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Steuern in den USA

Einkommenssteuer:

Zwischen den USA und Deutschland gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zum Schutz einer Privatperson oder eines Unternehmens gegen die Doppelbesteuerung. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer in dem Land Steuern entrichten, in dem sie auch arbeiten. So unterliegen alle Deutschen, die in den USA leben, arbeiten und investieren den dortigen Steuergesetzen auf Ebene des Bundes, des jeweiligen Bundesstaates und der betreffenden Kommune.

 

Grundsätzlich ist zu bemerken, dass die Einkommenssteuer in den USA wesentlich niedriger ist als in Deutschland. In Amerika werden jedoch (meistens) zwei Arten von Einkommenssteuer abgeführt und zwar die federal tax (vom Bund erhoben) sowie die state income tax (vom heimischen Bundesstaat erhoben); und in manchen Bundesstaaten ebenfalls die community / local tax (von den einzelnen Kommunen erhoben). Federal taxes werden an die Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) abgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Regierungsbehörde, die dem amerikanischen Finanzministerium (Department of Treasury) unterstellt ist. Zusätzlich zu den Bundessteuern können die Bundesstaaten und Kommunen, wie ausgeführt, auch noch weitere Steuern erheben. Diese können zuweilen sehr hoch sein, liegen in der Regel jedoch nicht über dem Wert der federal taxes. So kann die state income tax bis zu 30 % der federal tax erreichen, letztere liegt derzeit für Ledige bei einem Einkommen bis 25.750 US$ bei 15 % und ab einem Einkommen von 280.150 US$ und darüber bei maximal 39,6 % (Höchststeuersatz!)

 

Achtung: In sieben Bundesstaaten brauchen Sie keinerlei Einkommenssteuer entrichten: Alaska, Florida, Nevada, South Dakota, Texas und Wyoming. In den restlichen Bundesstaaten wird Ihnen bis zu 10 % Ihres Einkommens abgezogen. In Florida ist dafür aber z. B. die community tax so hoch, dass Sie dort trotzdem nicht billiger wegkommen. Zu der community tax gehört dort nämlich die property tax (Steuern auf Vermögen und Immobilien) womit die Kommunen den Bau öffentlicher Einrichtungen wie Schulen und Straßen finanzieren. Hier können Sie durchaus mit 2500-4000 Dollar property tax im Jahr allein für ein großes Einfamilienhaus rechnen.

 

Amerikanische Staatsbürger, die bereits im Ausland Einkommenssteuern gezahlt haben, können sich diese mitunter auf die US-Einkommenssteuer anrechnen lassen. Für alle im Ausland lebenden amerikanischen Staatsbürger ist das IRS-Center in Philadelphia zuständig.

 

Internal Revenue Service Center

Philadelphia, PA 19255-0208

 

Beim IRS erhalten Sie neben den Formblättern für die Steuererklärung auch alle notwendigen Informationen zum amerikanischen Steuersystem. Es gibt in Berlin eine Außenstelle des IRS in der amerikanischen Botschaft. Hier können Sie die offiziellen Publikationen des IRS beziehen:

 

U.S. Internal Revenue Service

American Embassy

Clayallee 170

14195 Berlin

Tel.: 030-8305 1140

Fax: 030-8305 1145

 

Außerdem hat das IRS informative Websites für spezielle Steuerfragen und es gibt dort sogar die Möglichkeit, die Einkommenssteuer per Internet zu machen. Informieren Sie sich bei Interesse bitte unter: www.irs.ustreas.gov . Das IRS hat einige Info-Broschüren, die spezielle Fragen beantworten z. B.: Resident alien oder non-resident alien? (Publication 519), Wie funktionieren Steueranrechnungen? (Publication 514), Wie erwirkt man Steuerbefreiung aus amerikanischen Einkünften? (Publication 54).

 

Steuern werden grundsätzlich immer in Dollar entrichtet. Die Freigrenze betrug 1999 USD 2.750 für Ledige. Sie benötigen zur Steuererklärung Formular 1050NO. Die einzelnen Bundesstaaten haben unterschiedliche Formulare für die Einkommenssteuer. Sie erhalten diese beim Steueramt Ihres jeweiligen Bundesstaates oder in einem ganz normalen Postamt.

