Welches Visum erhalten begleitende Familienangehörige?

Begleitende Ehepartner und unverheiratete Kinder bis zum Alter von 21 Jahren erhalten auf Antrag ein O-3 Visum. Mit diesem Visum ist es den Ehegatten allerdings nicht gestattet zu arbeiten, d.h. der Erwerb einer Allgemeinen Arbeitserlaubnis (im Gegensatz zu anderen Kategorien wie L-1 oder E-1/E-2) ist ausgeschlossen.

Kinder dürfen mit diesem Visum selbstverständlich die High School oder University/College besuchen.

WICHTIG: Lebensgefährten/-innen oder gleichgeschlechtliche Partner, letztere auch wenn sie nach ausländischem Recht oder US-Bundestaatsrecht verheiratet sind, erhalten leider keinen abgeleiteten Status. Hier muss gegebenenfalls ein eigenständiges (Arbeits-) Visum beantragt werden.


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