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VISA FÜR EHEPARTNER VON US-BÜRGERN (LIFE Act / das K3 Visum )
Als ein regelmäßiger Leser unseres Newsletter wird Ihnen bekannt sein, dass der LEGAL IMMIGRATION FAMILY EQUITY ACT (im folgenden LIFE act ) des Jahres 2000 eine neue Nichteinwanderungskategorie für Ehepartner von US-Bürgern geschaffen hat. Bisher konnten diese bei noch schwebenden oder abgeschlossenen Verfahren die USA nur mit einem Einwanderungsvisum betreten. Die Wartezeit betrug zeitweise bis zu einem Jahr, solange brauchte der Immigration Service (INS) sowie das US Konsulat den Antrag bis zur Visumsaustellung zu bearbeiten.
Am 14. August 2001 hat der INS schließlich einen Zwischenbescheid für die Abwicklung von K-3 Antragstellern (also den Ehepartnern von US-Bürgern) und K-4 Antragstellern (miteinreisende Kinder) erlassen. Hintergrund des Gesetzes ist es, zu lange Trennungszeiten der Familieneinheit zu vermeiden, indem dem Antragsteller die vorzeitige Einreise genehmigt und danach eine sog. Statusanpassung vorgenommen wird (eine ausführlicher Darstellung des „adjustment of status“ finden Sie übrigens in unserem Buch „Der amerikanische Traum – Mit Visum oder GreenCard in die USA", siehe auch www.americandream.de/buch ).
Damit weitet der LIFE -act die Regelungen des K-1 Visums, das nur für Verlobte gilt, auch auf mit US-Bürgern verheiratete Ausländer und deren Kinder aus. Das Verwirrende bisher war, dass die US Konsulate bereit und fähig waren, die Anträge zu bearbeiten, die Visa letztlich aber nicht ausstellen konnten, weil der INS seine Ausführungsbestimmungen erst erheblich später erließ (und noch handelt es sich ja um eine Interimslösung).
Beachten Sie bitte: Die K-1 Kategorie für Verlobte und das abgeleitete Visum für Kinder existiert nach wie vor und ist durch die Neuregelung/Erweiterung nicht aufgehoben worden.
Im folgenden nun eine Übersicht über die Grundvorausetzungen für das neue Visum:
Es gibt drei Grundregeln, die zu beachten sind:
a) Der Antragsteller muss bereits mit einem US Bürger verheiratet und ein Antrag I-130 (petition for alien relative) zu dessen/deren Gunsten beim Immigration Service gestellt worden sein.
b) Der US-Bürger muss zusätzlich einen Antrag auf Ausstellung eines Nichteinwanderungsvisum für seine(n) Ehepartner/in stellen.
c) Der ausländische Bürger muss den Nachweis erbringen, dass er beabsichtigt, die Entscheidung über sein Einwanderungsverfahren in den USA abzuwarten.
Kinder unter 21 Jahren von K-3 Inhabern erhalten den abgeleiteten Visastatus K-4.
Antragsverfahren zum Erhalt des K-3 und K-4 Wie oben erwähnt, muss der US Bürger für seinen ausländischen Partner einen I-130 Antrag gestellt haben. Darüber hinaus der I-Form 129 F, desselben Formulars also wie für Verlobte von US-Bürgern im Ausland. Der Immigration Service hat für die Bearbeitung der Anträge eine spezielle Stelle in Chicago/Il. eingerichtet.
Er bearbeitet die Anträge, danach trifft das US- Konsulat im Ausland die Vorbereitungen für ein Interview. Analog zum Verfahren beim K-1 Visum, wird die medizinische Untersuchung ebenfalls im Ausland durchgeführt. Das I-129 Verfahren gilt nicht für minderjährige Kinder, für das K-4 Visum gibt es kein separates Antragsformular, sondern wird auf dem I-129 F im Verfahren des Erziehungsberechtigten mitgeführt.
Dennoch ist es möglich und empfiehlt sich auch, einen Antrag auf I-130 im Inland zu stellen. Sollte das vor der Einreise des Ehepartners nicht geschehen, wird es spätestens beim Verfahren der Statusanpassung zu einem späteren Zeitpunkt notwendig. K-4 Antragsteller müssen sich ebenfalls im Ausland einer medizinischen Untersuchung unterziehen
Einreise auf K3/K4 Status in die USA Der ausländische Bürger muss bei der Einreise im Besitz eines gültigen K-3 Visums sein. Für den Fall, dass die Ehe außerhalb der USA geschlossen wurde, muss das Visum vom US Konsulat im Heimat-
land stammen. Inhaber von K-3 Visa werden an der Grenze befragt und nach der Genehmigung wird eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung für 2 Jahre erteilt.
