Visa-Service » VWP/ESTA » Wie können fehlerhafte Angaben im ESTA-Antrag korrigiert werden?
1. Angaben zum Reisepass (Reisepassnummer oder Ablaufdatum) oder zu personenbezogenen Daten (Name, Geburtsort oder -datum) sind nicht korrekt.
Die einzige Möglichkeit diese Angaben zu korrigieren besteht darin, einen neuen ESTA-Antrag auszufüllen. Falls Ihre vorherige ESTA-Genehmigung erteilt wurde, sollten Sie problemlos einen neuen Antrag stellen können. Schließen Sie bitte sicherheitshalber alle Browserfenster bzw. die ESTA-Website bevor Sie den erneuten ESTA-Antrag stellen.
Ignorieren Sie mögliche Hinweise, dass bereits eine ESTA-Reisegenehmigung im System vorliegt und bestätigen Sie, dass Sie tatsächlich einen neuen Antrag ausfüllen möchten. Sobald der neue ESTA-Antrag übermittelt wurde, wird die alte ESTA-Registrierung gelöscht.
Für den neuen ESTA-Antrag fällt erneut die Gebühr in Höhe von 14 US-Dollar an.
Bitte drucken Sie sich den neuen, korrekten ESTA-Antrag zu Ihrer eigenen Sicherheit aus.
2. Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse oder Anschrift) oder Reisedaten (Zieladresse, Abflugort) sind nicht korrekt oder haben sich geändert.
Sollten sich diese Angaben nach Erteilung der Genehmigung ändern oder bemerken Sie einen Fehler, so kann dies einfach auf der ESTA-Webseite aktualisiert werden, indem Sie den Button "Aktualisieren oder Status überprüfen" wählen. Dies ist aber kein Muss, da es sich hierbei um freiwillige Angaben handelt (siehe "Wie funktioniert ESTA"). Für einen ESTA-Antrag sind keine genauen Reisepläne erforderlich.
Die Gültigkeitsdauer der ESTA-Registrierung ist von der Aktualisierung Ihrer Daten nicht betroffen. Bei der Aktualisierung des ESTA-Antrags fallen keine weiteren Gebühren an.
Bitte bewahren Sie unbedingt Ihre erhaltene Antragsnummer auf. Sie benötigen diese Nummer, um etwaige Daten im Nachhinein ändern zu können. Mittlerweile ist eine Aktualisierung dieser Daten auch ohne die Antragsnummer möglich. Drücken Sie hierzu dann den auf der Startseite unter dem Feld "Aktualisierung" den grauen Button "Auftragsnummer wieder aufrufen".
3. Sie haben eine Sicherheitsfrage, die für die Berechtigung unter dem VWP in die USA einzureisen ausschlaggebend war, falsch beantwortet und daraufhin wurde Ihnen die ESTA-Reisegenehmigung nicht erteilt.
Falls Sie die Frage falsch verstanden haben oder ursprünglich dachten, dass ein Vorfall aus Ihrer Vergangenheit ein Grund für eine Ablehnung darstellt und nun herausgefunden haben, dass es nicht so ist, sollten Sie sich in jedem Fall per E-Mail mit der Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten (US Customs and Border Protection, CBP) in Verbindung setzen.
Es muss darüber hinaus eine neue ESTA-Genehmigung angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass es trotz einer neuen, bewilligten ESTA-Genehmigung zu Schwierigkeiten an der Grenze kommen kann. Sollten Sie z. B. bei der Frage nach möglichen Vorstrafen eingangs mit "Ja" geantwortet und nunmehr "Nein" angekreuzt haben, könnte Ihnen der Grenzbeamte unterstellen, dass Sie eine mögliche (doch vorliegende) Straftat verheimlichen wollen. Selbiges gilt für Angaben zu möglichen ansteckenden Erkrankungen, Visa-Verweigerungen etc. Im Zweifelsfall sollte bei Falschangaben der "Ja/Nein"-Fragen im ESTA-Erstantrag eine Visa-Beantragung im US-Konsulat erwogen werden, um Problemen bei der Einreise vorzubeugen.
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