Sie sind bereits Kunde von THE AMERICAN DREAM und für die diesjährige Lotterie registriert? Dann können Sie sich einloggen und Ihre Daten ändern.
Falls Sie Neukunde sind, so müssen Sie sich hier anmelden.
Jetzt anmelden und Chance auf eine GreenCard sichern.
Als staatlich zugelassene Beratungsstelle unterstützt Sie The American Dream während des gesamten Prozesses, auch im Gewinnfall. Nehmen Sie jetzt in nur wenigen Schritten an der diesjährigen GreenCard Verlosung DV-2014 der USA teil.
Fast alle dürfen mitmachen. Finden Sie heraus, ob Sie an der GreenCard Lotterie der USA teilnehmen dürfen. Unser Teilnahmecheck gibt Ihnen in wenigen Schritten Gewissheit.
News » Newsletter-Archiv » 2002 » VISA LEXIKON: GREENCARD DURCH INVESTITION
Im letzten Newsletter haben wir uns ausführlich mit der Kategorie EB-3 der beschäftigungsbezogenen Einwanderungserlaubnisse beschäftigt. Heute wollen wir uns in dieser Reihe mit der GreenCard durch INVESTITION beschäftigen. Diese Kategorie wird häufig mit dem E-2 Visum verwechselt, das seiner Natur nach aber andere (oft günstigere) Vorrausetzungen enthält, jedoch nur unter Umständen zum Daueraufenthalt berechtigt, also keinen GreenCard-Charakter besitzt.
Beachten Sie insbesondere, dass wegen der oft abschreckenden Höhe der Investition auch immer die Möglichkeit besteht, mit mehreren Investoren gleichzeitig die Mindestsumme bereitzustellen.
Beachten Sie bitte auch, dass „Self-Made“ Anträge, wie Sie manche unseriöse Literatur auf dem deutschen oder US-Markt suggerieren, nicht selten im (finanziellen) Fiasko für den Investor enden, daher insbesondere in dieser Kategorie professionelle Hilfe unabhängig von welcher Seite dringend anzuraten ist!
ALLGEMEINES
Eine Person, die ein neues geschäftliches Unternehmen aufbauen will oder sich in ein bestehendes einkauft sowie neue Arbeitsplätze für mindestens zehn amerikanische Arbeitnehmer schafft oder diese (im Fall eines maroden Betriebs) erhält („maintaining troubled business“), kann sich als „Investor" für die Einwanderung qualifizieren.
BEISPIEL: Ludwig aus Leipzig hofft „Leipziger Lager“, ein deutsches Bier, auf dem amerikanischen Markt einführen zu können. Ludwig glaubt, das der beste Weg eine Investition in eine kleine Brauerei in Milwaukee ist, die über ein Verteilersystem im gesamten Mittleren Westen verfügt. Um seine Investition überwachen zu können, beantragt Ludwig eine ständige Aufenthaltsgenehmigung. Falls er die Bedingungen erfüllt, wird sich Ludwig für eine GreenCard qualifizieren.
ZUGANGSBERECHTIGUNGDie Kriterien für eine Einwanderung im Rahmen dieser Kategorie beziehen sich sowohl auf die Investition als auch auf das zu schaffende oder zu erhaltende Unternehmen.
DIE INVESTITION
INVESTITIONSARTEN: Eine Investition für diesen Zweck ist die Bereitstellung von Kapital für ein Geschäft. Investitionskapital kann die unterschiedlichsten Formen haben, kann sowohl Bargeld, Ausrüstung und Lagerbestand sein. Kapital kann außerdem die Form von Einlagenzertifikaten oder langfristigen Schatzanweisungen haben. Kredite können zu diesem Zweck ebenfalls als Investitionskapital fungieren, wenn sie durch Vermögenswerte im Besitz des Investors gesichert werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Investor hauptsächlich haftbar ist und dieVermögenswerte des US-amerikanischen Geschäftes nicht zur Absicherung der Verschuldung genutzt werden. SUMME: Der minimale Investitionsbetrag für die Einwanderung im Rahmen dieser Kategorie beträgt $1.000.000. Dieser Betrag halbiert sich, falls die Investition in einem ländlichen Gebiet oder einer wirtschaftlich schwachen Region getätigt wird. $ 500.000 sind also in manchen Regionen als Investition bereits ausreichend. BEISPIEL: Ludwigs Investition in die Brauerei in Milwaukee (keine wirtschaftlich schwache Region) setzt sich folgendermaßen zusammen: $275.000 in bar, $525.000 in Bankkrediten, die durch Ludwigs persönliche Vermögenswerte abgesichert werden, und $200.000 in Form von Ausrüstungen, die aus Deutschland nach Milwaukee geschickt werden. Mit dieser Investition erfüllt Ludwig die Bedingungen für eine Einwanderung. ZEHN ARBEITSPLÄTZE: Die Investition muss mindestens zehn Vollzeitarbeitsplätze für einheimische Arbeiter schaffen oder solche erhalten, d. h. für US-Staatsbürger oder für Inhaber einer GreenCard. Auf diese Forderung wird eventuell verzichtet, wenn die Investition in einem Geschäftsfeld getätigt wird, das in den vergangenen zwei Jahren einen Nettoverlust zu verzeichnen hatte. AKTIVE INVESTITION: Die Investition darf ihrer Art nach nicht passiv sein. Der Investor muss aktiv an der Leitung des neuen Wirtschaftsunternehmens beteiligt, ein passive Rolle nur aufgrund der Investition ist daher nicht möglich erforderlich, ebenso wie der Nachweis, dass der spätere Visumsinhaber hierzu aufgrund seiner Berufserfahrung befähigt ist. Erben ohne geschäftsführende Erfahrung werden daher leider selten Berücksichtigung finden können. Und unser Freund Ludwig muss daher (ebenfalls) an den täglichen Geschäftsvorgängen der Brauerei in Milwaukee beteiligt sein.
