Wie verläuft der Beantragungsprozess?

Anträge für C-1/D-Visa werden beim zuständigen US-Konsulat der Vereinigten Staaten im Heimatland (nicht im Herkunftsland) gestellt.

Im Allgemeinen erfolgt die Beantragung eines US-Visums in dem Land, in dem sich der aktuelle Lebensmittelpunkt des Antragstellers befindet. In Deutschland kann beispielsweise im US-Konsulat Frankfurt/Main, Berlin oder München ein Antrag gestellt werden. In Österreich ist das Generalkonsulat in Wien zuständig, in der Schweiz das US-Konsulat in Bern.

WICHTIG: Seit mehreren Jahren besteht eine persönliche Erscheinungspflicht ausnahmslos aller Antragsteller im Alter von 14 bis 79 Jahren. Das heißt, alle Visa-Antragsteller innerhalb dieser Altersgrenze müssen bei einem persönlichen Interview im US-Konsulat ihren Antrag stellen. Es werden vorab keine Unterlagen postalisch eingereicht. Ausnahme: Altersgruppen unter 14 und über 79 Jahre, hier erfolgt der Antrag via Post.

Es wird vorab ein Interviewtermin unter folgender Nummer: 0180 - 1 - 85 00 55 (1,86 Euro/Minute) mit dem Callcenter des US-Konsulats oder online im Internet vereinbart. In der Regel sollte ein Termin innerhalb weniger Tage bzw. in ein bis zwei Wochen zu erhalten sein. Zu den Hauptreisezeiten (Sommer- und Wintermonaten) können allerdings leicht Wartezeiten von bis zu vier Wochen entstehen. Bemühen Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin, denn die US-Beamten können keine Rücksicht auf individuelle Reisepläne nehmen.

Es wird eine Antragsgebühr in Höhe von derzeit 140 US-Dollar (= 105,00 Euro, Stand 5. Juli 2011) pro Antragsteller erhoben, die auch bei Ablehnung des Visums nicht zurückerstattet wird. Die aktuellen Gebühren finden Sie auf der offiziellen Website des US State Department.

Grundsätzlich müssen Antragsteller neben dem gängigen Antragsformular DS-160 sowie der Visa-Gebühr ihre festen beruflichen und privaten Bindungen ans Heimatland (nicht USA!) und ihre Rückkehrabsichten belegbar nachweisen.

Zudem werden vom Gesetzgeber Dokumente zur beruflichen Tätigkeit, dem Arbeitgeber, Qualifikationsnachweise etc. gefordert. Vorzulegen ist der Arbeitsvertrag mit einer Luftverkehrslinie oder Reederei, die einen Transit durch die USA, die Weiterreise in ein Drittland oder den Anflug bzw. die Ansteuerung des Landes als regelmäßig notwendig attestiert. Zusätzlich wird ein Schreiben des ausländischen Arbeitgebers erwartet, in dem die genaue Berufstätigkeit an Bord sowie die Dauer des Einsatzes vermerkt ist.

WICHTIG: C-1/D-Visa werden von den US-Konsulaten üblicherweise recht unbürokratisch bearbeitet und genießen eine gewisse Vorrangstellung bei der Abwicklung. So bestehen beispielsweise spezielle Visa-Interviewtermin-Kontingente, denn den Konsulaten ist durchaus bewusst, dass insbesondere bei Reedereien die Anheuerung von Schiffspersonal sehr kurzfristig erfolgen kann. Daher bemühen sich die Konsularbeamten nach dem Interviewtermin, den Pass mit dem darin enthaltenen C-1/D-Visum so schnell wir möglich an den Antragsteller zu senden. Eine persönliche Abholung des Passes am nächsten Nachmittag kann am Tag des Termins beim Beamten erfragt werden, ist aber nicht obligatorisch.


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