Das gilt auch für miteinreisende Kinder, sie sind ebenfalls für 2 Jahre oder bis zum Zeitpunkt der Vollendung des 21. Lebensjahres aufenthaltsberechtigt.
Abwicklung des Einwanderungsverfahrens nach der Einreise Um den Status eines Einwanderers zu erlangen, muss der Visainhaber einen Antrag auf Statusanpassung (I- Form 485) bei der lokalen INS Behörde stellen, also nicht beim INS Service Center wie im Fallle des I-130 Verfahrens! In Fällen, in denen sich der Antragsteller in Maryland befindet, ist ausschließlich der INS Service Center Vermont zuständig (das übrigens für eine effektive Arbeitsweise bekannt ist). Wie oben angedeutet, sollte für das Kind des K-3 Inhabers vom US Bürger neben der Statusanpassung vom Vater oder der Mutter ebenfalls ein Antrag I-130 gestellt werden. Es macht Sinn, beide Anträge zusammen beim INS District Office einzureichen.
Medizinische Untersuchung Da die ärztliche Untersuchung bereits im Ausland erfolgte, wird eine weitere im Inland nicht mehr erforderlich sein, allerdings nur dann, wenn der Antrag auf Stausanpassung innerhalb eines Jahres nach Einreise gestellt wurde. In jedem Fall sollten Sie zusammen mit Ihren Anträgen auch die Impfpässe einreichen.
Genehmigung zur Arbeitsaufnahme Mit einem Antrag auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung kann man legal in den USA einer
Erwerbstätigkeit nachgehen. Dieser Antrag sollte an die Postadresse in Chicago gehen oder kann mit dem Antrag auf Statusanpassung eingereicht werden. Mit dem K3-Status sind Reisen ins Ausland möglich (multiple entry) und das auch noch nach dem Antrag auf Statusanpassung. Alternativ hierzu ist es auch möglich einen Antrag auf „advanced parole“ auf dem I-485 Dokument zu stellen.
Im weiteren ist es auch legal, sich beim US- Konsulat um ein Einwanderungsvisum zu bemühen, wenn man die Statusanpassung umgehen möchte. Da der K3 Inhaber für bis zu zwei Jahren in den USA bleiben kann, ist es möglich bis zum Interviewtermin beim US Konsulat im Ausland die Einladung in den USA abzuwarten.
Bedingter Aufenthaltsstaus von K3/ K-4 Visainhabern Genauso wie beim K-1 Visum (wir beschrieben es ausführlich in unseren beiden letzten Newslettern)
unterliegen K3/K4 Viasinhaber der sog. „Conditional base on residence“. Eine Statusanpassung kann darüber hinaus nur den US Bürgern erfolgen, welcher ursprünglich den I-130 Antrag für seinen ausländischen Partner gestellt hat und nicht etwa über einen anderen neuen (Ehe-)Partner.
DAS NEUE V-VISUM
Und noch einmal Visainformationen: Einige Leser haben Interesse auch an dem neuen V-Visum geäußert, das ebenfalls Teil des neues LIFE-acts ist. Wir werden kurz auf die neuesten Entwicklungen eingehen:
Zum Hintergrund: Das V-Visum gilt für solche Ehepartner und deren Kinder von in den USA lebenden GreenCard Inhabern, welche auf die Genehmigung der Familienzusammenführung mindestens seit drei Jahre warten und deren Antrag vor dem 21. Dezember 2000, dem Inkrafttreten des LIFE-acts, beim Immigration Service eingegangen ist. An eine Ausweitung an Anträge nach diesem Datum ist im Moment nicht gedacht. Mit eingeschlossen ist ähnlich wie beim K3/K4 Status die vorzeitige Einreise und Arbeitsaufnahme bis zur Bewilligung des Daueraufenthaltsstatus.
Die US Konsulate haben weltweit bereits V-Visaanträge angenommen. Für Personen, welche sich bereits in den USA befinden und ihren Status wechseln wollen, ist ein Antrag beim Immigration Service (INS) erforderlich. Bisher hat der INS aber noch keine Anträge annehmen können, weil die Durchführungsbestimmungen hierfür nicht vorliegen.
Sämtliche Anträge im Zusammenhang mit dem neuen K3/K3 sowie V-Visum werden beim im Bau befindlichen Missouri Service Center- MSC – (dem fünften seiner Art) bearbeitet .Derzeit werden sie noch bei der lokalen Ausländerbehörde des Chicago District Office zwischengelagert. Da die Lagerkapazitäten dort zu gering sind, müssen Sie damit rechnen, das jetzt eingereichte Anträge vorläufig wieder an Sie zurückgeschickt werden, bis der Neubau fertiggestellt ist. Bis heute ist seitens des Immigration Service unklar, wann frühestens mit den ersten Einsendungen an den MSC begonnen werden kann.
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