Welche Anforderungen werden an die Arbeitnehmer/Geschäftsinhaber gestellt?

Auch die Mitarbeiter bzw. Geschäftsinhaber müssen ein gewisses Anforderungsprofil zum Erhalt eines E-2 Visums erfüllen:

  1. Der Antragssteller muss ein Bürger des jeweiligen Vertragslandes sein. D.h. ein deutsches Unternehmen kann ausschließlich für deutsche Staatsangehörige E-2 Anträge stellen.
  2. Ausschließlich Mitarbeiter mit geschäftsführender, leitender Funktion, Manager oder Personen mit Spezialkenntnissen qualifizieren sich für die E-2 Kategorie.
  3. Die Arbeitnehmer müssen entweder über einen deutschen oder amerikanischen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen vorlegen können. D.h. der Nachweis der Anbindung an die Firmengruppe muss erbracht werden.
    HINWEIS: Es besteht keine Mindestbeschäftigungszeit für Mitarbeiter innerhalb der Unternehmensgruppe, wie z.B. beim L-Visum, demzufolge kann auch externes Personal über E-2 Status entsandt werden - nur einer von vielen Vorteilen der E-Kategorie.


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