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Unser kleines Visalexikon

Wir berichteten schon im letzten Newsletter kurz über die Beantragung des K-1 Verlobtenvisums. Dieses Visum wird immer häufiger beantragt, um den Zuzug von Ehepartnern in die USA zu regeln.

Die Heirat mit einem US-Staatsbürger ist immerhin eine der häufigsten Formen der Einwanderung von Deutschen in die USA!

Das Visaverfahren beim US-Konsulat im Ausland Hier gehen wir davon aus, dass sich Ihr amerikanischer Ehepartner vor der Heirat bereits in den USA aufhält.

Wenn Ihr US-Partner  den offiziellen Bescheid („Approval Notice“) erhalten hat, sollten Sie hiervon unbedingt eine Kopie erhalten (kann auch eine Faxkopie sein). Das US-Konsulat öffnet für Sie provisorisch eine Akte, falls der INS eine sog. „consular notification“ erhält.

Sie selbst können diesen Vorgang ebenfalls einleiten, wenn Sie ein Fax an das US-Konsulat mit folgenden Kurzinformationen senden: Kopie des Bescheides, Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und –ort, sowie Ihre Adresse. Senden Sie das Fax an die „Visa Immigrant Unit“  (in Deutsch oder Englisch spielt keine Rolle) und betonen Sie, dass Sie ein „provisional file“ eröffnet bekommen möchten. Hierauf können Sie auch schon um einen Interviewtermin bitten, was sich wegen der derzeitigen Arbeitsbelastung des Konsulates immer anbietet. Es kann aber erst für Sie bestätigt werden, wenn alle Unterlagen dem US-Konsul tatsächlich vollständig vorliegen.

Die o.g. Unterlagen werden zur Überprüfung an das FBI gesandt, was aber nicht allzu lange dauern sollte. Sobald das Konsulat die Akte für Sie eröffnet hat  erhalten Sie das sog. „Paket 3“, das Sie zur Zusammenstellung versch. Dokumente auffordert, welche Sie zusammen mit einem Antragsformular (I- 169) an das US-Konsulat zurücksenden müssen. Verwenden Sie bei Rücksendungen immer Einschreiben mit Rückschein.

Wenn Sie die I-169 noch vor der Rücksendung des Pakets 3 dem Konsulat zufaxen, (bitte immer Ihre Aktennummer angeben) kann das US –Konsulat auch schon das „Paket 4“ heraussenden, allerdings nur wenn die FBI-Überprüfung bereits erfolgt ist. Das Paket enthält u.a Ihren Interviewtermin sowie Instruktionen zur notwendigen ärztlichen Untersuchungen, die nur bei einem US-Vertragsarzt gemacht werden können. Häufig fehlen leider im Paket 4 die Adressen der Ärzte. In diesem Fall können Sie sich gerne an uns wenden, um den für Sie nächsten Vertragsarzt ausfindig zu machen.

Sobald der Interviewtermin bestätigt wurde, kann es passieren, dass das US-Konsulat noch weitere Unterlagen über Ihren Status sowie die Beziehung zu Ihrem US-Partner verlangt. Der Konsul hat jederzeit das Recht, solange noch weitere Informationen zu Ihrem Status abzufragen, bis er sich sicher ist, dass es sich nicht um eine Scheinehe handelt. Verübeln Sie ihm das nicht zu sehr, auch wenn es Sie belasten mag, aber dazu ist er per Gesetz verpflichtet. Und denken Sie vielleicht auch immer ein wenig daran, dass er täglich Hunderte von Fällen entscheiden muss.

Das Visainterview Jeder Antragsteller muss zu einem Interview im US-Konsulat erscheinen. Dort sollten die ausgefüllten Formulare Optional Form OF-156 sowie das Zusatzformular („supplemental“) für K-1 Anträge ausgefüllt vorliegen. Beide können Sie sich unter www.usembassy.de/travel/dindex.htm einfach herunterladen. Die Antragsgebühr kann vor Ort oder bereits im voraus auf das Konto der US-Botschaft entrichtet werden. Personenstandsdokumente wie Geburts-, Heirats oder Todesurkunden werden Ihnen beim Termin wieder ausgehändigt.

