende Delikte wie Körperverletzung oder Raub. Auch Vorstrafen wegen geringfügigerer Betrugsfälle oder Diebstähle können bereits zu einer Ablehnung des Visums führen.

 

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