Welche Anforderungen werden an die Arbeitnehmer/Geschäftsinhaber gestellt?
Auch die Mitarbeiter bzw. Geschäftsinhaber müssen ein gewisses Anforderungsprofil zum Erhalt eines E-2 Visums erfüllen:
- Der Antragssteller muss ein Bürger des jeweiligen Vertragslandes sein. D.h. ein deutsches Unternehmen kann ausschließlich für deutsche Staatsangehörige E-2 Anträge stellen.
- Ausschließlich Mitarbeiter mit geschäftsführender, leitender Funktion, Manager oder Personen mit Spezialkenntnissen qualifizieren sich für die E-2 Kategorie.
- Die Arbeitnehmer müssen entweder über einen deutschen oder amerikanischen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen vorlegen können. D.h. der Nachweis der Anbindung an die Firmengruppe muss erbracht werden.
HINWEIS: Es besteht keine Mindestbeschäftigungszeit für Mitarbeiter innerhalb der Unternehmensgruppe, wie z.B. beim L-Visum, demzufolge kann auch externes Personal über E-2 Status entsandt werden - nur einer von vielen Vorteilen der E-Kategorie.