Wer qualifiziert sich für die I-Kategorie?

Vertreter/innen ausländischer Medien, die aus dienstlichen Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, können sich für ein I-Visum klassifizieren.

Darunter fallen Mitglieder der Print- und audiovisuellen Medien, deren Aktivitäten für die Funktion des ausländischen Medienunternehmens essentiell sind, wie z.B. Reporter/innen, Film-Crews, Redakteure/innen und Personen ähnlicher Berufsfelder. Freischaffende Journalisten/innen und Mitarbeiter unabhängiger Produktionsfirmen – angestellt oder als Freelancer - können ebenso für ein I-Visum in Betracht kommen, wenn sie bei einem ausländischen Medienunternehmen für den Einsatz in den USA unter Vertrag stehen und regelmäßige (Honorare) Aufträge aus der Vergangenheit nachweisen können. Der USA-Aufenthalt muss, wie bei fest angestellten Mitarbeitern, vom Unternehmen bzw. Auftraggeber vollständig finanziert sein.

Die Anbindung an ein Medienunternehmen im Heimatland ist unerlässliche Voraussetzung für die Erteilung eines I-Visums. In der Regel verlangt das US-Konsulat bei der Beantragung im Übrigen die Vorlage eines gültigen Presseausweises.

Bitte beachten Sie, dass nur solche Personen für I-Visa infrage kommen, welche an der Erfassung von Nachrichten beteiligt sind.


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