Visa-Service » Arbeitsvisa » E-1 Visum » Was bedeutet die E-1 Registrierung des Unternehmens?
Im Unterschied zu vielen anderen Arbeitsvisa erhalten nicht nur die jeweiligen Antragssteller (Mitarbeiter und/oder Firmeninhaber) ein E-1 Visum und damit eine Arbeitserlaubnis für die USA – vielmehr wird das US-Unternehmen gleichzeitig bei den US-Behörden auf (in der Regel) fünf Jahre als Ganzes im US-Konsulat "registriert".
Welche Vorteile bietet dieses Registrierungsverfahren?
Innerhalb der nächsten fünf Jahre können weitere (auch externe) Mitarbeiter in einem stark vereinfachten Verfahren in das US-Unternehmen entsandt werden.
So muss bei weiteren E-1 Visa Verfahren innerhalb des bewilligten Registrierungs-Zeitraums kein aufwendiger Antrag mehr vorab eingereicht werden. Die Mitarbeiter können direkt bei einem persönlichen Interviewtermin im zuständigen US-Konsulat ihre Unterlagen vorlegen. Das vereinfachte Verfahren bedeutet eine erhebliche Kosten- und Zeitersparnis für das Unternehmen. Gerade auch im Vergleich zum teuren L-Visa Verfahren stellt der E-Status immer eine prüfenswerte Alternative dar!
Einziges Manko der E-Registrierung: Die Staatsangehörigkeitsbindung des zu entsendenden Personals. Das heißt, deutsche Unternehmen können ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit E-1 Visa ausstatten. Gleiches gilt für andere Länder.
Nach Auslauf der E-1 Registrierung kann ein Verlängerungsantrag im US-Konsulat gestellt werden. Insofern das US-Unternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits über mehr als 25 US-amerikanische Mitarbeiter verfügt, genügt der Nachweis dessen, um für weitere fünf Jahre das Unternehmen zu registrieren, bzw. die Visa der Mitarbeiter verlängern zu können.
Insofern weniger als 25 US-Amerikaner beschäftigt werden, muss ein kompletter Neu-Antrag im zuständigen US-Konsulat gestellt werden.
Faktisch gesehen, kann somit (solange das US-Unternehmen besteht und die Voraussetzung zum E-1 Visum weiterhin gegeben sind) die E-Registrierung unbegrenzt verlängert werden.
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