Beim Interview selbst werden Sie über Ihre persönliche Beziehung zu Ihrem US-Partner befragt, allerdings nicht ganz so intensiv wie in den USA selbst. Dennoch sollten Sie gut vorbereitet sein und auf kleine Fangfragen eingerichtet sein.

Zu dem Termin müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen, die auch schon beim INS eingereicht worden sind. Dazu zählen z.B die Geburtsurkunde, Scheidungsdokumente (falls zutreffend), zusätzlich Ihren gültigen Paß sowie die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung, die meist vor Ort staffinden kann.

Wichtig ist auch, dass Sie den Nachweis über ausreichend Finanzmittel für die ersten Monate in den USA beibringen können. Dazu können Giro und/oder Sparkonten sowie Nachweise über sog. „unbewegliches Vermögen“ , also Haus- und Grundbesitz, Wertpapiere, Bausparverträge, Lebensversicherungen etc. dienen.

Die eigentliche Bonitätsprüfung betrifft allerdings „nur“ Ihren US-Partner, welche über das Formular I-134 erbracht wird. Sollte dieser selbst nicht ausreichend Einkommen hierfür nachweisen können, ist eine Art „Co-Sponsorship“ möglich. Für US-Militärangehörige gelten günstigere Einkommensregelungen („poverty guideline“).

Der Konsularbeamte muss Sie fragen, ob Sie beabsichtigen, auch innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise zu heiraten. In diesem Fall haben Sie bitte möglichst eine schriftliche Bestätigung der „City Hall“ in den USA über den definitiven Termin in der Tasche. Sie müssen danach eine Art eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass Sie „willens“ und „in der Lage“ sind, innerhalb dieses Zeitraums zu heiraten. Sollten Sie die 90 Tage Regelung nicht einhalten können, gleich aus welchen Gründen, müssen Sie das Land wieder verlassen.

Das Visum selbst Das Visum wird heutzutage nicht mehr direkt am Schalter ausgegeben, weil hierfür zu viele Anträge zu bearbeiten sind. Sie erhalten es nach ein paar Wochen (im Schnitt 4-6) nach Hause in einem verschlossenen Umschlag zugestellt, denn Sie nicht öffnen dürfen. Das darf nur der officer der US-Immigration an der Grenze selbst, welcher das Dokument in versch. Teile „ zerlegt“ um es diversen US-Behörden in den USA zukommen lassen zu können. Dort erhalten Sie auch einen Einreisestempel, der vorläufig als Ersatzdokument über Ihren Einwanderungsstatus dient.

In den USA Ihre GreenCard erhalten Sie zunächst nur für zwei Jahre, bevor Sie auf Dauer verlängert wird. Leider haben sich die Bearbeitungszeiten für die Ausstellung der eigentlichen GreenCard, die bisher zwischen drei bis sechs Monate angegeben wurden, inzwischen auf mehr als acht Monate, teilweise auch schon ein Jahr verlängert. Im Moment scheint an dieser Situation nichts zu ändern zu sein, es sei denn, der US-Kongress würde doch noch kurzfristig zusätzliche Mittel für die zuständige Behörde freigeben.

Nach zwei Jahren müssen Sie Ihren „conditional base“ Status („application to remove conditional base on residence“) per Antrag aufheben lassen.  In jedem Fall haben Sie auch schon vor Ablauf dieser Zeit das uneingeschränkte Recht eines Einwanderers,  können selbstverständlich auch aus den USA ein- und ausreisen, sollten Ihre Aufenthalte im Ausland aber nicht zu lange gestalten, um Ihren Status in der Zweijahresphase  nicht zu gefährden. ACHTUNG: Sie müssen vor Ablauf der zwei Jahre SELBST einen Antrag auf die unbefristete GreenCard stellen. Sie werden daran nicht erinnert, und könnten zumindest vorübergehend gezwungen werden, das Land zu verlassen, wenn Sie die Antragstellung vergessen!

Im nächsten Newsletter: Auf vielfachen Wunsch werden wir im nächsten Newsletter kurz über das neue K3/K4 Visum (LIFE Act) berichten, das noch zu einer der letzten Amtshandlungen Clinton’s zählte und zu ein wenig Verwirrung auf beiden Seiten des großen Teiches geführt hat.

 

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