Welche Voraussetzungen muss der ausländische Arbeitnehmer mitbringen?

Das O-Visum steht für Personen mit "außergewöhnlichen Fähigkeiten" in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft, Sport oder Medien zur Verfügung. "Außergewöhnliche Fähigkeiten" bedeuten in diesem Zusammenhang, dass die Person

  • über ein besonders hohes Niveau an Fähig- und Fertigkeiten in ihrem Fachgebiet verfügt
  • ein weit überdurchschnittliches Niveau an Ausbildung innerhalb der Branche vorweisen kann
  • über eine breite Anerkennung der beruflichen Leistungen innerhalb des Fachgebietes verfügt


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