Wer qualifiziert sich für die C-1/D-Kategorie?

Wie erwähnt, qualifiziert sich für ein C-1/D-Visum die Belegschaft von Fluggesellschaften oder Schifffahrtsunternehmen:

  • Piloten
  • Kapitäne
  • Stewards
  • Techniker
  • Musiker und Entertainer an Bord
  • Küchenchefs und Köche
  • Seeleute
  • Flugbegleiter
  • Wissenschaftler
  • Elektriker
  • Kellner 
  • Rettungskräfte
  • und alle anderen Arbeitnehmer an Bord, die Dienstleistungen erbringen


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