Verwandte/Ehepartner von US-Staatsbürgern

Generell unterteilt das US-Einwanderungsgesetz die Zuwanderung aufgrund von Familienzusammenführung in zwei Gruppen:

Unmittelbare Verwandte von US-Staatsbürgern ("Immediate Relatives") MEHR

  • Ehepartner
  • Unverheiratete Kinder unter 21 Jahren
  • Eltern von US-Bürgern (insofern Kind älter als 21 Jahre)

Weitere enge Verwandte von US-Staatsbürgern ("Other Close Family Members") MEHR

  • Unverheiratete Kinder über 21 Jahren (First Preference)
  • Verheiratete Kinder über 21 Jahren (Third Preference)
  • Bruder oder Schwester (Fourth Preference)
Bitte beachten Sie:

Für weitere Verwandte von US-Staatsbürgern, wie beispielsweise Großeltern, Onkel, Tante etc. besteht leider keine Möglichkeit auf Familienbürgschaft und damit auf Erhalt einer GreenCard.

Wie verläuft der Beantragungsprozess?
Besondere Vorschriften für Ehepartner von US-Staatsbürgern?
Welche Optionen ermöglichen K-Visa?
Rechte und Pflichten für GreenCard-Inhaber?
Welchen Service bietet Ihnen The American Dream?


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