Wie verläuft der Beantragungsprozess?

Die L-Visa Petition sollte nicht unterschätzt werden. Es handelt sich in aller Regel um ein durchaus zeit- und kostenintensives Verfahren. Die US-Einwanderungsbeamten legen zudem großen Wert auf eine lückenlose Darstellung des gesamten Entsendungsprozesses.

Die Beantragung erfolgt üblicherweise in zwei Verfahrensschritten:

 

1. Antrag beim zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde:

Die L-1 Petition muss an das zuständige Service-Center der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) in den Vereinigten Staaten durch den US-Arbeitgeber eingereicht werden. Es handelt sich um umfangreiche Informationen zum Unternehmen, dem zu entsenden Mitarbeiter sowie der Arbeitsstelle - zusammen mit dem Standardformular (I-129) und den Gebührennachweisen.

Es besteht die Möglichkeit, ein Beschleunigungsverfahren zu nutzen (Premium Processing), welches wir gerade bei eiligen Entsendungen dringend empfehlen. Durch Bezahlung einer Zusatzgebühr verpflichtet sich die US-Einwanderungsbehörde innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung des Antrages zu reagieren (nicht bereits eine endgültige Entscheidung zu treffen!). Die aktuellen Gebühren finden Sie auf der offiziellen Website der USCIS unter der Rubrik "Forms" > "Check Filing Fees" (I-907 - Request for Premium Processing).

Die USCIC wird sich hinsichtlich der Zu- oder Absage schriftlich an den US-Arbeitgeber wenden (I-797 - Notice of Action). Auch umfangreichere Nachfragen sind keine Seltenheit, gerade bei mangelhafter Antragsdokumentation, die den Prozess unnötig verzögern kann. Auf Grund der Komplexität des Antragsverfahrens empfehlen wir dringend, sich fachlichen Rat einzuholen. Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen selbstverständlich gerne bei der kompletten Beantragung. Informieren Sie sich hier über unser Service-Paket.

 

2. Konsularverfahren:

Auf Grundlage eines positiven Bescheids durch die USCIS (I-797 - Notice of Approval) wird im letzten Schritt (in der Regel) im heimischen US-Konsulat das L-1 Visum beantragt. Für Deutschland ist eine Beantragung in München, Berlin oder Frankfurt/Main möglich. Für Österreich ist Wien, für die Schweiz Bern zuständig.

 

HINWEIS: Obwohl die USCIS bereits ihre Zustimmung erteilt hat, besitzt das US-Konsulat durchaus eine Einspruchsmöglichkeit (z.B. bei Feststellung von Verfahrensfehlern etc.). Deshalb sollte auch das Konsularverfahren sorgfältig vorbereitet werden.

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