Visa-Service » Einwanderungsvisa » Employment-based » EB-4 Visa » Welche Zugangskriterien bestehen für Mitarbeiter von Kirchen und Glaubensgemeinschaften?
Zur Gruppe der Mitarbeiter von Kirchen und Glaubensgemeinschaften zählen Personen, die mindestens seit zwei Jahren geistliche Pflichten innerhalb einer ausländischen kirchlichen Organisation ausgeübt haben, die mit einer ähnlichen Organisation in den USA verbunden ist.
Im Fall einer Einwanderung muss die Person einen ähnlichen Aufgabenbereich in der Partnerorganisation in den USA übernehmen.
Der Begriff der "Glaubensgemeinschaft" besitzt eine sehr breite Definition. Jede Gruppe, welche die Merkmale einer Religion (wie z.B. geistliche Führung, kirchliche Verwaltung, Gottesdienste) aufweist, kann den speziellen Einwanderungsstatus EB-4 beantragen. Die einzige Bedingung besteht darin, dass die religiöse Organisation in den USA eine Steuerbefreiung von den amerikanischen Steuerbehörden erteilt wurde. Nicht nur die großen Weltreligionen sind daher als Arbeitgeber im Sinne der EB-4 Kategorie anerkannt.
Es existieren vier Gruppen von Mitarbeitern der Kirchen und Glaubensgemeinschaften, die berechtigt sind, den EB-4 Status der Einwanderung in Anspruch zu nehmen:
WICHTIGER HINWEIS: Ab dem 01.10.2009 steht die EB-4 Kategorie bis auf Weiteres nicht mehr für Mitarbeiter religiöser Organisationen zur Verfügung, die nicht als Pfarrer, Priester oder Rabbi ordiniert sind bzw. vergleichbare religiöse Tätigkeiten ausüben. Im Gegensatz zur R-1 (Nicht-Einwanderungs-)Visa-Kategorie.
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