Welche Voraussetzungen muss der ausländische Arbeitnehmer mitbringen?
Wie bei allen anderen US-Arbeitsvisa, so unterliegt auch die L-1 Kategorie strengen Zugangsvoraussetzungen. Um den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden, muss der ausländische Mitarbeiter, der in das US-Unternehmen entsandt wird, folgende Nachweise erbringen können:
- Der Arbeitnehmer muss mindestens ein Jahr innerhalb der drei Jahre vor der Antragsstellung in der Unternehmensgruppe außerhalb der USA angestellt gewesen sein. Berater- oder Freelancerverträge sind nicht zulässig.
HINWEIS: Geschäftliche Aufenthaltszeiten in den USA werden von der einjährigen Beschäftigungszeit abgezogen!
- Es können ausschließlich Mitarbeiter in leitenden Funktionen (Executives), Managerpositionen (Manager) oder mit Spezialwissen (Specialists) über L-Status entsandt werden. Folgende Differenzierung wird vorgenommen:
- Executive: Mitarbeiter, der die Leitung des Managements oder zumindest einen großen Teil der Firma übernimmt. Ein leitender Angestellter sollte mit Leitungsaufgaben (z.B. Entscheidungsbefugnis über Personal oder Unternehmensabläufe) in der Firma betraut sein.
- Manager: Person, die die täglich anfallenden Organisationsaufgaben, einer Abteilung oder die Funktionsweise der Organisation ("day-by-day-operations") lenkt.
- Spezialist: Angestellter mit besonderen Kenntnissen der Firmenprodukte und deren Anwendung auf dem Weltmarkt. Setzt ein erweitertes und internes Wissen über Firmenprodukte und Betriebsabläufe voraus.
- Darüber hinaus muss der ausländische Arbeitnehmer auch in der US-Firma eine Stelle als leitender Angestellter, Manager oder Spezialist besetzen.