 

Die federal tax wird nicht direkt von Ihrem Einkommen abgezogen. Vielmehr verhält es sich so, dass ein Teil des Einkommens als Steuer vom Arbeitgeber einbehalten wird (withholding tax). Ihr Arbeitgeber überreicht Ihnen zum Jahresende eine Bescheinigung über die von ihm einbehaltenen Steuern, worauf Sie als Arbeitnehmer dann Ihre eigene Steuererklärungen für die federal tax und state tax machen. Sie benötigen Formblatt W2 für federal withholding und ein ähnliches Formular für state und municipal withholding. Steuererklärungen müssen immer gemacht werden, ungeachtet der zu zahlenden Steuer und ungeachtet, ob Sie unter der Freigrenze bleiben. Einige Bundesstaaten verlangen noch eine dritte Steuererklärung für die local taxes.

 

GreenCard-Besitzer und diejenigen, die eine sogenannte substantial presence in den USA haben, werden genauso wie US-Bürger besteuert. Dabei greift aber auch wieder das Doppelbesteuerungsabkommen, sodass Sie als GreenCard-Besitzer zwar meist eine US-Steuererklärung abgeben sollten, nicht aber unbedingt auch Steuern zahlen müssen. Substantial presence bedeutet – mit einigen Ausnahmen – dass Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr in den USA aufhalten. Vorsicht, hierbei handelt es sich um eine sehr komplizierte Regelung. Es kann durchaus passieren, dass Sie sich während der vergangenen zwei Jahre nur insgesamt 150 Tage in den USA aufgehalten haben und sie trotzdem Steuern zahlen müssen. Da es an dieser Stelle unmöglich ist, auf alle komplizierten Details einzugehen, möchten wir Ihnen anraten, sich hier von einem Experten beraten zu lassen.

 

Ausländer, die durch vorübergehende Entsendung in den USA arbeiten, oder solche, die für eine bestimmte Zeit in den USA für multinationale Konzerne arbeiten, können z. B. ihre Lebenshaltungskosten (Mahlzeiten, Unterkunft, Transport, Telephongebühren, Reinigungsgebühren etc.) von der Steuer absetzen.

 

Einkommen für Personen mit J1-Visum, die von ausländischen Arbeitgebern angestellt wurden, werden besonders von der US-Besteuerung befreit. Voraussetzung ist, dass die betreffende Person nicht mehr als 90 Tage im Land sein darf und nicht über 3000 Dollar verdienen darf. Einige Steuerverträge lassen hier ziemlich freie Auslegungen zu, im Zweifelsfall sollten Sie einen Steuerexperten zu Rate ziehen.

 

Mehrwertsteuer

In den USA gibt es keine Mehrwertssteuer. Dafür erheben die meisten Bundesstaaten (außer Alaska, Delaware, Montana, New Hampshire und Oregon) sales tax (Verkaufssteuern), die sich zwsichen 2 % und 7.5 % auf verkaufte Waren belaufen.

 

Social Security Tax – Sozialversicherungssteuer

Diese setzt sich aus Old Age Survivors and Disability Insurance (OASDI) und einem Programm für Health Insurance (HI), dem bereits erwähnten Medicare-Programm, zusammen. Die Sozialversicherungssteuer wird von der Social Seciurity Administration erhoben. Fast alle Arten von Beschäftigung und Selbstständigkeit sind steuerpflichtig. Einige non-resident aliens sind von dieser Steuer befreit, abhängig von ihrem Visastatus. Ausgenommen sind Zeitarbeiter mit H-Visum sowie Angestellte ausländischer Regierungen. Die social security tax wird vom Arbeitgeber einbehalten. Für OASDI werden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit 6.20 % besteuert bei einem Mindestlohn von 55.000 Dollar. Selbstständige werden mit 12.40 % bei demselben Mindestlohn besteuert. Für HI, werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit 1.45 % bei einem Mindestlohn von 130.200, Selbstständige mit 2.90 % bei demselben Mindestlohn besteuert.

 

Staatliche und kommunale Steuern

Diese sind in den einzelnen Bundesstaaten verschieden, können in einigen Gebieten jedoch, wie z. B. New York sehr hoch sein. Der Bundesstaat Nevada erhebt dagegen keine state taxes. Einige Bundesstaaten haben unterschiedliche Aufenthaltsstatusregeln und Ausnahmeregelungen. Die lokalen Steuerbehörden aber auch die Postämter können dazu mehr Informationen bieten. State taxes können z. B. sein: property tax, retail sales tax, payroll tax, minimum tax utility user tax, commercial off-street parking tax, hotel room tax etc..

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