Wie erfolgt der Nachweis der "Extraordinary Ability" beim O-1A Visum?

O-1A Visa können von Personen erworben werden, die auf dem Gebiet der Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder des Sports zur Spitze zu zählen sind. Diese führende Stellung wird zum Beispiel durch internationale Auszeichnungen (Nobelpreis, Olympiasieg etc.) belegt. Da solche besonderen Prämierungen nur sehr selten vergeben werden, kann eine "außergewöhnliche Fähigkeit" auch durch mindestens drei der nachfolgenden Kriterien nachgewiesen werden:

  • Erhalt eines anerkannten (nationalen/internationalen) Preises für besondere Leistungen im Arbeitsgebiet
  • Mitgliedschaft in nationalen Vereinigungen mit entsprechender Reputation, welche hervorragende Leistungen fördern
  • Veröffentlichungen über die betreffende Person in (Fach-)Zeitschriften und handelsüblichen Publikationen
  • Teilnahme als Juror bei der Bewertung der Arbeit anderer Fachleute im jeweiligen Arbeitsgebiet
  • Beiträge von außerordentlicher Bedeutung für das jeweilige Arbeitsgebiet
  • Autorenschaft wichtiger Artikel in Fachzeitschriften oder Handelspublikationen
  • Beiträge zur Arbeit von Organisationen, die selber einen hervorragenden Ruf genießen
  • Ein überdurchschnittlich hohes Gehalt oder andere Vergütungen aufgrund dieser Leistungen

Es können durchaus auch andere Nachweise zum Beweis der "außerordentlichen Fähigkeit" erbracht werden. Insofern ist der oben dargestellte Gesetzeskatalog nicht statisch zu sehen!


Facebook

Direkter Kontakt

Empfehlungen

Das sagen die anderen

Newsletter

Auf dem Laufenden









Buchtipp

Wenn Sie es genau wissen wollen

Der Amerikanische Traum Wenn Sie mit GreenCard oder Visum in die USA wollen, brauchen Sie dieses Buch:

DER AMERIKANISCHE TRAUM!

Jetzt registrieren GreenCard Check

Kundenlogin