Welche Voraussetzungen muss der ausländische Arbeitnehmer mitbringen?

Wie bei allen anderen US-Arbeitsvisa, so unterliegt auch die L-1 Kategorie strengen Zugangsvoraussetzungen. Um den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden, muss der ausländische Mitarbeiter, der in das US-Unternehmen entsandt wird, folgende Nachweise erbringen können:

  1. Der Arbeitnehmer muss mindestens ein Jahr innerhalb der drei Jahre vor der Antragsstellung in der Unternehmensgruppe außerhalb der USA angestellt gewesen sein. Berater- oder Freelancerverträge sind nicht zulässig.

    HINWEIS: Geschäftliche Aufenthaltszeiten in den USA werden von der einjährigen Beschäftigungszeit abgezogen!

  2. Es können ausschließlich Mitarbeiter in leitenden Funktionen (Executives), Managerpositionen (Manager) oder mit Spezialwissen (Specialists) über L-Status entsandt werden. Folgende Differenzierung wird vorgenommen:
    • Executive: Mitarbeiter, der die Leitung des Managements oder zumindest einen großen Teil der Firma übernimmt. Ein leitender Angestellter sollte mit Leitungsaufgaben (z.B. Entscheidungsbefugnis über Personal oder Unternehmensabläufe) in der Firma betraut sein.
    • Manager: Person, die die täglich anfallenden Organisationsaufgaben, einer Abteilung oder die Funktionsweise der Organisation ("day-by-day-operations") lenkt.
    • Spezialist: Angestellter mit besonderen Kenntnissen der Firmenprodukte und deren Anwendung auf dem Weltmarkt. Setzt ein erweitertes und internes Wissen über Firmenprodukte und Betriebsabläufe voraus.
  3. Darüber hinaus muss der ausländische Arbeitnehmer auch in der US-Firma eine Stelle als leitender Angestellter, Manager oder Spezialist besetzen.


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