MANI PULITI?:
Unabhängig von der Form des investierten Kapitals in ein neues Unternehmen, dürfen dabei keinerlei Vermögenswerte eingesetzt werden, die direkt oder indirekt durch ungesetzliche Mittel erworben wurden. Ein Nachweis über die Herkunft des Geldes muss also geführt werden. Wenn nun Ludwig nicht nur ein Bierliebhaber, sondern auch ein international tätiger Drogenboss sein sollte, werden die USA verständlicherweise versuchen, ihn daran zu hindern, dass er mit Hilfe seines illegal erworbenen Profits ein ständiger Einwohner der USA wird. (NEUES) GESCHÄFTLICHES UNTERNEHMEN Das Unternehmen kann jede Rechtsform haben, einschließlich Einzelinhaber, Partnerschaft, Kapitalgesellschaft, oder Joint Venture. Das neue Unternehmen kann auf der Grundlage einer der drei nachfolgend genannten Investitions- methoden gegründet werden. SCHAFFUNG eines neuartigen Unternehmens: Ludwig kann sich entschließen, ein neues Unternehmen in den USA zu gründen und seine Investition durch dieses neue Unternehmen laufen zu lassen. Der KAUF eines bestehenden Unternehmens bei Veränderung der Organisation oder des Betriebs: Statt in eine Brauerei zu investieren, könnte Ludwigs Anwalt den Kauf eines bestehenden Firmenmantels als beste Methode der Investition empfehlen. Dadurch würde effektiv eine neue Firma entstehen, womit die Anforderungen erfüllt wären. ERWEITERUNG eines bestehenden Geschäftes mit „erheblicher Steigerung“ des Nettowertes oder der Beschäftigtenzahl: „Erhebliche Steigerung" bedeutet mindestens eine Steigerung um 40 %. Wenn Ludwig also die Zahl der Mitarbeiter in der Brauerei in Milwaukee verdoppelt, hat er damit die Zugangsberechtigung erfüllt.
Das gleiche Unternehmen kann von mehr als einem Investor als Grundlage für ein Einwanderungsvisum genutzt werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass jede Person die erforderliche Minimalinvestition tätigt und jede Investition zur Schaffung von zehn neuen Vollzeitarbeitsplätzen bzw. deren Erhalt führt.
BEISPIEL: Ludwig aus Deutschland und Hans aus Österreich planen, gemeinsam mit der Produktion von „Leipziger Lager“ in den USA zu beginnen. Dafür investiert Ludwig $275.000 in bar, $525.000 in Form von Bankkrediten, die durch persönliche Vermögenswerte abgesichert sind, und $200.000 in Form von Firmenausrüstung. Hans investiert $1.000.000, die er kürzlich von seiner Tante Hilde geerbt hat. Entsprechend ihrem Unternehmensplan werden bei der gemeinsamen Investition 23 neue Vollzeitarbeitsplätze für Bürger aus Milwaukee geschaffen. Ludwig und Hans werden sich beide auf der Grundlage ihrer gemeinsamen Investition für ein Einwanderungsvisum qualifizieren, vorausgesetzt einer der beiden hat Geschäftsführungserfahrung für die Führung eines Unternehmens solcher Dimension.
VERFAHRENSWEISE
Wie bei allen anderen Verfahren, die mit einer Einwanderung in die USA zu tun haben, muss man auch für einen Einwanderungsstatus als Investor eine Menge Papiere ausfüllen. Der Investor muss ein Formular ausfüllen und die darin gemachten Angaben durch entsprechende Dokumente über die Investition und das Unternehmen belegen.
