Visa-Service » Arbeitsvisa » E-1 Visum » Welche Gültigkeitsdauer besitzt die E-1 Kategorie?
Hier muss zwischen dem Erstantrag (also der Registrierung des Unternehmens) und den Folgeanträgen für weitere Mitarbeiter unterschieden werden.
Die Registrierung des Unternehmens erfolgt in der Regel auf fünf Jahre. Kleinere Firmen, die nur geringe Handelsvolumina nachweisen konnten, erfahren häufig eine Beschränkung auf z.B. ein oder zwei Jahre.
Die Erteilung der E-1 Visa für weitere Mitarbeiter richtet sich bei kleineren Unternehmen meist nach der noch vorliegenden Registrierungszeit. Wurde die Firma z.B. im Jahre 2005 auf fünf Jahre registriert und im Jahre 2009 wird ein erneuter Antrag auf E-Visum für einen Mitarbeiter gestellt, dann wird das Visum mit hoher Wahrscheinlichkeit auf lediglich ein Jahr erteilt (also bis zum Ende der Registrierungszeit).
Bei mittelständischen bis großen Unternehmen mit einer hohen Anzahl an US-amerikanischem Personal werden die E-Visa zumeist generell auf fünf Jahre ausgestellt.
Die Verlängerung des E-Visums ist faktisch unendlich möglich, so lange die Registrierung des Unternehmens vorliegt und der Mitarbeiter einen (deutschen oder amerikanischen) Arbeitsvertrag innerhalb der Unternehmensgruppe nachweisen kann.
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