Visa-Service » Arbeitsvisa » L-1 Visum » Welche Gültigkeitsdauer besitzt die L-1 Kategorie?
Der Erstbewilligungszeitraum ("initial period") für L-1 Visa liegt bei maximal drei Jahren. Ausnahme: Entsendung in eine neu gegründete US-Firma - hier wird lediglich im Erstantrag eine einjährige Aufenthaltszeit genehmigt.
Verlängerungen (auf Antrag) sind in 2-Jahres-Schritten möglich.
L-1A Visa-Inhaber können auf insgesamt maximal sieben Jahre entsandt werden (durch zweimalige Verlängerung).
Arbeitnehmer unter L-1B Status jedoch nur auf maximal fünf Jahre.
WICHTIG: Hat eine Person als L-1 Transferee die maximal zulässige Aufenthaltsdauer (also fünf oder sieben Jahre) in den USA ausgeschöpft, kann keine weitere Verlängerung beantragt werden. Die Einreise in die Vereinigten Staaten auf der Grundlage eines neuen H- oder L-Status ist solange nicht möglich, bis die Person mindestens ein ganzes Jahr außerhalb der USA gelebt hat. Kurze geschäftliche oder touristische Einreisen sind selbstverständlich gestattet.
Ein Wechsel auf E-1 oder E-2 Visum ist allerdings ohne Wartezeit möglich.
Wenn Sie mit GreenCard oder Visum in die USA wollen, brauchen Sie dieses Buch:
DER AMERIKANISCHE TRAUM!