UNVERMEIDLICHER „PAPIERKRAM“
Ein Antrag auf Einwanderung als Investor erfolgt auf dem Formular I-526 (Immigration Petition by Alien Entrepreneur) erfolgen. Dieser Antrag kann nur vom Investor selber eingereicht werden. Er kann beim Büro der US- amerikanischen Einwanderungsbehörde INS eingereicht werden, die für das Gebiet zuständig ist, in dem das zukünftige Unternehmen hauptsächlich Geschäfte tätigt oder tätigen wird.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Zusammen mit dem Formular I-526 wird ein Nachweis eingereicht werden, der die getätigte Investition bestätigt oder beweist, dass die Person dabei ist, legal erworbenes Kapital in ein gewerbliches Unternehmen zu investieren, das mindestens zehn Vollzeitarbeitsplätze schafft oder bei Einkauf in ein Geschäft erhält. Zu diesen Unterlagen gehört:
GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS
Um die Gründung eines kommerziellen Unternehmens in den USA zu beweisen, sollte man Unterlagen, wie z. B. Gründungsurkunden, Vertrag über Firmenzusammenschluss, Teilhaberschaft oder Joint Venture haben. Falls das Unternehmen durch die Erweiterung einer bereits bestehenden Firma gebildet wird, ist ein Nachweis erforderlich, dass der Schwellenbetrag an die bestehende Firma transferiert wurde, wodurch eine „beträchtliche Steigerung“ (d. h. mehr als 40 %) des Nettogeschäftswertes oder der Zahl der Arbeitsplätze erreicht wurde. Das kann durch Investitionsvereinbarungen, geprüfte Bilanzen und ähnliche Unterlagen geschehen.
TÄTIGEN DER INVESTITION
Die Investition einer Kapitalsumme kann durch Kontoauszüge nachgewiesen werden, aus denen hervorgeht, dass entsprechende Beträge auf Firmenkonten bei US-amerikanischen Banken eingegangen sind. Außerdem können das Rechnungen, Verkaufsbelege oder andere Dokumente sein, die nachweisen, dass Vermögenswerte für die Nutzung in dem Unternehmen gekauft wurden, oder Zollpapiere, Frachtpapiere oder ähnliche Unterlagen sein, die beweisen, dass Gegenstände vom Ausland in die amerikanische Firma transportiert wurden. Das können auch Vereinbarungen Zum Kauf von Aktien an der Firma oder Kreditvereinbarungen, Schuldscheine, Bürgschaftsvereinbarungen oder andere Schuldverschreibungen sein, die durch die Vermögenswerte des Antragstellers gesichert sind und für die er Persönlich verantwortlich zeichnet.
BEFÜRWORTUNG DES GESUCHS/STATUS UNTER VORBEHALTWenn der INS der Meinung ist, dass die Bedingungen erfüllt sind, bekommt der Antragsteller ein Einwanderungsvisum, das durch das zuständige Konsulat im Ausland ausgestellt wird, oder kann seinen Status in den USA anpassen lassen – und erhält eine GreenCard unter Vorbehalt. Um betrügerische Anträge auszuschließen, gewährt die US Einwanderungsbehörde (INS) einem erfolgreichen Antragsteller eine GreenCard, die zwei Jahre unter Vorbehalt gültig ist.
Kurz vor Ablauf dieser Frist muss der Investor sich leider erneut, wieder mit neuen Formularen, an den INS wenden, um eine unbefristet gültige GreenCard zu erhalten. Diesem Antrag wird stattgegeben werden, wenn die Unterlagen beweisen, dass die Firma tatsächlich gegründet wurde, der Investor die notwendigen Investitionen getätigt hat, er oder sie in den zwei Jahren aktiv am geschäftlichen Unternehmen beteiligt war und mindestens zehn amerikanische Arbeitnehmer eingestellt bzw. deren Arbeitsplatz gesichert hat. Falls dieser Antrag nicht (rechtzeitig) gestellt oder abgelehnt wird, wird damit der Status der jeweiligen Person ungültig und er oder sie kann aus den USA ausgewiesen werden.
Gerne stehen wir Ihnen zu Details oder Fragen zu Ihren persönlichen Chancen auf ein solches Visum zur Verfügung. Benutzen Sie hierbei bitte am besten unser Formular auf der Homepage: www.americandream.de/d_services/anfrage.php
Wenn Sie mit GreenCard oder Visum in die USA wollen, brauchen Sie dieses Buch:
DER AMERIKANISCHE TRAUM!