Visa-Service » Arbeitsvisa » I-Visum » Wer qualifiziert sich für die I-Kategorie?
Vertreter/innen ausländischer Medien, die aus dienstlichen Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, können sich für ein I-Visum klassifizieren.
Darunter fallen Mitglieder der Print- und audiovisuellen Medien, deren Aktivitäten für die Funktion des ausländischen Medienunternehmens essentiell sind, wie z.B. Reporter/innen, Film-Crews, Redakteure/innen und Personen ähnlicher Berufsfelder. Freischaffende Journalisten/innen und Mitarbeiter unabhängiger Produktionsfirmen – angestellt oder als Freelancer - können ebenso für ein I-Visum in Betracht kommen, wenn sie bei einem ausländischen Medienunternehmen für den Einsatz in den USA unter Vertrag stehen und regelmäßige (Honorare) Aufträge aus der Vergangenheit nachweisen können. Der USA-Aufenthalt muss, wie bei fest angestellten Mitarbeitern, vom Unternehmen bzw. Auftraggeber vollständig finanziert sein.
Die Anbindung an ein Medienunternehmen im Heimatland ist unerlässliche Voraussetzung für die Erteilung eines I-Visums. In der Regel verlangt das US-Konsulat bei der Beantragung im Übrigen die Vorlage eines gültigen Presseausweises.
Bitte beachten Sie, dass nur solche Personen für I-Visa infrage kommen, welche an der Erfassung von Nachrichten beteiligt sind.
Wenn Sie mit GreenCard oder Visum in die USA wollen, brauchen Sie dieses Buch:
DER AMERIKANISCHE TRAUM!