Wie verläuft der Beantragungsprozess?

Der Antrag auf ein Treaty Trader Visum wird in der Regel beim zuständigen US-Konsulat im Heimatland des Unternehmens gestellt.

Grundsätzlich ist auch eine Beantragung über die US-Einwanderungsbehörde möglich - wir empfehlen allerdings das konsularische Verfahren. Für Deutschland ist beispielsweise ausschließlich das US-Generalkonsulat in Frankfurt/Main zuständig, für Österreich das US-Konsulat Wien, für die Schweiz das US-Konsulat Bern. Im Gegensatz zu anderen Kategorien (wie z.B. L- oder H-Visa) erfolgt vorab keine Einreichung einer Petition bei der US-Einwanderungsbehörde. Dies bedeutet einen weiteren Vorteil gegenüber anderen Arbeitsvisa-Kategorien - die hohen USCIS-Gebühren entfallen.

Der E-1 Antrag, welcher alle Zugangsvoraussetzungen für das Unternehmen und den Antragssteller nachweislich dokumentieren muss, wird zunächst per Post beim zuständigen US-Konsulat eingereicht.

Zusammen mit dem Standardformularen DS-160 und DS-156 E den aktuellen Gebührennachweisen wird ein ausführliches rechtliches Begründungsschreiben gefordert.

Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 4-8 Wochen (variiert stark nach Antragsaufkommen und Jahreszeit) erhält der Mitarbeiter/Firmeninhaber eine Einladung zu einem verbindlichen Interviewtermin im US-Konsulat. An diesem wird über Zu- oder Absage des Antrages entschieden.


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