Welche Zugangskriterien bestehen?

Nur solche Professoren oder Forscher können sich für die EB-1B Kategorie qualifizieren, die international als herausragend auf dem jeweiligen Forschungs- oder Arbeitsgebiet anerkannt sind.
Diese Anerkennung kann durch mindestens zwei der nachfolgend aufgeführten Dokumente belegbar gemacht werden:

  • Wichtige Preise oder Auszeichnungen für hervorragende Leistungen in dem betreffenden akademischen Grad
  • Mitgliedschaft in Vereinigungen des entsprechenden akademischen Gebietes, die von ihren Mitglieder hervorragende Leistungen verlangen
  • Veröffentlichungen über die Arbeit der betreffenden Person durch andere und in Fachpublikationen
  • Teilnahme als Juror an der Bewertung der Arbeit anderer in dem entsprechenden akademischen Bereich
  • Eigene Beiträge zum Fachbereich
  • Autorenschaft bei Büchern und Artikeln in Fachzeitschriften, die weltweit publiziert werden

Neben diesem Kriterienkatalog steht es jeder Person frei, weitere Unterlagen einzureichen, die den Nachweis als herausragende akademische Persönlichkeit erbringen können.

Darüber hinaus muss folgende Voraussetzung erfüllt sein: Der Hochschullehrer oder Forscher muss bereits mindestens drei Jahre Lehr- oder Forschungstätigkeit im jeweiligen akademischen Bereich nachweisen können.


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