Wie kann das vereinfachte Beantragungsverfahren (L-Blanket) erwirkt werden?

Gerade für multinational agierende Unternehmen mit einer hohen Entsendungsquote in die USA, stellt das komplexe Beantragungsverfahren von L-Visa einen nicht unerheblichen Zeit- und Kostenfaktor dar.

Jedoch sehen die US-Vorschriften für große Konzerne die Möglichkeit einer deutlichen Vereinfachung des gesamten Verfahrens vor - die so genannte L-Blanket Petition.

Muss bei einem regulären L-Visa Antrag immer vorab eine Einreichung über die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) erfolgen, entfällt dieser Schritt im Rahmen des L- Blanket Verfahrens. Das bedeutet, der L- Blanket Antrag kann vom Mitarbeiter direkt bei einem Interviewtermin im heimischen US-Konsulat gestellt werden.

Dies birgt gleich zwei entscheidende Vorteile in sich:

Zum einen entfallen die hohen Antragsgebühren der USCIS, sowie Übersetzungskosten und die zeitraubende Zusammenstellung der Firmenunterlagen. Zum anderen können durch das Vereinfachungsverfahren Entsendungen kurzfristiger realisiert werden.

Die L-Blanket steht allerdings nur Unternehmen zur Verfügung, die folgende Punkte erfüllen können:

  • Der Konzern, bzw. die Unternehmensgruppe muss über mindestens drei Standorte international verfügen (davon mindestens eine in den USA). Wo sich das Headquarter befindet, spielt keine Rolle.
  • Das Unternehmen muss gewerblichen Handel betreiben oder anderweitige gewerbliche Dienstleistungen anbieten.
  • Das US-Unternehmen muss seit mindestens einem Jahr bestehen, bzw. geschäftlich tätig sein.

Darüber hinaus muss das US-Unternehmen einen oder mehrere der folgenden Voraussetzungen nachweisen:

  • US-Belegschaft von mehr als 1.000 Arbeitnehmern
  • Bewilligung von mehr als 10 L-Visa innerhalb der letzten 12 Monate
  • Jahresumsatz von mindestens 25 Millionen US-Dollar

Insofern der Konzern alle beschriebenen Punkte erfüllen kann, erfolgt ein Genehmigungsverfahren für die Nutzung auf L-Blanket bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS).

Wird dem Antrag zugestimmt, so wird in aller Regel die L- Blanket unbegrenzt für die gesamte Unternehmensgruppe erteilt. Das heißt, es können dann solche Unternehmenseinheiten das vereinfachte Verfahren bei Entsendungen in die USA nutzen, die dem Konzern entweder zu mindestens 50 % angehören, bzw. von ihm direkt kontrolliert werden. Und dies weltweit.

Für nähere Informationen zum L-Blanket Verfahren, wenden Sie sich gerne an uns.


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