Visa-Service » Arbeitsvisa » L-1 Visum » Welches Visum erhalten begleitende Familienangehörige?
Der Ehegatte und unverheiratete Kinder bis 21 Jahren erhalten ein L-2 Visum. Im Unterschied zu H-Visa können mit einreisende Ehepartner eine Allgemeine Arbeitserlaubnis ("Employment Authorization Document – EAD") auf Antrag nach Einreise in die USA erhalten.
Die Arbeitserlaubnis wird auf zwei Jahre erteilt, eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist je nach Lage auf dem Arbeitsmarkt vor Ort möglich, bis hin zur maximalen Aufenthaltsdauer des L-1 Visa-Inhabers.
Kinder dürfen mit dem L-2 Visum selbstverständlich Bildungseinrichtungen besuchen.
WICHTIG: Lebensgefährten/-innen oder gleichgeschlechtliche Partner, letztere auch wenn sie nach ausländischem Recht oder US-Bundestaatsrecht verheiratet sind, erhalten leider keinen abgeleiteten Status. Hier muss gegebenenfalls ein eigenständiges (Arbeits-)Visum beantragt werden.
Ein großes Dankeschön an AmericanDream. Endlich große Wälder, große Tiere und echtes Wetter!
Wenn Sie mit GreenCard oder Visum in die USA wollen, brauchen Sie dieses Buch:
DER AMERIKANISCHE TRAUM!