Visa-Service » Einwanderungsvisa » Employment-based » EB-1 Visa » EB-1A Visum » Rechte und Pflichten für GreenCard-Inhaber?
Als Information vorab: "GreenCard" als rechtlicher Terminus existiert im US-Gesetz nicht. Der exakte rechtliche Begriff lautet "legal permanent residency" und ist das Synonym für eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, wobei der Schwerpunkt hier auf dem Daueraufenthalt (der Einwanderung) liegt.
Es geht den Vereinigten Staaten nicht darum, über Einwanderungsvisa Personen einzuladen, sich in den USA flexibel oder nur zeitweise zu Arbeitszwecken niederzulassen. Von einem Einwanderer verlangt man vielmehr dauerhafte Präsenz, wobei man ihn gleichzeitig mit umfassenden Rechten ausstattet. Nur so macht der gehobene Status im Vergleich zu Nichteinwanderungskategorien Sinn.
Prinzipiell ist die GreenCard ein Leben lang gültig. Allerdings beinhaltet jedes US-Visum nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten für seine Inhaber. Es besteht folglich auch die Möglichkeit, seine GreenCard wieder zu verlieren.
Wenn der US-Grenzbeamte beispielsweise annimmt, dass der GreenCard-Inhaber seine US-Residenz aufgegeben hat, kann dies unangenehme Konsequenzen zur Folge haben - bis hin zur Entziehung der GreenCard.
Dies wird in der Regel dann unterstellt, wenn zu viel Zeit außerhalb der USA verbracht wurde:
Es existieren jedoch zwei Möglichkeiten, auch länger als ein Jahr den USA fernzubleiben und die GreenCard dennoch nicht zu verlieren: Re-entry Permit (Travel Document) oder Returning Resident Visa
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