Wie verläuft der Beantragungsprozess?

Die Beantragung des H-1B Visums erfolgt ausschließlich durch den US-Arbeitgeber in den USA; d.h. dieser fungiert als "Petitioner". Der ausländische Bewerber wird als "Beneficiary" bezeichnet.

Das gesamte Antragsverfahren gliedert sich in drei Beantragungsschritte:

1. Labor Condition Application (LCA):

Im ersten Verfahrensschritt wird ein Antrag ("Labor Condition Application") beim zuständigen US Department of Labor ("US-Arbeitsamt") eingereicht. Er beinhaltet Angaben zum Gehalt, zu den konkreten Arbeitsbedingungen und zu Vertrags-/Arbeitsbedingungen vergleichbarer US-Arbeitnehmer. Weswegen sich das H-1B Visum für US-Unternehmen mit eher geringem Personalbestand, z.B. nach Firmengründung, kaum eignet (allerdings auch nicht ausgeschlossen ist). Das Arbeitsplatzangebot muss darüber hinaus mindestens zehn Tage innerhalb der Firma - und u.U. der Firmengruppe - für alle Arbeitnehmer gut sichtbar ausgehängt werden (ein Mitarbeiter muss dies bestätigen und hierfür unterschreiben). Werden keine Mängel am Arbeitsplatzangebot festgestellt, bestätigt das US-Arbeitsamt die LCA.

Dieses Verfahren ist im Übrigen nicht zu verwechseln mit dem der "Labor Certification" (siehe auch H-2B Visum). Beim H-1B Visum müssen lediglich die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen vom Arbeitsamt bestätigt werden; ein Nachweis, dass kein US-Arbeitnehmer für die Position zur Verfügung bzw. vergeblich aktiv gesucht wurde, ist nicht erforderlich.

2. Antrag beim zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde:

Im zweiten Schritt erfolgt die Einreichung H-1B Petition beim zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde (USCIS). Dieser Antrag ist das offizielle Gesuch des amerikanischen Arbeitgebers bei den US-Behörden zur Einstellung einer ausländischen Person.

Neben dem Formular (I-129) und den Gebühren müssen umfangreiche Unterlagen zur Arbeitsstelle, dem Arbeitnehmer sowie zum US-Arbeitgeber der Petition beigefügt werden.

Ein beschleunigtes Verfahren, in dem der US-Arbeitgeber die Garantie für eine erste inhaltliche Reaktion (nicht etwa eine abschließende Entscheidung) innerhalb von maximal 15 Tagen von der USCIS erhält, ist möglich. Gegen ein zusätzliches Entgelt ist ein Beschleunigungsverfahren möglich ("Premium Processing Verfahren"). Die aktuellen Gebühren finden Sie auf der offiziellen Website der USCIS unter der Rubrik "Forms" > "Check Filing Fees" (I-907 - Request for Premium Processing).

3. Konsularverfahren:

Auf Grundlage eines positiven Bescheids durch die USCIS (Notice of Approval; I-797) wird im letzten Schritt (in der Regel) im heimischen US-Konsulat das H-1B Visum beantragt. Für Deutschland ist eine Beantragung in München, Berlin oder Frankfurt/Main möglich. Für Österreich ist Wien, für die Schweiz Bern zuständig.


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