Welche Anforderungen muss das Unternehmen erfüllen?

L-1 Transfers können nur innerhalb von Firmengruppen vorgenommen werden. Dies bedeutet, das ausländische und das US-Unternehmen muss durch eine "qualifying relationship" miteinander verbunden sein.

Beide, das US-Unternehmen und die ausländische Firma müssen über die Eigentumsverhältnisse mehrheitlich miteinander verbunden sein. Alternativ kann der Nachweis erbracht werden, dass sich die Kontrolle über beide Firmen in den Händen dergleichen Person - natürlich oder juristisch - befindet. Es spielt im Übrigen keine Rolle, wo die Muttergesellschaft lokalisiert ist (USA oder Ausland).

Mögliche Entsendungsvarianten sind:

  • Mutter- zur Tochtergesellschaft
  • Tochter- zur Muttergesellschaft
  • Schwester- zur Schwestergesellschaft

Ein reines US-Vetriebsbüro oder eine Kooperation mit einem US-Unternehmen qualifiziert nicht für die L-Kategorie.


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