Welche Gültigkeitsdauer besitzt die P-Kategorie?

Der maximale Aufenthaltszeitraum für P-Visa-Inhaber (auch für das begleitende Fachpersonal) beträgt ein Jahr. Eine Ausnahme stellt das P-1 Visum für einzelne Leistungssportler dar. Dort kann die anfängliche Aufenthaltsdauer bis zu fünf Jahre betragen. Diese kann bis zu einem Gesamtzeitraum von zehn Jahren verlängert werden. Üblicherweise werden P-Visa in 1-Jahres-Schritten verlängert.


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