Wie erfolgt der Nachweis der "Extraordinary Ability" beim O-1B Visum?

Das O-1B Visum steht Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten auf dem Gebiet der Kunst oder der Film- und Fernsehindustrie zur Verfügung.

Auch hier müssen entweder bedeutende internationale Auszeichnungen (wie z.B. Oscar, Emmy etc.) den Beweis für die besonderen Fertigkeiten erbringen oder aber zumindest die Nominierung hierzu.

Statt mit einem dieser bedeutenden Preise kann sich auch für das O-1B Visum qualifizieren, wer mindestens drei der nachfolgenden Kriterien für sich erfüllt sieht:

  • Vergangene oder zukünftige Engagements als Hauptdarsteller(in) oder in tragenden Nebenrollen in herausragenden Produktionen oder sonstigen bedeutenden künstlerischen "Highlights"
  • Nationale oder internationale Anerkennung für Leistungen in dem jeweiligen Arbeitsgebiet
  • Engagements in einer Haupt- oder tragenden Nebenrolle, die von bedeutenden gesellschaftlichen Organisationen oder Einrichtungen positive Kritiken erhielten
  • Nachweis von bedeutsamen kommerziellen "Kassenschlagern" oder von der Kritik gefeierten Erfolgen im jeweiligen Arbeitsgebiet
  • Anerkennung von Leistungen im entsprechenden Arbeitsgebiet durch anerkannte Fachleute
  • Früheres oder gegenwärtig überdurchschnittlich hohes Einkommen oder andere Formen der Vergütung

Auch hier können jedwede andere Nachweise als Beleg der überdurchschnittlichen Fähigkeiten erbracht werden. Auch dieser Katalog ist nicht statisch zu sehen.


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